Drucksache - 0499/VIII  

 
 
Betreff: Zu: Wie geht es weiter am ehemaligen Güterbahnhof Kaulsdorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDBzBmin/BzStRin StadtGesPersFin
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
19.10.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung BzBmin/BzStRin StadtGesPers Fin PDF-Dokument

  1. Wurde bezüglich des Bebauungsplanes 10-20 (Bereich zwischen Bahnstrecke und Wilhelmsmühlenweg, Heinrich-Grüber-Platz und vorhanden bewohnten Grundstücken im Wilhelmsmühlenweg) ein Bauantrag genehmigt und wann ist mit Beginn und Abschluss der Bauarbeiten zu rechnen?

 

Ein Bauantrag wurde bislang nicht genehmigt.

 

  1. Welche Hinderungsgründe bestehen, falls noch kein Bauantrag genehmigt wurde?

 

Aus bauordnungsrechtlicher Sicht sind die eingereichten Bauantragsunterlagen nicht vollständig. Es fehlen notwendige Bauvorlagen, erforderliche Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, Prüfberichte zu bautechnischen Nachweisen sowie erforderliche Baulasteintragungen.

Des Weiteren benötigt der vorliegende Bauantrag aufgrund des Planungsrechtes eine Befreiung für die vom Eigentümer angestrebte Wohnnutzung. Der hierfür notwendige Nachweis von gesunden Wohnverhältnissen in der Nähe zur Bahntrasse und gegenüber dem Wilhelmsmühlenweg in Form einer Schallimmissionsprognose liegt ebenfalls noch nicht abschließend vor.

 

  1. Wurde eine in der Beantwortung der Frage in der mündlichen Fragestunde am 26.01.2017 (TOP. 5.1) in Aussicht gestellte Duldung der nachträglichen Errichtung einer Verlängerung der Fußgängerbrücke vom S-Bahnsteig des Bahnhofs Kaulsdorf über die Gleisanlagen in südlicher Richtung sowie das entsprechende Wegerecht mit dem Investor schon rechtssicher vereinbart?

 

Die Verlängerung der Brücke vom Bahnhofsvorplatz zum Bahnsteig erfordert nicht zwingend die Inanspruchnahme des o.g. Baugrundstückes. Insofern wäre erst vom Grundsatz her mit der Deutschen Bahn Einvernehmen über eine Brückenverlängerung zu erzielen, bevor Feinplanungen die konkrete Lage verorten. Ein wesentlicher Belang bei der Abstimmung mit der Deutschen Bahn wird die Finanzierung des Vorhabens sein.

 

Dagmar Pohle

 
 

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