Drucksache - 0008/VIII-01
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Die BVV möge beschließen:
In Abänderung des Beschlusses zu DS 0008/VIII werden fachliche Zuständigkeit, Bezeichnung und Zusammensetzung von Ausschüssen wie folgt geändert:
Die Ausschüsse werden gemäß § 9 BezVG gebildet. Sie bestehen aus neun Bezirksverordneten und vier Bürgerdeputierten. Begründung: Nach Prüfung durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der dort getroffenen rechtlichen Einschätzung, wonach der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nicht über die in § 17 (3) und (4) BezVG genannten Aufgaben hinaus mit weiteren Aufgaben betraut bzw. mit anderen Themengebieten dauerhaft verbunden werden darf, wurde im Ältestenrat die vorliegende einvernehmliche Lösung zur Herstellung eines rechtskonformen Zustandes gefunden.
Begründung der Dringlichkeit:
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