Drucksache - 1498/V  

 
 
Betreff: Soziale Infrastruktur Marzahn-Hellersdorf 2004, Bereich Soziales (BA-Vorlage Nr. 1025/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Dagmar PohlePohle, Dagmar
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 19.07.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                           13.07.2004

 

 

  

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Soziale Infrastruktur Marzahn-Hellersdorf  2004,                        Bereich Soziales

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme des als Anlage beigefügten Berichtes gebeten.

 

    

 

 

Dr. Klett                                                              Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadträtin für Soziales,                         Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

Anlage

 

        

 

    


 

 

1

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abteilung Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

 

 

   Soziale Infrastruktur

     

       Marzahn-Hellersdorf

                             2004

 

 

             - Bereich Soziales -

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge zur ressortübergreifenden Sozialberichterstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

 

 

Herausgeber:                   Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

                                      Abteilung Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

                                      12591 Berlin

 

Redaktion:                      Marion Augustin, Sozialplanerin

                                     Tel.: 90293 6003, Fax.: 90293 6005

                                      Herbert Höhne, Sozialplaner

                                     Tel.: 90293 6004, Fax.: 90293 6005

 

e-mail:                            marion.augustin@ba-mh.verwalt-berlin.de

 

Auflage:                          20 Exemplare

 

 

 

 

Berlin, April 2004

 

 

 


Inhalt:

 

 

 

 

 

 

Seite

 

 

 Vorwort

 

1

1.

Sozialräumliche Gliederung des Bezirkes

2

 

Ö    Stadtteilkarte

3

 

Ö    Sozialraumkarte

 

4

2.

Bevölkerung

 

5

3.

Übersicht über soziale Einrichtungen und Angebote

 

6

3.1.

Einrichtungen und Angebote für alle Bevölkerungsgruppen

6

 

Ø       Stadtteilzentren/Nachbarschaftseinrichtungen

6

 

Ø       Selbsthilfe- und Kontaktstelle

7

 

Ø       Sozialamt

7

 

Ö    Übersichtskarte: Stadtteilzentren, Selbsthilfekontaktstelle, Sozialamt

8

 

 

 

3.2.

Einrichtungen und Angebote für Senioren/-innen

 

9

 

3.2.1 Seniorengerechter Wohnraum

9

 

Ø       Eingestreute Seniorenwohnungen

9

 

Ø       Seniorenwohnhäuser und Seniorenwohnanlagen

9

 

Ö    Übersichtskarte: Seniorenwohnhäuser, Seniorenwohnanlagen, Unterstützungsangebote für Senioren

12

 

 

 

 

3.2.2 Beratung, Betreuung, Hilfen für Senioren/-innen

13

 

Ø       Koordinierungsstelle Rund ums Alter

13

 

Ø       Regionale Seniorenarbeit

14

 

Ø       Mobilitätshilfedienste

15

 

 

 

 

3.2.3 Seniorenfreizeitstätten

 

16

 

3.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeit

16

 

Ø       Freie und andere Seniorengruppen

16

 

Ø       Sozialkommissionen

16

 

 

 

 

 

 

3.3

Einrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen

 

18

 

3.3.1 Betreutes Wohnen

18

 

Ø       Wohnheime

18

 

Ø       Wohngemeinschaften

19

 

Ø       Betreutes Einzelwohnen

19

 

Ø   Familienprojekt

20

 

3.3.2 Behindertenfreundliche Wohnungen

 

20

 

3.3.3 Behindertengerechte Wohnungen (Rb-Wohnungen)

 

20

 

3.3.4 Werkstatt für Behinderte

 

21

 

3.3.5 Beratungs- und Freizeitangebote

 

22

 

Ö    Übersichtskarte: Einrichtungen für Behinderte

23

 

 

 

3.4

Einrichtungen und Angebote für Personen mit speziellem Hilfebedarf

 

24

 

3.4.1 Pflegebedürftige

24

 

Ø       Ambulante Pflege

24

 

Ø       Teilstationäre Pflege

25

 

Ø       Vollstationäre Pflege

26

 

Ø       Kurzzeitpflege

27

 

Ø       Ambulant Betreute Wohngemeinschaften für dementiell Erkrankte

28

 

Ö    Übersichtskarte:  Pflegeheime, Kurzzeitpflege, Tagespflege

29

 

 

 

 

3.4.2 Personen mit Betreuung nach dem Betreuungsrecht

30

 

Ø       Betreuungsvereine

30

 

Ø       Amtsbetreuung

30

 

 

 

 

3.4.3 Personen mit Mobilitätseinschränkungen

30

 

Ø       Mobilitätshilfedienste

30

 

 

 

 

3.4.4 Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte

31

 

Ø       Wohnungen im Geschützten Marktsegment

31

 

Ø       Pensionen und Heime

31

 

Ø       Betreute Unterkünfte nach § 72 BSHG

 

31

 

3.4.5 Schuldner/-innen/Überschuldete

32

 

Ø       Schuldnerberatung/Insolvenzberatung

32

 

 

 

 

4.

Verbundsysteme zur Sicherung der sozialen Infrastruktur

33

 

 

 

4.1

Netzwerk im Alter

33

 

Ø       Interessenverbund “Wohnen im Alter”

33

 

Ø       Interessenverbund “Aktiv im Alter”

33

 

Ø       Interessenverbund “Gesundheit im Alter”

33

 

Ø       Beirat zur Umsetzung der Altenplanung

33

 

 

 

4.2

Stadtteilzentren

34

 

Ø       Was sind Stadtteilzentren?

34

 

Ø       Die Entwicklung der sozialen Stadtteilzentren

34

 

Ø       Stadtteilorientierte Budgetierung

34

 

Ø       Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren

35

 

Ø       Leistungsprofil

35

 

Ø       Der Verbund der Stadtteilzentren

36

 


 
VorWort

 

 

 

Mit dem  Bericht “Soziale Infrastruktur Marzahn – Hellersdorf 2002 – Bereich Soziales”   wurde erstmals eine Gesamtübersicht sozialer Dienste und Einrichtungen im neuen Bezirk Marzahn-Hellersdorf für den Bereich Soziales vorgelegt. Mit der Fusion beider Bezirke war die Angebotslandschaft der sozialen Infrastruktur des  Großbezirks als Einheit zu betrachten.

 

In dem vorliegenden  Bericht erfolgte eine Aktualisierung der Darstellung der sozialen Infrastruktur mit dem Stand zum 01.04.2004. Er dient als Nachschlagewerk und Grundlage für weitere Planungen. Er wird regelmäßig fortgeschrieben.

 

Angebote, Dienste und Einrichtungen anderer Bereiche, wie z.B. Jugend- und Gesundheitsbereich sind hier nicht enthalten.

Gleichfalls wurde auf die Darstellung der zahlreichen und unterschiedlichen Projekte freier Träger verzichtet, die sich ausschließlich über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie ABM u.ä. finanzieren. Aufgrund der ungesicherten Finanzierung und der Kurzzeitigkeit der Maßnahmen stellen diese Projekte keine dauerhafte Basis zur Sicherung der sozialen Infrastruktur dar. Sie ergänzen jedoch die vorhandenen Angebote.

 

Die Darstellung der Angebote und Einrichtungen ist, wie bereits im Bericht 2002 erfolgt, nach Zielgruppen geordnet. Sie enthält tabellarische Übersichten, denen jeweils eine kurze inhaltliche Beschreibung vorangestellt ist.

 

Der vorliegende Bericht für den Bereich Soziales ist ein Baustein der bezirklichen Sozialberichterstattung, die in ihrer Gesamtheit zu betrachten ist und sich aus mehreren, fortschreibungsfähigen Einzelberichten zusammensetzt.

Dies sind neben dem vorliegenden Bericht zur sozialen Infrastruktur des Bereiches Soziales insbesondere

 

-          der Basisbericht mit wesentlichen soziodemografischen und sozioökonomischen Daten,

-          die Sozialhilfeberichte,

-          die Altenplanung 2003 – 2006,

-          die jährliche Berichterstattung des Netzwerkes im Alter an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung.

 

Insofern gibt es nicht den Sozialbericht, sondern im Interesse der Aktualität und der Zumutbarkeit (Umfang eines Gesamtwerks) Einzelberichte mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung.

 

Der Bericht ist auch im Internet unter www.marzahn-hellersdorf.de abrufbar.

 

 

Anregungen und Hinweise für die Fortschreibung sind ausdrücklich erwünscht.

 

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung


1.    Sozialräumliche Gliederung Marzahn-Hellersdorf

 

Der Bezirk besteht aus zwei sehr unterschiedlichen Siedlungsstrukturen:

 

a) den Großsiedlungsgebieten  Marzahn und Hellersdorf,

die geprägt sind durch

-          industriell gefertigte Bauweise mit geschlossener Bebauung mit bis zu 18 Geschossen

-          gut erschlossene Verkehrsinfrastruktur

-          vorwiegend junge Bevölkerung (demographische Welle)

-          Abwanderung sozial stärkerer Einwohner/-innen und Nachzug sozial schwacher Einwohner/-innen

-          eine gut erschlossene soziale Infrastruktur

 

b) den  Siedlungsgebieten  Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf;

die geprägt sind durch

-          größtenteils traditionelle Bauweise mit offener niedriggeschossiger Bebauung

-          hohen Erschließungs- und Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur

-          homogen gewachsene ältere Bevölkerung

-          langjährige Stammbewohner und laufender Zuzug junger und sozial stärkerer Einwohner/-innen

-          kaum vorhandene soziale Infrastruktur

 

Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung und großen Bevölkerungszahl dieser beiden Gebiete sind weitergehende kleinräumigere Gliederungen als Planungsgrundlagen erforderlich.

 

Ausgehend von vorhandenen sozialräumlichen Strukturierungen in beiden ehemaligen Bezirken wurde nach der Fusion Marzahn-Hellersdorf mit Bezirksamts-Beschluss Nr. 32/I vom 2.8.2001 in 9 Stadtteile und 33 Sozialräume kleinräumig gegliedert.

 

Die Stadtteilstrukturierung erfolgt unter Berücksichtigung sozialplanerischer, stadtplanerischer und wohnungswirtschaftlicher Aspekte.

Wesentliche Kriterien dabei sind:

-             Flächennutzungs- und Siedlungsstrukturen,

-             Bewohnerstrukturen

-             abgrenzbare Gebietseinheit,

-             Berücksichtigung städtebaulicher und natürlicher Barrieren

-             gewachsener historischer Zusammenhang

-             Zentrenbildung

-             Kompatibilität der Grenzen der Statistischen Gebiete

 

Sozialräume und Stadtteile lassen sich gemäß einem Baukastenprinzip zu größeren Planungseinheiten zusammensetzen:

 

Gebiet

Stadtteil

Sozialräume

Großsiedlung

Marzahn-Nord

1 - 2

 

Marzahn-Mitte

3 - 7

 

Marzahn-Süd

8 - 11

 

Hellersdorf-Nord

12 - 16

 

Hellersdorf-Ost

17 - 19

 

Hellersdorf-Süd

20 - 23

Siedlungsgebiet

Biesdorf

24 - 27

 

Kaulsdorf

28 - 30

 

Mahlsdorf

31 - 33

 


Karte 1


Karte 2

 


 


2.    Bevölkerung[1]

 

Am 31.12.2003 lebten im Gebiet von Marzahn-Hellersdorf 249.676 melderechtlich registrierte Einwohner/-innen, davon knapp ¾ in der Großsiedlung (181.426 EW) und gut ¼ in den Siedlungsgebieten (68.250 EW).

Das waren 3.126 Einwohner/-innen weniger als im Vorjahr. In der Großsiedlung sank die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr um 3.404 Personen, während in den Siedlungsgebieten 278 Einwohner/-innen mehr wohnten als im Vorjahr.

 

Im Bezirk gibt es einen leichten Frauenüberschuss: Insgesamt leben 126.538 Frauen und 123.138 Männer im Bezirk.

 

Die Einwohnerzahlen je Stadtteil bewegen sich etwa zwischen 20.000 und 35.000 Bewohnern/-innen.

Eine Ausnahme bildet der Stadtteil Marzahn-Mitte mit knapp 46.000 Einwohnern/-innen.

 

Einwohner/-innen  nach Stadtteilen


 


Altersstruktur

 

Gut ein Drittel der Bevölkerung sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre. Ein weiteres Drittel ist älter als 50 Jahre. Die übrigen 40% sind zwischen 25 < 50 Jahre.

Das Durchschnittalter im Bezirk beträgt 39 Jahre.

 

 

Migrant/-innen

 

Im Bezirk leben knapp 8.000 Ausländer/innen, das entspricht 3,1% der Bevölkerung. Damit hat Marzahn-Hellersdorf den niedrigsten Ausländeranteil Berlins.

Darüber hinaus leben  im Bezirk schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Aussiedler/-innen[2]. Die Mehrheit davon wohnt in Marzahn.


3.    Übersicht über soziale Angebote und Einrichtungen

 

3.1            Einrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen

 

Ø       Stadtteilzentren/Nachbarschaftseinrichtungen

 

Stadtteilzentren sind Nachbarschaftseinrichtungen, die allen Bewohnern/-innen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft usw. offen stehen. Es sind Zentren der Begegnung, Beratung, Hilfe, Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements.

 

Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im Kiez. Vordergründiges Gestaltungsprinzip dabei ist die Aktivierung der Bürger zu eigenverantwortlichem Engagement.

 

Die Träger der Stadtteilzentren erbringen stadtteilbezogen, d.h. wohnortnah, in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle und anderen freien Trägen folgende Leistungen:

 

1.      Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe

2.       Beratung und Betreuung

3.       Beschäftigungsförderung

4.       Angebote zur Unterstützung der Familie

5.       Integrative Freizeitangebote

 

In jedem Stadtteil gibt es ein soziales Stadtteilzentrum, das auch als Verbundstruktur unterschiedlicher Träger bis zu drei  Standorte im Stadtteil hat.

 

Die Stadtteilzentren bilden ein Netzwerk zur Sicherung einer flächendeckenden sozialen Grundversorgung im Bezirk.

Eine ausführliche Darstellung zu Grundsätzen, Zielstellung, Inhalten und Leistungsprofilen der Stadtteilzentren ist im Abschnitt 4 “Verbundsysteme” enthalten.

 

Standort- und Trägerübersicht der Stadtteilzentren (Ö Karte 3):

 

Stadtteil

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Marzahn-Nord

1

Kieztreff Marzahn-West

Ahrensfelder Chaussee 148

Kiek In e.V.

 

2

Nachbarschaftshaus
“Kiek In” Marzahn

Rosenbecker Str. 25/27

Kiek In e.V.

Marzahn-Mitte

7

Kieztreff

Marzahner Promenade 39

Volkssolidarität e.V.

Marzahn-Süd

11

Stadtteilzentrum
“Mosaik”

Altlandsberger Platz 2

Wuhletal gGmbH in Kooperation mit BA

Hellersdorf-Nord

14

SOS-Familienzentrum

Alte Hellersdorfer Str. 77

SOS-Kinderdorf e.V.

 

15

AWO-Begegnungsstätte

Arneburger Str. 8 - 10

AWO Kreisverband

 

15

Nachbarschaftshaus Kastanie

Kastanienallee 53/55

Förderverein für Jugend- und Sozialarbeit e.V.

Hellersdorf-Ost

17

Kiezpoint

Albert-Kuntz-Str. 58

Mittendrin e.V.

Hellersdorf-Süd

22

Stadtteiltreff Kaulsdorf-Nord

Teterower Ring 168/170

 Klub 74 e.V.

 

23

Klub 74

Am Baltenring 74

Klub 74 e.V.

Biesdorf

26

Schloss Biesdorf

Alt-Biesdorf 55

Ball e.V.

Kaulsd./Mahlsd.

32

NBH Donizetti

Pestalozzi-Treff

Donizettistr. 13

Pestalozzistr. 1 A

MUT gGmbH

MUT gGmbH in Kooperation mit BA

 

33

Stadtteiltreff Mahlsdorf-Süd

Hultschiner Damm 98

AWO

 


Ø      Selbsthilfekontaktstelle

 

Es gibt eine Selbsthilfekontaktstelle im Bezirk. Sie unterstützt und ergänzt die Arbeit der Stadtteilzentren im Rahmen der Selbsthilfe. Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung von Menschen, die sich in gleicher oder ähnlicher Lebens- und Problemlage für ihre eigenen Belange engagieren, austauschen und individuelle Bewältigungsstrategien entwickeln und trainieren möchten.

 

Schwerpunkte der Selbsthilfeunterstützung sind:

-       Gesundheit

-       Patienteninteressen und –vertretung

-       Selbstorganisation auf der Ebene gleicher Betroffenheit

 

Selbsthilfekontaktstelle (Ö Karte 3):

 

Stadtteil

Sozialraum

Standort

Träger

Marzahn-Süd

9

Helene-Weigel-Platz 10

Wuhletal gGmbH

 

 

Ø       Sozialamt

 

Das Sozialamt Marzahn-Hellersdorf ist in 5 Fachbereiche und eine Service-Einheit für Personal, Organisation und Haushalt untergliedert.

 

Fachbereiche des Sozialamtes:

 

Fachbereich

Leistungsbereiche

Standort

Allgemeine Sozialhilfe

·         Allgemeine Sozialhilfe an Deutsche

·         Allgemeine Sozialhilfe an Spätaussiedler/innen und Ausländer/innen

·         Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Premnitzer Str. 11/13

Besondere Sozialhilfe

·         Eingliederungshilfe an Behinderte, Pflegegeld nach Pflegegeldgesetz

·         Besondere Sozialhilfe an Pflegebedürftige in und außerhalb von Einrichtungen

·         Grundsicherung

 

Premnitzer Str. 11/13

Allgemeiner Sozialdienst

·         Regionaler Sozialdienst

·         Wohnraumsicherung

·         Seniorenbüro

·         Betreuungsbehörde

Premnitzer Str. 11/13

Premnitzer Str. 11/13

Premnitzer Str. 11/13

Jenaer Str. 11

Hilfe zur Arbeit

·         Gemeinnützige zusätzliche Arbeit (gzA)

·         Lohnkostenzuschüsse (LKZ)

·         Festkostenzuschüsse (FKZ)

 

Premnitzer Str. 11/13

Rechtsstelle/Kostenein-ziehung/Unterhaltsstelle

·         Kosteneinziehung

·         Unterhaltsstelle

Premnitzer Str. 11/13

 


Karte 3


3.2 Einrichtungen und Angebote für Senioren/innen

 


3.2.1 Seniorengerechter Wohnraum

 

Wohnen als Lebensbereich ist ein wesentlicher Bestandteil von Lebensqualität. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die eigenverantwortliche und selbständige Haushaltsführung, die soziale Eingebundenheit, das kommunikative Umfeld, aber auch die Ausstattungsqualität der Wohnung, des Wohnhauses oder des Wohnumfeldes.

Die Mehrzahl der Senioren/-innen  lebt in ihrer angestammten Wohnung bzw. im eigenen Haus. Diese können z.B. in Folge von Pflegebedürftigkeit, gegebenenfalls zur seniorengerecht modernisierten Wohnung individuell und bedürfnisgerecht umgestaltet und baulich angepasst werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Aufrechterhaltung der eigenständigen Lebens- und Haushaltsführung. Die Wohnungen sind mengenmäßig nicht erfasst.

Darüber hinaus gibt es im Bezirk Wohnformen wie eingestreute Seniorenwohnungen, Seniorenwohn-häuser und Seniorenwohnanlagen.

Der Interessenverbund “Wohnen im Alter” hat Grundsätze für die Entwicklung des altengerechten Wohnens im Bezirk erarbeitet[3]. Zu diesem Thema wurde ebenfalls vom Interessenverbund “Wohnen im Alter” im Jahr 2002 eine “ Woche des Wohnens im Alter” mit einer Fachtagung durchgeführt[4].

 

 

Ø      Eingestreute Seniorenwohnungen

 

Eingestreute Seniorenwohnungen sind Ein- oder Zweipersonenwohnungen, die nach Bemessung, Ausstattung und Lage den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen  sollen  bzw. über eine speziell auf den Nutzer abgestimmte Ausstattung und Gestaltung verfügen. Sie sind räumlich in die übliche Wohnbebauung integriert. Eventuell notwendige Beratungen oder Versorgung mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der selbständigen Lebensführung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst organisiert.

 

Eingestreute Seniorenwohnungen sind 29 bekannt. Sie liegen im Wohngebiet Landsberger Tor.

 

Eingestreute Seniorenwohnungen:

 

Stadtteil

Sozialraum

Standorte

Vermieter

Wohneinheiten

 

M-Süd

 

 

11

Krummenseer Str.

Blumberger Damm

Hasenholzer Allee

Eisenacher Straße

 

ARWOBAU

 

29

 

 

 

Ø      Seniorenwohnhäuser und Seniorenwohnanlagen

 

Seniorenwohnhäuser oder Seniorenwohnanlagen stellen Gebäude dar, in denen ausschließlich Seniorenwohnungen räumlich konzentriert sind. Für die Wohnungen gelten die bereits genannten Anforderungen. Die Seniorenwohnhäuser bzw. -anlagen sind aufgangs- bzw. gebäudeweise in die übliche Wohnbebauung integriert. Das gesamte Gebäude bzw. die Anlage sollte eine auf die Bedürfnisse der Senioren abgestimmte bauliche Ausstattung und Gestaltung aufweisen. Ergänzend können Räumlichkeiten für Gemeinschaftszwecke zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Beratungs- bzw. Dienstleistungen kann sehr unterschiedlich sein. Einerseits sind diese ergänzenden oder notwendigen Leistungen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbständig oder mit Unterstützung zu organisieren, andererseits werden von Vermietern oder Betreibern der Wohnanlagen diese Leistungen angeboten.

 

Im Bezirk gibt es 22 Seniorenwohnhäuser bzw. Wohnanlagen mit insgesamt 1.141  Wohnungen. Davon verfügen drei Wohnhäuser bzw. Wohnanlagen über Serviceangebote. 

Teilweise erfolgte eine qualitative Bewertung dieser Häuser  im Rahmen einer Untersuchung in Verantwortung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen[5].

 

Seniorenwohnhäuser (Ö Karte 4):

 

Stadtteil

Sozial-

raum

Standort

Vermieter

Wohn-einheiten

Nr. auf

Karte 4

M-Nord

2

Wittenberger Straße 21

DEGEWO – Gruppe   WBG Marzahn

85

1

 

2

Wittenberger Straße 23

DEGEWO – Gruppe   WBG Marzahn

88

2

 

2

Havemannstr. 5

( z.Zt. im Bau  )

DEGEWO – Gruppe

WBG Marzahn

 8

3

H-Nord

12

Teupitzer Straße 15

Stadt und Land Wohnbautendesellschaft mbH

36

4

 

13

Fercher Straße 8

WG Grüne Mitte e.G.

36

5

 

13

Michendorfer Straße 7

WG Grüne Mitte e.G.

30

6

 

13

Luckenwalder Straße 31

WG Grüne Mitte e.G.

36

7

 

13

Luckenwalder Straße 7

WG Grüne Mitte e.G.

36

8

 

13

Zossener Str. 124

WG Grüne Mitte e.G.

20

9

 

15

Tangermünder Straße 53

HS Hausinvest GbR

30

10

 

15

Tangermünder Straße 51

HS Hausinvest GbR

30

11

H-Ost

18

Jenaer Straße 54

Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

36

12

 

18

Jenaer Straße 56

Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

36

13

 

 19

Maxie – Wander – Str. 90

Wohnungsbaugenossen-schaft Wuhletal e.G.

6

 14

 

19

Glauchauer Straße 12

WVB Wohnpark Verwaltungs-& Betreuungs-GmbH

68

15

H-Süd

21

Carola-Neher-Straße 70

Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

80

16

 

23

Am Baltenring 74

Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

80

17

Biesdorf

25

Blumberger Damm 8

DEGEWO – Gruppe   WBG Marzahn

79

18

 

25

Blumberger Damm 10

DEGEWO – Gruppe   WBG Marzahn

77

19

 

Seniorenwohnanlagen mit Service-Angeboten (Ö Karte 4):

 

Stadt-teil

Sozial-raum

Standort

Vermieter

Wohn-einheiten

Bemerkungen

Nr. auf Karte 4

M-Süd

 

11

Hirschfelder Weg 14

Kursana Managementgesellschaft

118

Serviceangebote (Notruf, Hausmeisterservice, Essenversorgung, Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung, Rezeption)

 

A1

H-Nord

15

Lyonel-Feininger-Str. 5

Helle Mitte Immobilienverwaltung

34

Serviceangebot der Diakonie

A2

Biesdorf

 

26

Weißenhöher Str. 64

Marzahner Heimverbund  gGmbH

90

 

 

A3

 

 

 

 


Karte 4


 3.2.2 Beratung, Betreuung, Hilfen für Senioren/-innen

 


Ø       Koordinierungsstelle  Rund ums Alter

Berlin verfügt mit den Koordinierungsstellen Rund ums Alter über ein bundesweit einmaliges Netz von Beratungsstellen für ältere Menschen, deren Angehörige und andere Interessenten. Sie erhalten aus dem gesamten Bereich der Altenhilfe Information und Beratung zu allen Fragen rund ums Alter, wie z.B. zum Wohnen im Alter, zur Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, zur Pflegeversicherung, Hilfen im Alltag und zur Pflege.

Im September 2003 wurde die gemeinsame Rufnummer 0180 59 500 59  für alle Berliner Bezirke eingerichtet, die den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den passenden Hilfen und Dienstleistungen erleichtern soll. Ebenso wurde die gemeinsame Datenbank für gesundheitliche und soziale Hilfen ins Internet gestellt (www.hilfelotse-berlin.de).

 

Ziel der Arbeit der Koordinierungsstellen ist es, den Verbleib älterer Menschen in der eigenen Häuslichkeit oder die Rückkehr dorthin zu ermöglichen und ihnen auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich ein selbstbestimmtes, selbstständiges Leben zu sichern.

 

Arbeitsfelder der Koordinierungsstelle

  • Realisierung des Selbstbestimmungsrechtes älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen (Verbraucherschutz)
  • Entlastung von (pflegenden) Angehörigen
  • Erhalt, Förderung, Wiederherstellung selbstständigen Wohnens und selbstständiger Haushaltsführung
  • Vermeidung unerwünschter Heimunterbringung
  • Erleichterung und Ermöglichung von ambulanter Hilfe und Pflege/ Reduzierung von Hilfe- und Pflegebedarf
  • Schaffung von barrierefreiem Wohnraum
  • Unfallprävention
  • Verknüpfung und Verzahnung von Helfersystemen

 

Die Arbeit umfasst die Ermittlung des tatsächlichen Hilfebedarfs, die detaillierte Information über alle vorhandenen Hilfsmöglichkeiten, die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sowie die Einleitung und Koordinierung von Maßnahmen der Rehabilitation. Der Begriff der Rehabilitation bezieht sich auf die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen, die Einbindung in soziale Netze sowie die Teilhabe am kulturellen Leben.

Die individuellen Wünsche, Interessen und Bedürfnisse der Nutzer/-innen stehen im Zentrum des  Beratungsprozesses. Die Beratung ist lebenswelt- und alltagsorientiert.

 

Zur Verwirklichung der o.g. Ziele beteiligen sich die Koordinierungsstellen auch an der Förderung der Kooperation zwischen den Leistungsanbietern in der Region und tragen durch die Mitarbeit in Gremien oder Verbünden zur Weiterentwicklung des Versorgungsstruktur bei.

 

Durch Aufklärung im Rahmen von umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit leisten die Koordinierungsstellen auch einen Beitrag zur Prävention. Durch die Entwicklung von nutzerorientiertem Informationsmaterial erhöhen sie die Transparenz im Hilfesystem und schaffen die Voraussetzung zur Entwicklung von Kundenkompetenz und Verbraucherbewusstsein.

 

Als niedrigschwelliges Angebot richten sich die Koordinierungsstellen besonders an Menschen, die bisher keine oder nur geringe Erfahrungen im Bereich der Altenhilfe haben und Unterstützung bei der Orientierung im Versorgungssystem benötigen. Sie ergänzen das vorhandene Beratungsangebot und nehmen als einzige anbieterneutrale und kostenträgerunabhängige Beratungsstelle eine in das Hilfesystem vermittelnde Funktion ein. Sie sind Erstanlauf- und Beratungsstellen für ältere Menschen, deren Angehörige und andere soziale Bezugspersonen. Das Angebot richtet sich auch an gesetzliche Betreuer/-innen, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen aus dem gesamten Bereich der Altenhilfe, des Gesundheitswesens und der Pflege sowie Auszubildende.

 

In der Marzahn-Hellersdorfer Koordinierungsstelle begleiten hauptamtliche Mitarbeiter/-innen gemeinsam mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen die “Ständige Ausstellung zum altengerechten Wohnen”. Sie demonstrieren an Hilfsmitteln und Alltagshilfen Möglichkeiten zur Bewältigung des täglichen Lebens in den eigenen vier Wänden, auch bei Krankheit, Behinderung oder Pflege.

 

In 19 großflächigen Bildpositionen sind die Bereiche Wohnumfeld, Hauseingang, Treppenhaus, Wohnungseingang, Wohnungsflur, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Einkaufsmöglichkeiten mit Rollator und Seniorenwohnhäuser in der Region dargestellt. Eine Musterküche, versehen mit Elementen des altengerechten Wohnens, wie unterfahrbarer Arbeitsplatte, dazugehörigen Elektrogeräten zur Demonstration der Funktionsfähigkeit, bildet einen zentralen Punkt. Badewanne mit Einhängesitz und variabler Handlaufführung, barrierefreie Dusche mit eingehängtem Sitz und rutschfester Umsetzhilfe vervollkommnen die “Wohnung”.

Zur Erleichterung des täglichen Lebens bieten sie Senioren/-innen in 27 Positionen Alltagshilfen und Hilfsmittel zum Ausprobieren, von der Aufrichtehilfe, Greifhilfe, TV-Lupe bis hin zum Kehrset an.

 

Mit interessierten und betroffenen Einzelpersonen und Leistungsanbietern werden Informations- und Beratungsgespräche zu Wohnanpassungsmaßnahmen  durchgeführt.

 

Koordinierungsstelle  Rund ums Alter  (Ö Karte 4):

 

Stadtteil

Sozialraum

Standort

Träger

M-Mitte

6

Mehrower Allee 50

Albatros e.V.

 

 

 

Ø       Regionale Seniorenarbeit               

 

Grundlage für die Regionale Seniorenarbeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, Abt. Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung, ist die Umsetzung des § 75 BSHG, d.h. für alle älteren Menschen Aktivitäten anzuregen und zu fördern sowie Freiräume dafür zu schaffen.

Ziel der Seniorenarbeit ist es, den älteren Menschen zu ermöglichen, durch ein selbstgestaltetes aktives Alter Vereinsamung vorzubeugen und vorzeitige Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

 

Für den Regionalen Sozialdienst (RSD) ergeben sich daraus folgende Aufgaben, die von den regionalen Seniorenarbeiter/-innen vor Ort in der Region erbracht werden:

·       Knüpfen eines kleinmaschigen, kiezbezogenen Netzes von Möglichkeiten zu Kommunikation und Betätigung für Senioren/-innen

·       Einbeziehung aller Akteure/innen  und Koordinierung und Vernetzung der Möglichkeiten für Seniorenarbeit

·       Organisation integrativer Angebote zur Nutzung von Erfahrungswissen und kreativem Potential der Senioren/-innen

·       Förderung der Eigeninitiative von Senioren/-innen  in den verschiedensten Organisationsformen

·       Organisation bedarfsgerechter und zielgruppenspezifischer Möglichkeiten für Senioren/-innen verschiedenen Alters

·       Mitwirkung an der Lösung seniorenrelevanter Probleme

 

Ein wichtiger Teil der Arbeit bezieht sich auf Veranstaltungen und Aktivitäten in den Sozialräumen vor Ort. Die Mitarbeiter/-innen koordinieren die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen und suchen nach neuen Möglichkeiten, um so eine große Vielfalt zu erreichen und eine möglichst breite Bedarfslage abzudecken. Diese regionale Seniorenarbeit verfolgt drei Schwerpunkte:

·       In bereits bekannten und für die Seniorenarbeit erschlossenen Einrichtungen werden direkt durch die regionalen Mitarbeiter/-innen Veranstaltungen organisiert und durchgeführt.

·       Bereits tätige Vereine, Verbände, Projekte und anderer Träger erhalten Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung von  Aktivitäten für Senioren/-innen  in  ihren bzw. anderen Räumlichkeiten. Bereits bestehende Seniorengruppen bekommen, wo erwünscht, Hilfe bei ihrer Veranstaltungsplanung und -gestaltung.

·       Die regionalen Mitarbeiter/-innen initiieren neue Seniorengruppen bzw. organisieren neue Treffpunkte für Senioren /-innen in ihrem Kiez.

 

In jeder Region ist eine Mitarbeiterin für die regionale Seniorenarbeit zuständig. Ihre Aufgaben in der Region sind

·       die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Seniorenarbeit in der Region,

·       die Knüpfung eines kleinräumigen Netzes von Möglichkeiten und Angeboten,

·       die Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung der  Stadtteilkonferenzen,

·       die Förderung integrativer Angebote und Möglichkeiten,

·       die bedarfsgerechte Angebotsentwicklung entsprechend der Umfrageergebnisse der Studie “50 und älter in Hellersdorf und Marzahn 2000”,

·       die Öffentlichkeitsarbeit,

·       die Sensibilisierung der Menschen für die Belange der Senioren/-innen,

·       die Eruierung von Sponsoring in der Region.

 

Zur Strukturierung der regionalen Seniorenarbeit wurden mehrere Stadtteile zu einer Region zusammengefaßt, wobei die entsprechenden Sozialdaten beachtet wurden:

 

Region Marzahn:       Großsiedlung Marzahn und Biesdorf

                                 umfasst ca.129.000 Einwohner/-innen, darunter ca. 16.000 Senioren/-innen.

                                 Sitz  im Sozialamt, Premnitzer Str. 11 (ab 07.05.2004 )

 

Region Hellersdorf:   Großsiedlung Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf,
umfasst ca. 122.000 Einwohner/-innen, darunter ca. 14.000 Senioren/-innen

                                 Sitz im “Pestalozzi-Treff”, Pestalozzistraße 1A

 

Zusätzlich werden in den Stadtteilzentren “Pestalozzitreff” und “MOSAIK” von je einer Mitarbeiterin für

Seniorenarbeit des RSD spezielle Angebote für Senior/-innen und Vorruheständler/-innen unterbreitet.

 

 

 

Ø       Mobilitätshilfedienste

 

In der Regel fördert die Senatsverwaltung für  Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz  pro Bezirk einen Mobilitätshilfedienst. Dieser ist eine Form der sozialen Betreuung im Wohnumfeld und zielt nicht auf die Mobilität der Rollstuhlbenutzer/-innen im Straßenverkehr ab. Er stellt ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen dar, die ihre Wohnung nicht mehr eigenständig verlassen können.

 

Die Tätigkeit der Mobilitätshilfedienste beinhaltet Aktivierung, Begleitung sowie psychosoziale-kommunikative Betreuung und ist darauf gerichtet,

 

·       den Nutzern/-innen  im Wohnumfeld die Teilnahme am Leben in der Öffentlichkeit - ggf. unter Nutzung des ÖPNV - zu ermöglichen,

·       Inaktivität, Vereinsamung und sozialer Isolation entgegenzuwirken,

·       bei Bedarf gezielt an Leistungsangebote, insbesondere ambulante Pflegeeinrichtungen, heranzuführen,

·       vermeidbare Übergänge in die vollstationäre Pflege bzw. in die Klinik zu verhindern.

 

 

Mobilitätshilfedienste (Ö Karte 4):

 

Stadtteil

Sozialraum

Standort

Träger

M-Mitte

6

Rudolf-Leonhard-Str. 7

Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V.

 

Neben dem vom Land Berlin geförderten Mobilitätshilfedienst bestehen weitere über den zweiten Arbeitsmarkt finanzierte Dienste. Sie haben sich zum “Arbeitskreis Mobilitätshilfe” im Rahmen des “Interessenverbundes Gesundheit im Alter” zusammengeschlossen.[6] Die Darstellung der Aufgaben und der Stuktur ist der “Altenplanung 2003 – 2006” für den Bezirk zu entnehmen.

 

3.2.3 Seniorenfreizeitstätten

 

In der Vergangenheit wurden im Land Berlin die Seniorenfreizeitstätten in vier Kategorien in Abhängigkeit von Größe und Ausstattung eingeteilt. Mit den “Leitlinien der künftigen Seniorenpolitik” verzichtet das Land Berlin auf die strenge Kategoriebildung.

 

Erforderlich ist es statt dessen, eine Angebotsvielfalt zu entwickeln, die das aktive Altersselbstbild berücksichtigt und unterstützt und differenzierte, kleinräumige, bedürfnisorientierte und qualifizierte Betätigungsmöglichkeiten beinhaltet.

 

Freizeitstätten für Senioren/-innen sollen sich u.a. an folgenden Prämissen orientieren:

·       ortsnahe, attraktive Einrichtungen sind unverzichtbarer Bestandteil der offenen Altenarbeit

·       Einrichtungen sollten Möglichkeiten für generationsübergreifende Kontakte bieten und sich in das System der Stadtteilzentren einpassen.

·       Vorhandene Räumlichkeiten sollen für selbstorganisierte Aktivitäten zur Verfügung stehen.

·       Öffnung der Einrichtungen für neue Besucher- und Interessengruppen.

 

 

Da diese Prämissen im Rahmen der Arbeit der Stadtteilzentren erfüllt werden, wurden die Angebote der bisherigen Seniorenfreizeitstätten im Bezirk in die Stadtteilzentren integriert (s. Pkt. 3.1). Es gibt daher im Bezirk keine kommunale Freizeit- und Begegnungsstätte, die ausschließlich Senioren/-innen vorbehalten ist.

 

Einige Wohnungsunternehmen betreiben in eigener Verantwortung oder unterstützen Kommunikations- bzw. Begegnungsstätten für Mieter/-innen und teilweise auch für Bewohner/-innen des Stadtteils, so z. B. die WBG Marzahn, die WG Marzahner Tor e.G., die WG Grüne Mitte e.G., die WG Friedenshort e.G., das Wohnungsunternehmen Fortuna e.G., die Genossenschaft Eigentum 2000 e.G.

 

 

 

3.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeit               

 

 

Ø       Freie und andere Seniorengruppen

Derzeit gibt es im Bezirk ca. 50 Seniorengruppen verschiedenster Träger und privater Initiativen in unterschiedlicher Organisationsform, für die die beiden Koordinatorinnen für regionale Seniorenarbeit   ständige Ansprechpartnerinnen sind.

 

Vier mal pro Jahr (Februar, April, September, November) treffen sich alle Seniorengruppenleiter/-innen mit den Koordinatorinnen für regionale Seniorenarbeit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch. Diese Zusammenkunft hat sich im Laufe der Zeit zu einem wichtigen Instrument der bezirklichen Koordination der Seniorenarbeit entwickelt.

 

Die Seniorengruppen haben je nach Interessenlage unterschiedliche Inhalte und Vorhaben. Die Mitgliederzahl liegt zwischen 15 und 25 Senioren/-innen.

 

 

Ø       Sozialkommissionen

 Auf der Grundlage der Allgemeinen Anweisung über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich des Landes Berlin vom 08.08.1995 wurden am 27.02.2003  239 Bürger/innen mit Beschluss der BVV

(Drucksache 757/V) für die Dauer von drei Jahren als Mitglieder gewählt. Sie arbeiten in 35 territorialen (sozialraumbezogenen) und 4 Sondersozialkommissionen. Mit Stand vom 01.04.2004 sind wegen Umzug, Krankheit und Auflösung einer Kommission noch 226 von ihnen tätig. Bei zwei weiteren Mitgliedern ruht aus gesundheitlichen Gründen das Ehrenamt. Zwei Bürger/-innen wurden zwischenzeitlich vorläufig bestellt.

Die Schwerpunkte ehrenamtlicher Arbeit der territorialbezogenen Sozialkommissionen liegen in den Bereichen persönliche Kontakte, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs, persönliche Hilfeleistungen, Informationen über soziale Angebote und Förderung der Teilnahme am öffentlichen Leben.

Sondersozialkommissionen bestehen für die Bereiche

Ÿ Wohnen im Alter, d. h. Beratung zu und Begleitung bei Problemen “ Rund ums Wohnen”,

Ÿ Besuchsdienst, d. h. Verminderung von Einsamkeit sowohl in der eigenen Wohnung als auch beim   

  Wechsel in Pflegeheime durch persönliche Kontakte mit kleinen Hilfeleistungen,

Ÿ Beratung und Begleitung von Ausländer/innen und AussiedlerInnen bei Bedarf an Hilfe im 

  niedrigschwelligen Bereich,

Ÿ Erarbeitung der bezirklichen Seniorenzeitung “Spätlese” als einem Informationsmaterial sowohl für          

  Senior/-innen als auch deren Angehörige.

 

Durch zwei ehrenamtliche Mitarbeiter  werden in Heimen und Einrichtungen zu feststehenden Terminen gerontotherapeutische Gruppenarbeit sowie Beratung und Hilfe bei Rentenangelegenheiten  angeboten.

Mehrere Mitarbeiter/-innen des ehrenamtlichen Dienstes sind im Netzwerk im Alter in Arbeitskreisen der Interessenverbünde “Wohnen im Alter”, “Gesundheit im Alter” und “Aktiv im Alter” tätig.

Im Beirat zur Umsetzung der Altenplanung und in der Seniorenvertretung wurde im Jahr 2003 die Fortschreibung bestehender Aufgabenstellungen für die  Sozialkommissionen diskutiert. Die Abteilung Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung des Bezirksamtes bereitet gegenwärtig die Umsetzung der Diskussionsergebnisse vor.

 

Regionale Sozialkommissionen:

Stadtteil

Anzahl der Sozialkommissionen

M-Nord

4

M-Mitte

7

M-Süd

6

H-Nord

2

H-Ost

1

H-Süd

2

Biesd.

6

Kaulsd.

4

Mahlsd.

3

Gesamt

35

 

Eine Übersicht über die Sozialkommissonen ist im Internet unter www.marzahn-hellersdorf.de abrufbar.


3.3. Einrichtungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen

 

 

3.3.1 Betreutes Wohnen

 

Zum Betreuten Wohnen gehören Wohnheime, Wohngemeinschaften und das betreute Einzelwohnen.

 

Ø       Wohnheime

 

Nach dem “Berliner Rahmenvertrag gemäß § 93 d Abs. 2 BSHG für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales” sind Wohnheime vollstationäre Einrichtungen, in denen Hilfe gemäß §§ 39, 40 BSHG erbracht wird.

Insgesamt werden unter diesem Begriff zehn verschiedene Leistungstypen genannt, so z.B.

·       Wohnheim für erwachsene Behinderte mit externer Tagesstruktur und Nachtwache,

·       Wohnheim für erwachsene Behinderte mit interner Tagesstruktur und Nachtwache,

·       Wohnheim für erwachsene körperlich und mehrfach Behinderte mit externer Tagesstruktur und besonderen Rehabilitationserfordernissen,

·       Wohnheim für körperlich und mehrfach Behinderte im Kindes- und Jugendalter mit besonderen Rehabilitationserfordernissen.

 

Zum Leistungskatalog gehören u.a. die

·       Vollversorgung für Unterkunft, Verpflegung, Wäsche,

·       Anleitung und Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens,

·       Hilfe bei der gemeinsamen und individuellen Beschäftigung und Freizeitgestaltung,

·       Bei Bedarf Absicherung pflegerischer Leistungen.

 

Diese Wohnform wurde für Behinderte geschaffen, die eine Betreuung rund um die Uhr benötigen. Die Binnendifferenzierung in Wohnheimen erfolgt durch die Bildung von Wohngruppen.

 

Im Bereich der Wohnheime verfügt der Bezirk über 144 Plätze.

 

Wohnheime (Ö Karte 5):

 

Stadtteil

Sozial-raum

Standort

Träger

Plätze

Nr. auf Karte 5

M-Süd

11

Eisenacher Str. 100

Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH

32

WH1

H-Ost

19

Haus Erntekranz
Mylauer Weg 1

Tiele-Winckler-Haus

40

WH2

Biesdorf

24

Ketschendorfer Weg 33

 Senioren in Berlin gGmbH

8

WH3

Biesdorf

26

Debenzer Straße 36-44

Evangel. Jugend- und Fürsorgewerk

24

WH4

Biesdorf

27

Theodor-Fischer-Haus Lauchhammerstr. 24

Evangel. Jugend- und Fürsorgewerk

40

WH5

 

 

 

 

 

 

 

Ø       Wohngemeinschaften

 

Wohngemeinschaften stellen nach dem o.g. Rahmenvertrag Dienste dar, die Hilfen gemäß §§ 39, 40 BSHG erbringen. Hierzu gehören verschiedene Leistungstypen, so z.B. Wohngemeinschaften für  Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung. Die Kommission 93 hat für diese Wohngemeinschaften mit Beschluss Nr. 5 / 2003 vom 11.11.2003 die Leistungstypen I, II und III in der Fassung vom 21.07.2003 festgelegt.

 

In Wohngemeinschaften leben Behinderte, die bei der Gestaltung ihres Lebens Unterstützung, vor allem pädagogische und lebenspraktische Hilfen benötigen, jedoch keine Betreuung rund um die Uhr. Wohngemeinschaften (WG) umfassen in sich geschlossene Wohnungen für 4 - 6 Behinderte, die in den üblichen Wohnungsbau integriert sind.

 

In Wohngemeinschaften werden im Bezirk 82 Plätze angeboten.

 

 

Wohngemeinschaften:

 

Stadtteil

Sozial-raum

Standort

Träger

Kapazität

M-Süd

11

Hasenholzer Allee 10

Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH

6 Plätze

M-Süd

9

Allee der Kosmonauten 97 A-E

 

Lebenshilfe gGmbH

2 WG mit 6 u. 5 Plätzen

1 WG mit 5 Plätzen

2 WG mit je 5 Plätzen

2 WG mit je 5 Plätzen

2 WG mit je 5 Plätzen

Kaulsdorf

 

28

Hugo-Distler-Str. 10-12

Hugo Distler-Str. 16-18

DIE REHA

Wohnen und Freizeit e.V.

1 WG mit 6 Plätzen

2 WG mit je 6 Plätzen

 Kaulsdorf

28

Bausdorfstr. 42

Mittendrin in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e.V.

1 WG mit 6 Plätzen

 Kaulsdorf

28

Markgrafenstr. 21

Mittendrin in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e.V.

 1 WG mit 6 Plätzen

 

 

 

Ø      Betreutes Einzelwohnen

 

Betreutes Einzelwohnen stellt nach dem o.g. Rahmenvertrag Dienste dar, die Hilfen gemäß §§ 39, 40 BSHG erbringen. Hierzu gehören acht verschiedene Leistungstypen, so z.B. Betreutes Einzelwohnen für geistig und / oder körperlich Behinderte.

Das Betreute Einzelwohnen kommt für Behinderte in Betracht, die über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen und (in der eigenen Wohnung lebend) nur im geringen Umfang Hilfe bei der Lebensgestaltung benötigen.

 

Im Betreuten Einzelwohnen ist von einer sich ständig verändernden Anzahl auszugehen. Angeboten wird es in Trägerschaft der Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH und der Lebenshilfe gGmbH.

 

 

Ø      Familienprojekt

 

Das Familienprojekt stellt eine Form der Betreuung für Eltern mit Behinderung und ihrer Kinder dar. Hierbei werden Hilfen nach den §§ 39/40 BSHG und dem § 31 SGB VIII erbracht. Die Aufgabenstellung wurde aus dem betreuten Einzelwohnen heraus in Anwendung auf Familien unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Kindesentwicklung erarbeitet. Es wird im Bezirk in Trägerschaft der Lebenshilfe gGmbH angeboten.

 

 

3.3.2 Behindertenfreundliche Wohnungen

 

Als behindertenfreundliche Wohnungen werden Wohnungen bezeichnet, die in der DDR für Behinderte gebaut wurden. Sie entsprechen meistenteils nicht dem Standard der DIN 18025 Teil 1. Sie sind jedoch barrierefrei zugänglich und verfügen über breitere Türen. 

Die behindertenfreundlichen Wohnungen befinden sich fast ausschließlich in der Großsiedlung.

 

Im Rahmen des Stadtumbau Ost erfolgte auch ein Rückbau von behindertenfreundlichen Wohnungen. Daher entsteht eine Abweichung zu den Angaben im Vorbericht. Eine genaue Aussage über den vorhandenen Wohnraum kann nicht getroffen werden. 

 

Behindertenfreundliche Wohnungen:

 

Stadtteil

Sozialraum

Wohneinheiten

M-Mitte

6

48

 

7

48

      M-Süd

10

35

      H-Nord

12

22

 

13

26

 

14

8

 

15

27

 

16

33

H-Ost

17

25

 

19

19

H-Süd

21

44

 

23

16

Biesdorf

24

11

Kaulsdorf

28

16

 

 

 

                                                                                                                                        

3.3.3 Behindertengerechte Wohnung (Rb-Wohnungen)

 

Die behindertengerechten Wohnungen sind in sich abgeschlossene Wohnungen, die in die übliche Wohnbebauung integriert sind. Sie sind in Anlage, Ausstattung und Einrichtung besonders für Rollstuhlbenutzer (Rb) geeignet und erfüllen die Anforderungen der DIN 18025 Teil 1, 18024 auf der Grundlage des § 51 BauOBln. Seit 1993 wurden in Marzahn-Hellersdorf nach vorliegenden Informationen 90 Wohnungen neu gebaut bzw. im Zuge von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben umgebaut.  Eine genaue Aussage über behindertengerecht modernisierten Wohnraum kann nicht getroffen werden.

 

 

 

Behindertengerechte Wohnungen (Rb-Wohnungen):

 

Stadtteil

Sozialraum

Vermieter

Wohneinheiten

Biesdorf

25

DEGEWO – Gruppe WBG Marzahn

26

 M-Nord

1

MEGA Immobilienverwaltung

4

M-Nord

2

DEGEWO – Gruppe WBG Marzahn

35[7]

M-Mitte

6

DEGEWO – Gruppe WBG Marzahn

3

 M-Mitte

6

WG Marzahner Tor e.G.

 1

 M-Süd

9

DEGEWO – Gruppe WBG Marzahn

1

 M-Süd

10

WG Friedenshort e.G.

1

M-Süd

11

ARWOBAU

7

 H-Nord

13

WG Grüne Mitte e.G.

4

H-Nord

15

 Helle Mitte Immobilienverwaltung

3

H-Ost

17

 Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

4

 H-Süd

23

Stadt und Land Wohnbautengesellschaft mbH

1

 

 

 

3.3.4 Werkstatt für Behinderte

 

Im Sinne des Berliner Rahmenvertrages stellt die Werkstatt für Behinderte eine teilstationäre Einrichtung dar, in der Hilfe gemäß §§ 39, 40, 41 BSHG erbracht wird.

 

Rechtsgrundlage bilden das SGB IX, die Werkstättenverordnung und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Sie dient der Arbeitseingliederung für behinderte Menschen, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Werkstatt soll die Leistungsfähigkeit der Behinderten erhalten, entwickeln, verbessern oder wiederherstellen.

   

Nach der Werkstättenverordnung gilt der Grundsatz der einheitlichen Werkstatt. Der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen soll innerhalb der Werkstatt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Bildung besonderer Gruppen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Rechnung getragen werden. Die Werkstatt führt ein Eingangsverfahren durch in dessen Ergebnis ein Eingliederungsplan erstellt wird.

Zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung verfügt die Werkstatt über begleitende Dienste. Eine psychologische Betreuung ist sicherzustellen.

 

Für Menschen mit Behinderungen, die die Aufnahmevoraussetzungen  nicht, noch nicht oder noch nicht wieder erfüllen, sollen Gruppen gebildet werden, die der Werkstatt angegliedert sind

( Förderbereiche ).  Sie stellen ein tagesstrukturierendes Angebot und Beschäftigungsangebot zur intensiven Förderung  dar. Der Leistungskatalog umfasst lebenspraktisches Training, Hilfen bei der Freizeitgestaltung bis hin zu auf berufliche Tätigkeit ausgerichtete Leistungen, arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, pflegerische Versorgung.

 

Beide Marzahn-Hellersdorfer Werkstätten verfügen über jeweils einen Förderbereich mit 35 bzw. 18 Plätzen.

 

Werkstatt für Behinderte mit Förderbereich (Ö Karte 5):

 

Stadt-

Sozial-

Standort

Träger

Platzkapazität

Nr. auf

teil

raum

 

 

Werkstatt

Förderbereich

Karte 5

M-Mitte

 

6

Blumberger Damm 233-235

Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH

110

35


WfB1

H-Nord

16

Böhlener Straße 51

Nordberliner Werkgemeinschaft

180

18


WfB2

 

 

3.3.5 Beratungs- und Freizeitangebote

 

Die Angebote richten sich an Menschen, die geistig und / oder körperlich wesentlich behindert sind. Das Leistungsangebot umfasst

·       die eingehende, auf den Einzelnen bezogene Beratung und Betreuung der Behinderten bzw. der Angehörigen,

·       in verallgemeinerter Form die Beratung weiterer Interessierter,

·       die auf die tatsächlichen Bedarfslagen bezogene Freizeitgestaltung Behinderter mit Einzel- bzw. Gruppenangeboten.

 

Im Bezirk bestehen drei Einrichtungen. Alle Einrichtungen haben ein spezielles Profil entwickelt. Insgesamt dienen sie mit ihren Angeboten der Integration der Behinderten in ihr soziales Umfeld, der Entwicklung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Förderung sozialer Beziehungen untereinander, der Förderung nachbarschaftlicher Kontakte, der angemessenen, sinnvollen und lustbetonten Freizeitgestaltung, der Bildung.

 

Beratungs- und Freizeitangebote für Behinderte (Ö Karte 5 ):

 

Stadt-teil

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Nr. auf Karte 5

M-Nord

2

Freizeitstätte für Behinderte “Toleranz”

Märkische Allee 414

Lebensnähe Marzahn e.V.

B1

M-Süd

10

KIZ Marzahn

Bruno-Baum-Str. 58/60

Beschäftigungswerk des Berliner Behindertenverbandes e.V.

B2

H-Ost

17

Angebotszentrum für Menschen mit und ohne Behinderungen

Albert-Kuntz-Straße 58

Mittendrin in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e.V.

B3

 

 

                                                                                                                                         Karte 5


 

3.4. Personen mit speziellem Hilfebedarf

 

 

3.4.1 Pflegebedürftige

 

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die soziale Pflegeversicherung geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Sie soll den Pflegebedürftigen helfen, trotz des bestehenden Hilfebedarfs, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.

 

Im SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) sind der Vorrang der häuslichen Pflege (§ 3) und der Vorrang von Prävention und Rehabilitation (§ 5) begründet, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können bzw. die Leistungen so einzusetzen sind, damit die Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit überwunden, gemindert sowie eine Verschlimmerung verhindert werden.

 

Der Begriff und die Stufen der Pflegebedürftigkeit sind in den §§ 14 und 15 SGB XI definiert. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (§ 18 SGB XI).

Die Pflegeversicherung sichert nicht das gesamte Spektrum der Hilfebedürfnisse bzw. -leistungen eines Pflegebedürftigen ab. Weitere pflegerische Leistungen werden auf der Grundlage des SGB V und des BSHG erbracht.

 

Neben der Tatsache, dass Pflegeleistungen von Angehörigen und Nachbarn erbracht werden, stehen im Bezirk Einrichtungen der ambulanten Pflege, der vollstationären Pflege und der teilstationären Pflege (Tagespflege) zur Verfügung. Sie erbringen, differenziert nach der jeweiligen Aufgabenstellung und nach der Art des Einzelfalles, pflegerische Leistungen nach dem SGB V, dem SGB XI und dem BSHG.

 

 

Ø       ambulante Pflege

 

Einrichtungen der ambulanten Pflege dienen der Absicherung bzw. Gewährleistung der häuslichen Pflege. Kann die häusliche Pflege nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, besteht Anspruch auf teilstationäre Pflege, z.B. der Tagespflege (§ 41 SGB XI). Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden und ist die teilstationäre Pflege nicht ausreichend, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege (vollstationäre Pflege für vier Wochen pro Kalenderjahr; § 42 SGB XI).

 

 

Einrichtungen der ambulanten Pflege:

 

Stadtteil

Sozial-raum

Standort

Träger

M-Nord

2

Havemannstraße 24

 pro sana Ambulante Pflege GmbH

M-Mitte

6

Mehrower Allee 20

Häusliche Pflege und Wirtschaftsdienst Kathrin Sauerbier

M-Mitte

H-Nord

6

15

Mehrower Allee 22

Lyonel-Feininger-Str. 7

Diakonie-Sozialstation
Marzahn-Hellersdorf  gGmbH

M-Süd

9

Helene-Weigel-Platz 10

Caritasverband für Berlin e.V.

 

 

Fortsetzung ambulante Pflegedienste:

 

Stadtteil

Sozial-raum

Standort

Träger

M-Süd

10

Boskoopweg 13

Häuslicher Krankenpflegedienst
Susann Hellfach GmbH

Mahlsdorf

M-Süd

M-Süd

32

10

10

Treskowstr. 76

Fichtelbergstraße 9 - 11

Allee der Kosmonauten 151 d

 

Hauskrankenpflege Irmtraud Reichel

 H-Nord

14

Suhler Str. 37

Pflegedienst am Kienberg

H-Nord

15

Stendaler Straße 50-52

AWO gemeinnützige Pflegegesellschaft Nord mbH

H-Ost

18

Döbelner Str. 4 A

Häusliche Krankenpflege “Helle Mitte”
Karin Graff

H-Nord

15

Tangermünder Straße 53

KIS Krankenpflege Initiative Süd GmbH

Biesdorf

25

Garzauer Straße 4

Sozialdienste der Volkssolidarität Berlin gGmbH

Biesdorf

26

Alt-Biesdorf 71 A

Häusliche Pflege Meißner u. Walter GmbH

Biesdorf

27

Köpenicker Straße 288

Häusliche Pflege Apelt

Kaulsdorf

30

Ulmenstraße 41 a

Fidelitas Häusliche Krankenpflege GmbH

Mahlsdorf

33

 Pilgramer Str 228

Häusliche Pflegepraxis “Carina” GbR, 
Martina Reichenbach und Caroline Beuster

Mahlsdorf

32

Hönower Straße 69

Pflege des Vertrauens
Anita Eisenmenger

 

Ø       Teilstationäre Pflege

 

Tagespflege ( Ö Karte 6 ):

Stadt-teil[8]

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Bemerkungen[9]

H-Süd

(TAP 1)

 

22

Tagespflegestätte “Evergreen”

Bansiner Str. 21

PflegewohnzentrumKaulsdorf-Nord gGmbH

20 Plätze, davon 12 Pl. im Rahmen der regio- nalen Pflichtversorgung gerontopsychiatrisch und schwerstdementiell Erkrankter

Biesdorf

(TAP 2)

 

26

Tagespflege
“Haus Dr. Arno Philippsthal”

Weißenhöher Str. 64

Marzahner  Heim- verbundGemeinnüt-zige  Betriebsgesell- schaft mbH

 

12 Plätze

Ø       vollstationäre Pflege

 

Anspruch auf vollstationäre Pflege besteht für Pflegebedürftige, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommen

(§ 43 SGB XI).

Jeder Anbieter muss für seine Einrichtung ein spezielles Pflegekonzept und Pflegeleitbild entwickeln.

 

vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Ö Karte 6):

 

Stadt-teil[10]

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Bemerkungen[11]

M-Nord

(1)

 

2

Pflegeheim Marzahn

 

 

Wittenberger Str. 38

FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH

145 Plätze, Ersatzneubau geplant, z. Zt. im Ausweichobjekt

Blücher Str. 26b,

10961 Berlin

M-Mitte

(2)

 

4

Senioren-heim

 

Schleusinger Str. 14

Gemeinnützige Heim-betriebsgesellschaft der Graf Schwerin Forschungsgesellschaft in der Diakonie mbH

120 Plätze, davon 30 Plätze im Rahmen der regionalisierten Pflicht-versorgung gerontopsychiatrisch und schwerstdementiell Erkrankter 

M-Mitte

(3)

 

7

Pflegeheim

 

Zühlsdorfer Str. 20

Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH

115 Plätze

 

M-Süd

(4)

 

9

Kursana Senioren-zentrum
Marzahn

Märkische Allee 68

Kursana Gemeinnützige Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH

127 Plätze,
Ersatzneubau geplant, z.Zt. in Übergangseinrichtung Blumberger Damm 231

M-Süd

(5)

 

11

 Senioren-zentrum Landsberger Tor

Hirschfelder Weg 14

Kursana Management-gesellschaft für Senioren-einrichtungen mbH

99 Plätze

 

H-Nord

(6)

 

13

Senioren-betreuung

Haus Kyritz

Kyritzer Straße 63

Pflegeheim Riemeister GmbH &. Co Betriebs KG

176 Plätze;

im Bau befindlich: 20 Plätze für dementiell Erkankte

H-Ost

(7)

17

Pflegeheim Hellersdorf

Lichtenhainer Str.23

FSE Pflegeeinrichtung gGmbH

145 Plätze, davon 8 Plätze für dementiell Erkrankte

H-Süd

(8/9)

 

22

Pflegewohn-zentrum Wuhlepark

Bansiner Straße 21

Pflegewohnzentrum
Kaulsdorf-Nord gGmbH

296 Plätze; davon 24 Plätze für dementiell Erkrankte

 

 

 

 

Fortsetzung vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Ö Karte 6):

 

Stadt-teil

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Bemerkungen

 

H-Süd

(10)

 

23

Pflegewohn-heim am Cecilienplatz

 

Lily-Braun-Str. 54

Pflegewohnzentrum Kaulsdorf-Nord gGmbH

152 Plätze, davon 30 Plätze im Rahmen der regionalisierten Pflicht-versorgung für gerontopsychiatrisch  und schwerst dementiell Erkrankter

 

Biesdorf

(11)

24

Senioren-heim

Ketschendorfer Weg 33

Senioren in Berlin gGmbH

129 Plätze

 

Biesdorf

(12)

 

25

Pflegewohn-heim

Buckower Ring 62

Sozialdienste der Volks-solidarität Berlin gGmbH

130 Plätze, davon 24 Plätze im Rahmen der regionalisierten Pflicht-versorgung gerontopsychiatrisch und schwerstdementiell Erkrankter
 

 

Biesdorf

(13)

 

26

Soziales Zentrum für Pflege und Betreuung

“Haus Dr. Arno Philippsthal”

Grabensprung 29

Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebs-gesellschaft mbH

128 Plätze, davon 32 Plätze für pflegebedürftige Geistig- und Mehrfachbehinderte
sowie 8 Plätze für Pflegebedürftige Wachkoma 

Biesdorf

(14)

 

27

Pflegeheim Biesdorf-Süd

 

Köpenicker Str. 302

Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebs-gesellschaft mbH

80 Plätze 
 

 

 

Kurzzeitpflege (Ö Karte 6 )

 

Stadt-teil[12]

Sozial-raum

Einrichtung

Standort

Träger

Bemer-kungen[13]

Biesdorf

(KUP 1)

 

26

Soziales Zentrum für Pflege und Betreuung 
“Haus Dr. Arno Philippsthal”

Weißenhöher Str. 64

Marzahner Heimverbund Gemeinnützige Betriebs-gesellschaft mbH

 

18 Plätze

 H-Nord

(KUP 2)

13

Kurzzeitpflege Haus Kyritz

Kyritzer Str. 63

Pflegeheim Riemeister GmbH &. Co Betriebs KG

 12 Plätze

 

 

 

 

 

 

 

 

Ø Ambulant Betreute Wohngemeinschaften für dementiell Erkrankte

 

Ambulant betreute Wohngemeinschaften[14] stellen eine Form  der Versorgung dementiell erkrankter Menschen dar. Diese Wohngemeinschaften sind keine Einrichtung, sondern es leben in der Regel sechs bis acht pflegebedürftige dementiell erkrankte Menschen in einer geeigneten Wohnung zusammen und werden dort von einem selbst gewählten ambulanten Pflegedienst versorgt.

 

Es gibt keinen Einrichtungsträger. Die pflegebedürftigen dementiell Erkrankten schließen mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Mit dem Pflegedienst besteht ein Pflegevertrag. Vermieter und Pflegedienst sind nicht identisch, da es sich sonst um einen Heimbetrieb handeln würde.

 

Die pflegerischen Leistungen werden auf der Grundlage des SGB XI erbracht. Ergänzende Leistungen tragen die Pflegebedürftigen selbst bzw. bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger nach §§ 68 / 68 BSHG.

 

Im Bezirk bestehen bisher zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften. Zwei weitere befinden sich in Vorbereitung.

 

 

 

Stadtteil

 

 

Sozialraum

 

           Standort

 

       Vermieter

 

Pflegedienst

 

Bemerkungen

 

M-Mitte

 

   7

 

Raoul-Wallenberg-Str. 40

DEGEWO– Gruppe WBG Marzahn
Generalmieter:
Verein zur Förderung altersgerechten Wohnens e.V.

Pflege in Weißensee Sozialstation

 

 

    6 Plätze

 

H-Nord

 

  13

 

Zossener Str. 124


WBG Grüne Mitte e.G.

Mobile Hauskranken-pflege Ingrid Vesper GmbH

 

    6 Plätze

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte 6

         


3.4.2 Personen mit Betreuung nach dem Betreuungsrecht    

 

Betreuer/-innen können  vom Vormundschaftsgericht  gemäß § 1896, Abs. 1 BGB bei Vorliegen u.a. folgender Voraussetzungen bestellt werden:

·       Der Betroffene muss volljährig sein.

·       Er kann seine Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer ganz oder teilweise nicht besorgen.

·       Ursache dafür muss eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung sein.

·       Die Bestellung eines Betreuers/ einer Betreuerin  muss erforderlich sein.

 

Die Bestellung der Betreuung erfolgt für bestimmte Aufgabenkreise, in denen die Betreuung erforderlich ist. Wichtig für die Frage einer Betreuerbestellung und den Umfang  der / des Aufgabenkreise/s ist im jeweiligen Einzelfall der Grad der Störung des Betroffenen. Der / die Aufgabenkreis/e ist / sind vom Vormundschaftsgericht ausdrücklich festzulegen. Es können z.B. sein:

·       Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

·       Vertretung in  behördlichen Angelegenheiten

·       Wohnungsangelegenheiten

·       Heilbehandlung

·       Aufenthaltsbestimmung

 

Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten/ eine Bevollmächtigte ebenso gut wie durch einen Betreuer / eine Betreuerin besorgt werden können.

Die Betreuung kann nur auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen bestellt werden.

Zum Betreuer können gemäß § 1897 BGB bestellt werden,

 

·       eine natürliche Person, z.B. ein Verwandter ( ehrenamtlicher Betreuer/-in ),

·       selbständige Berufsbetreuer/-innen

·       ein anerkannter Betreuungsverein

·       Behörde.

 

Nur wenn eine oder mehrere natürliche Personen nicht ausreichend betreuen können bzw. nicht verfügbar sind, ist nachrangig die Bestellung eines Vereins oder der Behörde möglich.

Die Bedingungen für die Bestellung eines anerkannten Betreuungsvereins oder einer Behörde sind im § 1900 BGB definiert. Gemäß § 1901 BGB hat der Betreuer u.a. die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Die Betreuung hat nicht eine Erziehung oder Besserung zum Ziel, sie soll nicht bürgerliches Wohlverhalten sichern oder unangepasste Lebensweisen verhindern.

 

Betreuung nach dem Betreuungsrecht:

 

Stadtteil

Sozialraum

Einrichtung

Standort

Träger

M-Süd

9

Betreuungsverein

Helene-Weigel-Platz 13/14

Betreuungsverein Lebensshilfe e.V.

M-Süd

8

Betreuungsverein

Rhinstr. 84

Wuhletal e.V.

H-Ost

18

Betreuungsbehörde

Riesaer Str. 94

BA Marzahn-Hellersdorf, Abt. SozWirt

 

 

3.4.3     Personen mit Mobilitätseinschränkungen

 

          - siehe unter Pkt. 3.2.2 Mobilitätshilfedienste


3.4.4 Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit Bedrohte     

 

 

Es gibt drei Formen der Unterbringung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit Bedrohter:

 

Ø       Wohnungen im Geschützten Marktsegment

 

Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Land Berlin und städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden aus dem Bestand dieser Wohnungsunternehmen Wohnungen für sozial schwache wohnungslose ( oder unabwendbar von Wohnungslosigkeit Bedrohte ) Personen und Haushalte   zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, diese Personen mit dauerhaftem und angemessenem Wohnraum zu versorgen. Im Gegenzug dazu garantiert das Land  die Schadensregulierung ( Mietschulden / Vermögensschäden )  bis zur Höhe der jeweiligen jährlichen Nettokaltmiete entsprechend den Bestimmungen des Kooperationsvertrages.

Wohnungen im geschützten Marktsegment erhalten Personen und Haushalte, die sich nicht  ohne Hilfe  mit Wohnraum versorgen können und für die sämtliche sozialhilferechtlichen Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Wohnraumes erfolglos ausgeschöpft worden sind, z.B. wenn eine Räumung erfolgt, aber auch Personen, deren Aufenthalt in ambulanten, stationären und sonstigen betreuenden Einrichtungen, sowie der Haft beendet werden kann und eine Entlassung in die  Wohnungslosigkeit  bevorsteht.

Der Bezirk Marzahn – Hellersdorf hat für 2004 eine Quote ( von der Zentralen Koordinierungsstelle ermittelter Gesamtbedarf  an  Wohnungen – basierend auf den gemeldeten obdachlosen Haushalten des 3. Quartals des Vorjahres ) von 76  Wohnungen  im Geschützten  Marktsegment. 

 

Ø       Pensionen, Wohnheime

 

Eine Unterbringung in Pensionen und Wohnheimen erfolgt meist vorübergehend. Hier werden  deutsche Obdachlose, Kriegsflüchtlinge, Asylbewerber/-innen und ausländische Obdachlose sowie Spätaussiedler/-innen untergebracht.

 

Wohnheime und Pensionen:

 

Stadtteil

Sozialraum

Anzahl der Einrichtungen

Platzkapazität

Marzahn-Nord

1

1

23

Marzahn-Mitte

3

1

113

Hellersdorf-Nord

15

1

10

Hellersdorf-Süd

22

1

416

Biesdorf

25

2

249

Kaulsdorf

28

1

8

 

29

1

4

Mahlsdorf

31

2

37

 

32

1

7

 

33

2

8

Gesamt

 

13

875

 

 

Ø       betreute Unterkünfte nach § 72 BSHG

 

Betreute Unterkünfte gibt es im Bezirk nicht. Diese Unterbringungsform wird gewählt bei schwerwiegenden komplexen Problemlagen (häufig in Verbindung mit Suchtproblemen, Aids), bei denen sich die Betroffenen nicht mehr aus eigener Kraft helfen können. Die Unterbringung erfolgt meist für einen längeren Zeitraum, maximal bis zu 18 Monaten.

 

3.4.5 Schuldner/-innen/Überschuldete

 

Ø       Schuldnerberatungsstellen

 

Die Schuldnerberatungsstellen beraten Personen, die Probleme haben, ihre Schulden zu bezahlen. Insbesondere bei Überschuldung ist das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle ein erster Schritt, einen Ausweg aus der bestehenden Situation zu finden. Überschuldung heißt, daß der Schuldner / die Schuldnerin nicht nur punktuell zahlungsunfähig ist, sondern dass er / sie der Gesamtheit seiner / ihrer Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

 

Als Hauptindikatoren für die Feststellung einer Überschuldung sind anzusehen:

-          Dauerhafte und/oder erhebliche Mietrückstände und/oder Obdachlosigkeit

-          Energiezahlungsrückstände und/oder –liefersperre

-          Kreditkündigungen

-          Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung

 

Im Bezirk gibt es zwei anerkannte Schuldnerberatungsstellen:

 

Stadtteil

Sozialraum

Standort

Träger

Marzahn-Mitte

5

Blumberger Damm 162

Arbeitslosenverband e.V.

Hellersdorf-Nord

23

Ernst-Bloch-Str. 43

Julateg Finsolv
Marzahn-Hellersdorf e.V.

 


4.       Verbundsysteme zur Sicherung der sozialen Infrastruktur

 

4.1.    Netzwerk im Alter

 

Unter dem Begriff “Netzwerk im Alter” wurde für den  Bezirk Marzahn-Hellersdorf  die in beiden ehemaligen Bezirken bestehende Altenplanung fortgeschrieben. Dabei kam es darauf an, in beiden Bezirken bestehende Planungen und Strukturen zu bewahren, in neue überzuführen bzw. weiterzuentwickeln. 

Zum Netzwerk im Alter gehören der Beirat zur Umsetzung der Altenplanung und die Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im Alter und Gesundheit im Alter.

 

Auf eine detaillierte Darstellung wird hier verzichtet, da sie in der “Altenplanung für den Bezirk Marzahn – Hellersdorf  2003 – 2006” enthalten ist. Eine Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse für das Jahr 2003 und die Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2004 sind im “Netzwerk im Alter - Erster Bericht der Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im Alter, Gesundheit im Alter an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003” enthalten.

 

Beide Darstellungen sind auf der Homepage des Bezirkes Marzahn – Hellersdorf zu finden

( www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf ).

 

Beginnend auf  der Portalseite sind folgende Begriffe “anzuklicken”: Soziales Ö Einrichtungen und Angebote für Senioren Ö Netzwerk im Alter – Interessenverbünde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 4.2 Stadtteilzentren

 

Ø      Was sind Stadtteilzentren?

 

Stadtteilzentren sind Nachbarschaftseinrichtungen, die der Begegnung und der Förderung sozialer Kontakte der in einem Stadtteil lebenden Bürger/-innen dienen. Hier soll die Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitbetätigung geschaffen, Eigeninitiative und bürgerschaftliches Engagement gefördert, Selbst- und Nachbarschaftshilfe initiiert werden, um Menschen darin zu unterstützen, partizipativ ihre Lebenswirklichkeit gestalten zu können. Mit dem Ziel der Entwicklung von sozialer Verantwortung ist das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Generationen, Geschlechter, Weltanschauungen, Herkunft und sozialer Lage zu fördern. Den Bürgern /-innen wird ermöglicht, die eigene Kompetenz und Kreativität für das Leben im Stadtteil nutzbar zu machen, um ihre Identifikation und die Verantwortung für das Gemeinwesen zu unterstützen.

 

Ein wichtiges Ziel der Stadtteilzentren ist es, alle Träger der sozialen Arbeit im Stadtteil zur kooperativen und vernetzten Zusammenarbeit zu gewinnen. Damit werden Synergieeffekte und eine optimale Ressourcennutzung erreicht.

 

 

Ø      Die Entwicklung der sozialen Stadtteilzentren

 

Wachsende Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme und die angespannte Haushaltssituation erfordern neue Handlungsstrategien und Lösungswege auf bezirklicher Ebene. Die soziale Grundsicherung kann nicht länger aus einer wohlfahrtsstaatlichen Vollversorgung bestehen. Sie muss alle Beteiligungs-, Selbstilfe- und Mitwirkungspotentiale einbeziehen.

Dazu ist die Bündelung aller Ressourcen für ein kleinräumiges und bedarfsorientiertes System sozialer Grundversorgung erforderlich.

 

Berlin hat mit den Verträgen zur Förderung von Stadtteilzentren seit 1999 wichtige Schritte zur  Steuerung und Bündelung vorhandener Ressourcen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit unternommen. Aus diesem Vertrag werden in jedem Berliner Bezirk zwei Stadtteilzentren und eine Selbsthilfekontaktstelle finanziell gefördert. 

Für einen Bezirk, der mit rund 250.000 Einwohnern die Dimension einer Großstadt hat, sind jedoch kleinräumigere Ansätze für die Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit erforderlich. Daher hat der Bezirk ergänzend zu den senatsgeförderten Stadtteilzentren Mittel für weitere Stadtteilzentren bereitgestellt.

 

Die bezirklich geförderten Stadtteilzentren haben sich aus bestehenden Nachbarschaftseinrichtungen, Kieztreffpunkten und sozialen Angebotszentren verschiedenster freier Träger entwickelt, die im Bezirk seit mehreren Jahren Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit leisten.

 

Die bezirklich geförderten Stadtteilzentren orientieren sich inhaltlich an den senatsgeförderten Stadtteilzentren, setzen aber darüber hinaus ihren besonderen Schwerpunkt auf das Sozialmanagement für den Stadtteil und die Beschäftigungsförderung.

 

In Ergänzung zu und unter Einbeziehung der senatsgeförderten Stadtteilzentren entstand im Bezirk ein Netz von nunmehr acht Stadtteilzentren unter freier Trägerschaft.

In Abhängigkeit von den konkreten Gegebenheiten vor Ort wird ein Stadtteilzentrum von einem oder mehreren Trägern getragen mit ein bis zu drei Standorten je Stadtteil, in Abhängigkeit von der Sozialstruktur oder räumlichen Ausdehnung des Stadtteils.

 

 

Ø      Stadtteilorientierte Budgetierung

 

Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in neun Stadtteile gegliedert, die sich hinsichtlich ihrer Bevölkerungs- und Sozialstruktur sowie der sozialen Infrastruktur deutlich unterscheiden. Daher ist es fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Finanzierung der sozialen Arbeit an der Notwendigkeit und dem Bedarf des jeweiligen Stadtteils auszurichten.

Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Stadtteilzentren ist eine finanzielle/personelle Grundausstattung pro Stadtteil notwendig, die eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet.

Neben dieser Kernfinanzierung erfordert die unterschiedliche soziale Situation in den Stadtteilen eine bedarfsorientierte und damit differenzierte Ausstattung der Stadtteilzentren in Abhängigkeit von der

-Sozialstruktur und sozialen Belastung der Stadtteile und

-         zielgruppenspezifischen Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen bzw. Stadtteilzentren

unter Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Infrastruktur und der finanziellen Mittel der senatsgeförderten Stadtteilzentren.

 

 

Ø      Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren

 

Ziel ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im Kiez.

Die Aktivierung der Bürger/-innen zu eigenverantwortlichem Engagement ist dabei ein vordergründiges Gestaltungsprinzip.

 

Es geht im Wesentlichen um:

·         Entwicklung von Nachbarschaftsbeziehungen und sozialer Bindungen im Stadtteil

·         Schaffung der Möglichkeit von Selbstorganisation und Übernahme sozialer Verantwortung

·         Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen
durch Nachbarschaftshilfe, Beratung, Betreuung sowie Hilfe zur Selbsthilfe

·         Förderung der Identifikation mit dem Gemeinwesen und Verantwortung für den Stadtteil

·         Integration Benachteiligter

·         Ermittlung und Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen

·         frühzeitiges Erkennen von sozialen Problemlagen und deren räumlichen Schwerpunkten, Aufzeigen von und Reagieren auf Bedarfe

 

 

Ø      Leistungsprofil der Stadtteilzentren

 

Leistungen und Angebote

 

Die Träger der Stadtteilzentren erbringen stadtteilbezogen, d.h. wohnortnah, mit Unterstützung der  Selbsthilfekontaktstelle und in Zusammenarbeit mit anderen freien Trägen folgende Leistungen:

 

·   Förderung von Ehrenamt, Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe

·         Beratung und Betreuung

·         Beschäftigungsförderung

·         Angebote zur Unterstützung der Familie

·         Integrative Freizeitangebote

 

Stadtteilmanagement

 

Neben den Leistungen für den Bürger/ die Bürgerin übernimmt in jedem Stadtteil ein Träger der Stadtteilzentren die Aufgaben eines Stadtteilmanagements zur Koordinierung der Stadtteilarbeit mit folgenden Aufgaben:

 

·         Vernetzung 

·         Öffentlichkeitsarbeit      

·         Ressourcenbeschaffung

·         Qualitätssicherung          

·         Bedarfsermittlung          

 

Ziel ist die Bündelung und optimale Nutzung aller Ressourcen im Stadtteil.

 

 

 

 

 

Ø       Der Verbund der Stadtteilzentren

 

Aufbauend auf den Strukturen der Stadtteilarbeit erfolgt eine stadtteilübergreifende Vernetzung und Kooperation der Stadtteilzentren, um eine optimale Ressourcennutzung und –bündelung zu erreichen, weitergehende Synergien zu erzielen, Transparenz zu schaffen und die Arbeit der Stadtteilzentren qualitativ weiterzuentwickeln.

Das Gremium dieser Zusammenarbeit ist der “Verbund Stadtteilzentren”.

 

Aufgaben des Verbundes sind:

-          Stadtteilübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der Stadtteilzentren zur Bündelung und optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen.

-          Erfahrungsaustausch

-          Entwicklung von fachlichen Standards

-          Fortbildung und Fachdiskussion

-          Qualitative Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren



[1] ausführliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung s. Übersicht zur demographischen Situation Marzahn-Hellersdorf 2002, BA Marzahn-Hellersdorf, Abt. Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

[2] Schätzung durch die Migrantenbeauftragte des BA Marzahn-Hellersdorf. Die Zahl der Spätaussiedler/-innen wird statistisch nicht erfaßt. 

[3] Netzwerk im Alter: Erster Bericht an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003

[4] Tagungsdokumentation: Woche des Wohnens im Alter vom 18.03.200222.03.2002

[5] Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen: Wohnen im Alter, Bericht 2001

[6] Netzwerk im Alter: Erster Bericht der Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im Alter, Gesundheit im Alter an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003

[7] Davon sind z. Zt. 18 WE im Bau befindlich ( Ahrensfelder Terrassen ).

[8] Die Angabe in Klammern entspricht der auf der Karte.

[9] Die Angaben zur Kapazität entsprechen denen im Landespflegeplan 2002.

[10] Die Zahl in Klammern = Nummer der Einrichtung auf der Karte

[11] Die Kapazitäten entsprechen den Angaben im Landespflegeplan 2002.

[12] Die Angabe in Klammern entspricht der auf der Karte.

[13] Die Angaben zur Kapazität entsprechen denen im Landespflegeplan 2002.

[14] Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V.: Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit dementiell erkrankten Menschen

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin