Drucksache - 0500/VIII
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Die Meldepflicht für die Erreger Mumps, Röteln und Varizellen wurde erst am 29.03.2013 eingeführt. Eine Aussage zur Tendenz der Fallzahlen von 2010 bis 2017 für diese Erkrankungen ist daher nicht möglich. Ab 2013 ist eine Zunahme der Fallzahlen festzustellen. Dies kann durch die Zunahme der Labordiagnostik zur Absicherung einer Meldepflicht und mit der Umsetzung der Meldepflicht durch die Labormeldepflicht erklärt werden.
2. Wie sind die Impfquoten im Bezirk für Masern, Mumps, Röteln und Windpocken, ist dabei im unter 1. genannten Zeitraum eine Tendenz sichtbar, und liegen die Impfquoten in dem für die sogenannte Herdenimmunität erforderlichen Bereich?
Nur im Rahmen der Einschulungsuntersuchung werden die Impfungen der untersuchten Kinder, die die Impfbücher mitbringen (ca. 90 %), systematisch erfasst und statistisch ausgewertet. Weitere Impfdaten liegen nicht vor, daher können die Impfquoten nur für die jeweiligen Einschulungsjahrgänge bewertet werden. Für Erwachsene gibt es keine Angaben.
Quelle: Bericht über den Impfstand bei der ESU im Bezirk Marzahn-Hellersdorf der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung der Jahre 2010 bis 2017 an das Robert-Koch-Institut
Für das 1. Halbjahr 2017 können die Daten der ESU nicht gesondert ausgewertet werden. Impfquoten für Masern, Mumps, Röteln (MMR) sind von 93 % im Jahr 2010 auf fast 96 % in 2016 gestiegen. Sie liegen damit für 2016 bei den Einschulkindern im Bereich der Herd-immunität Für Windpocken (Varizellen) ist das Ziel der Herdimmunität für das Jahr 2016 mit rund 93 % bei der 2. Impfung fast erreicht. Im Jahresvergleich von 2010 bis 2017 ist eine Steigerungstendenz der Impfquoten sichtbar. Insgesamt weist der Bezirk, wie in den Vorjahren, die höchste Durchimpfungsrate aller Bezirke bei der Einschulungsuntersuchung auf. Grundlage für die gute Durchimpfung im Bezirk ist die hohe Überzeugungsarbeit und Impfaktivität der niedergelassenen Kinderärzte.
3. Gibt es soziale Statusgruppen, in denen im Vergleich zu anderen sozialen Statusgruppen niedrigere Impfquoten bei den MMR- bzw. MMRV-Impfungen im Kindesalter erreicht werden, und worin sieht das Bezirksamt die Ursachen?
Kinder der unteren sozialen Statusgruppe weisen eine niedrigere Impfquote auf als Kinder der oberen Sozialstatusgruppe. So lag bei der Einschulungsuntersuchung 2016 die Impfquote der Kinder der unteren Sozialstatusgruppe bei den MMR-Impfungen bei 93,9 %, der mittleren Sozialstatusgruppe bei 96,7 % und bei der oberen Sozialstatusgruppe bei 97,5 %. Im Vergleich zu 2010 ist die Impfquote der Kinder der unteren Statusgruppe um 0,5 % gestiegen, bei Kindern der mittleren Statusgruppe um 2,1 % und bei Kindern der oberen Statusgruppe um 3,4 %. Die geringen Unterschiede können durch das Bezirksamt nicht erklärt werden, da der weitaus größte Teil der Impfungen durch die niedergelassenen Kinderärzte erfolgt. Möglicherweise spielt die Aufklärung über den Nutzen der Impfungen in verschiedenen Medien auch eine Rolle, z.B. diverse Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Übernahme von weiteren Medien die unterschiedlich von den Eltern genutzt werden. Generell besteht im Bezirk eine gute Tendenz sich impfen zu lassen.
4. Sieht das Bezirksamt diesbezüglich Handlungsbedarf, und was ist geplant, um zum Schutze der in unserem Bezirk lebenden Menschen die Immunität gegen die genannten Krankheiten auf dem notwendigen hohen Stand zu sichern?
Um die Impfquoten zu verbessern, erfolgen Impfausweiskontrollen bei den verschiedenen Untersuchungen die im KJGD (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) durchgeführt werden (Einschulungsuntersuchungen, Kitaaufnahmeuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen und im Rahmen der Sprechstunden). Bei diesen Untersuchungen sind die Eltern anwesend und werden ausführlich über die Impfungen aufgeklärt und die Kinder werden gleich geimpft. Es ist vorgesehen die Impfausweise in den Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen zu kontrollieren, um die noch vorhandenen Impflücken bei Kindern und Jugendliche zu identifizieren. Nach Beratung und Aufklärung der Eltern können mit ihrem Einverständnis die Impflücken geschlossen werden, entweder im KJGD oder bei den niedergelassenen Kinderärzten. Seit ca. vier Jahren wird, auf freiwilliger Basis, auch eine Kontrolle der Impfausweise der Eltern bei der Einschulungsuntersuchung in Marzahn-Hellersdorf durchgeführt. Es erfolgt eine Beratung zum Impfen, falls Impflücken festgestellt werden.
5. Bei welchen anderen Erkrankungen sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf, und wie will es in dieser Hinsicht vorbeugend tätig werden?
Für Pneumokokken und Rotaviren liegen durch die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen Daten vor. Die Impfung gegen Rotaviren wurde erst ab August 2013 von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlen und wird zwischen der 6. und 32. Lebenswoche eines Kindes durchgeführt. Dazu werden die Eltern im Rahmen der Impfkalender und Vorsorgeuntersuchungen informiert, aber es dauert immer eine gewisse Zeit bis neue Impfungen angenommen werden. Die Pneumokokkenimpfung wird für alle Kinder bis zum 2. Geburtstag seit 2006 angeboten, sie ist in bestimmten Mehrfachimpfstoffen enthalten. Bei dem Ersthausbesuch der Sozialpädagoginnen des KJGD (ca. 8. Lebenswoche) erfolgt die Übergabe eines Impfkalenders mit dem dringlichen Hinweis, die Kinder impfen zu lassen. Auch die Hebammen, Familienhebammen und Kinderärzte klären die Eltern entsprechend auf. Die Impfberatung gehört auch zu den Vorsorgeuntersuchungen. Um die Inanspruchnahme der Impfungen zu erhöhen, werden die niedergelassenen Kinderärzte im Rahmen des regelmäßigen Fachaustausches über die Durchimpfungsraten informiert. Die häufigen Infekte der Kleinkinder sind jedoch oft ein Grund für verspätete und versäumte Impfungen, sodass bei allen Vorsorgeuntersuchen immer wieder an die Impfungen erinnert wird. Wenn die Kinder jedoch nicht in den spezifischen Zeiträumen geimpft werden, ist der Zeitraum für die Impfempfehlung vorbei und z. B. zur Einschulung können diese Impfungen nicht mehr nachgeholt werden.
Hinweis: Herd(en)immunität Damit wird der Schutzeffekt bezeichnet, bei dem durch Impfung einer größeren Gruppe (Herde) die anderen nicht geimpften Personen auch mitgeschützt sind, weil sich die Erkrankung kaum oder nicht mehr ausbreiten kann. Diese variiert je nach Erkrankung
Dagmar Pohle |
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