Drucksache - 0712/VIII
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Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und der BVG für die Ausstattung der U5-Bahnhöfe mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Personen einzusetzen. Begründung: Das Personenbeförderungsgesetz sieht in § 8 Absatz 3 die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vor. Der barrierefreie Ausbau des S- und U-Bahnnetzes soll in Berlin bis 2020 erfolgen. Teil des barrierefreien Ausbaus sind Informations-, Leit- und Orientierungssystem für blinde und sehbehinderte Menschen. Die U5-Bahnhöfe in Marzahn-Hellersdorf verfügen bisher über kein Leitsystem. Bei den S-Bahnhöfen sind es die Haltestellen Ahrensfelde und Kaulsdorf, die noch über kein Leitsystem verfügen. Das Bezirksamt sollte sich an die zuständigen Stellen wenden, um den dringenden Handlungsbedarf deutlich zu machen. |
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