Drucksache - 0533/VIII  

 
 
Betreff: Zu Wartezeiten im Standesamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR BürgWohn
Verfasser:Braun, Thomas 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung Nachfrage PDF-Dokument

In der 14. Öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf am 23.11.2017 wurde von dem Bezirksverordneten Dr. Thomas Pfeifer zur im Betreff genannten Drucksache um schriftliche Beantwortung seiner Nachfrage zu folgenden Sachverhalten gebeten:

 

Wann hätte ich frühestens den Eheschließungstermin?

 

Spricht das zukünftige Ehepaar im Standesamt vor und es besteht der Wunsch in Marzahn-Hellersdorf den Bund fürs Leben zu schließen, wird eine Reservierung des Termins für den Trauungsort vorgenommen. Sollte das nicht mehr möglich sein, erfolgt ein Alternativangebot.

Ergeben die Prüfungen, dass es keine rechtlichen Hindernisse für die Trauung gibt, wird die Reservierung in den Status „vereinbart“ gewandelt.

 

Es geht also um den zeitlichen Zusammenhang von Vorsprache im Standesamt und Reservierung bzw. Vereinbarung des Termins, einschließlich Trauungsort. Die Frage, wann der früheste Termin zur Eheschließung vereinbart werden kann, ergibt sich also erst im Beratungsgespräch im Standesamt und lässt sich auch nur dort beantworten.

 

 

Thomas Braun

 
 

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