Drucksache - 0564/VIII
In der 14. Öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf am 23.11.2017 wurde von dem Bezirksverordneten Björn Tielebein zur im Betreff genannten Drucksache um schriftliche Beantwortung seiner Nachfrage zu folgenden Sachverhalten gebeten: Um welche Überprüfungsfälle geht es konkret? (Rechtsprechung zur Zweckentfremdung) Hauptsächlich geht es um zwei Rechtsprechungen: Im Kern geht es im ersten Fall um die Fälle, die möglicherweise mit einem rechtswidrigen Rückwirkungsverbot belegt sind. Hier muss eine Stichtagsregelung, die bei der Inkraftsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes gelten sollte, geprüft werden. Es geht um die Fälle, die zum Stichtag bereits nicht mehr als Wohnraum genutzt wurden. Diese Prüfung kann erst nach Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes abgeschlossen werden. Weiterhin geht es im zweiten Fall um die Vorgänge, bei denen Wohnungen weniger als die Hälfte des Jahres untervermietet werden, da der Mieter die Wohnung, z. B. aus beruflichen Gründen, nicht nutzen kann.
Thomas Braun |
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