Drucksache - 0499/VIII
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Ein Bauantrag wurde bislang nicht genehmigt.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht sind die eingereichten Bauantragsunterlagen nicht vollständig. Es fehlen notwendige Bauvorlagen, erforderliche Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, Prüfberichte zu bautechnischen Nachweisen sowie erforderliche Baulasteintragungen. Des Weiteren benötigt der vorliegende Bauantrag aufgrund des Planungsrechtes eine Befreiung für die vom Eigentümer angestrebte Wohnnutzung. Der hierfür notwendige Nachweis von gesunden Wohnverhältnissen in der Nähe zur Bahntrasse und gegenüber dem Wilhelmsmühlenweg in Form einer Schallimmissionsprognose liegt ebenfalls noch nicht abschließend vor.
Die Verlängerung der Brücke vom Bahnhofsvorplatz zum Bahnsteig erfordert nicht zwingend die Inanspruchnahme des o.g. Baugrundstückes. Insofern wäre erst vom Grundsatz her mit der Deutschen Bahn Einvernehmen über eine Brückenverlängerung zu erzielen, bevor Feinplanungen die konkrete Lage verorten. Ein wesentlicher Belang bei der Abstimmung mit der Deutschen Bahn wird die Finanzierung des Vorhabens sein.
Dagmar Pohle |
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