Drucksache - 0724/VIII  

 
 
Betreff: Zu Beratungsstellen für ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.02.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzStRin WeiKultSozFM PDF-Dokument

  1. Ist vorgesehen, von den 400 angekündigten Beratungsstellen für ergänzende

unabhängige Teilhabeberatung, die ab 2. Januar 2018 bundesweit eingerichtet

werden und in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe unterstützen sollen,

wenigstens eine hier in Marzahn-Hellersdorf oder den Nachbarbezirken Lichtenberg und Hohenschönhausen einzurichten?

 

Für Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Hohenschönhausen ist keine Beratungsstelle vorgesehen.

Folgende Beratungsstellen werden/wurden in Berlin eingerichtet:

 

10115

Berlin

EUTB Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.

 

10117

Berlin

EUTB Berliner Behindertenverband e.V. "Für Selbstbestimmung und Würde"

 

10435

Berlin

EUTB Förderverein der Gehörlosen der neuen Bundesländer e.V.

 

10785

Berlin

EUTB Stottern & Selbsthilfe Landesverband Ost e.V.

 

10969

Berlin

EUTB MINA - Leben in Vielfalt

 

12207

Berlin

NESSt (Niedrigschwellige Eltern Service Stelle)

 

13129

Berlin-Blankenburg

EUTB GETEQ - Gesellschaft für teilhabeorientiertes Qualitätsmanagement

 

13347

Berlin

aktiv und selbstbestimmt e.V.

 

14193

Berlin

EUTB Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin gegr. 1874 e. V.

 

 

  1. Falls nein, welche Möglichkeit sieht das Bezirksamt sich dafür einzusetzen?

 

Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Eine Beteiligung der Bezirke und des Landes Berlin erfolgte nicht.

Die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ ist auf der Internetseite des BMAS zu finden.

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht.

 

Gefördert werden niedrigschwellige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Zuwendungs-fähig sind insbesondere Personal- und Verwaltungsausgaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.

 

Eine Einflussnahme durch den Bezirk ist nicht möglich.

 

 

Juliane Witt

 
 

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12591 Berlin