Drucksache - 0724/VIII
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unabhängige Teilhabeberatung, die ab 2. Januar 2018 bundesweit eingerichtet werden und in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe unterstützen sollen, wenigstens eine hier in Marzahn-Hellersdorf oder den Nachbarbezirken Lichtenberg und Hohenschönhausen einzurichten?
Für Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Hohenschönhausen ist keine Beratungsstelle vorgesehen. Folgende Beratungsstellen werden/wurden in Berlin eingerichtet:
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Eine Beteiligung der Bezirke und des Landes Berlin erfolgte nicht. Die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ ist auf der Internetseite des BMAS zu finden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 30.05.2017 im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers die Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ veröffentlicht.
Gefördert werden niedrigschwellige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Zuwendungs-fähig sind insbesondere Personal- und Verwaltungsausgaben. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland.
Eine Einflussnahme durch den Bezirk ist nicht möglich.
Juliane Witt |
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