Drucksache - 1498/V
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Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 13.07.2004 Vorlage zur
Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.04 1. Gegenstand der Vorlage: Soziale Infrastruktur
Marzahn-Hellersdorf 2004, Bereich Soziales 2. Die
BVV wird um Kenntnisnahme des als Anlage beigefügten Berichtes gebeten. Dr. Klett Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Soziales,
Wirtschaft und Beschäftigung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung Soziale Infrastruktur
Marzahn-Hellersdorf
2004 - Bereich
Soziales - Beiträge
zur ressortübergreifenden Sozialberichterstattung Impressum Herausgeber: Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin Abteilung
Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung 12591
Berlin Redaktion: Marion Augustin,
Sozialplanerin Tel.:
90293 6003, Fax.: 90293 6005 Herbert
Höhne, Sozialplaner Tel.: 90293 6004, Fax.: 90293 6005 e-mail: marion.augustin@ba-mh.verwalt-berlin.de Auflage: 20 Exemplare Berlin,
April 2004 Inhalt:
VorWort Mit
dem Bericht “Soziale Infrastruktur
Marzahn – Hellersdorf 2002 – Bereich Soziales” wurde erstmals eine Gesamtübersicht sozialer Dienste und
Einrichtungen im neuen Bezirk Marzahn-Hellersdorf für den Bereich Soziales
vorgelegt. Mit der Fusion beider Bezirke war die Angebotslandschaft der
sozialen Infrastruktur des Großbezirks
als Einheit zu betrachten. In dem vorliegenden Bericht erfolgte eine Aktualisierung der Darstellung der sozialen Infrastruktur mit dem Stand zum 01.04.2004. Er dient als Nachschlagewerk und Grundlage für weitere Planungen. Er wird regelmäßig fortgeschrieben. Angebote,
Dienste und Einrichtungen anderer Bereiche, wie z.B. Jugend- und
Gesundheitsbereich sind hier nicht enthalten. Gleichfalls
wurde auf die Darstellung der zahlreichen und unterschiedlichen Projekte freier
Träger verzichtet, die sich ausschließlich über arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen wie ABM u.ä. finanzieren. Aufgrund der ungesicherten Finanzierung und
der Kurzzeitigkeit der Maßnahmen stellen diese Projekte keine dauerhafte Basis
zur Sicherung der sozialen Infrastruktur dar. Sie ergänzen jedoch die
vorhandenen Angebote. Die
Darstellung der Angebote und Einrichtungen ist, wie bereits im Bericht 2002
erfolgt, nach Zielgruppen geordnet. Sie enthält tabellarische Übersichten,
denen jeweils eine kurze inhaltliche Beschreibung vorangestellt ist. Der
vorliegende Bericht für den Bereich Soziales ist ein Baustein der
bezirklichen Sozialberichterstattung, die in ihrer Gesamtheit zu betrachten ist
und sich aus mehreren, fortschreibungsfähigen Einzelberichten zusammensetzt. Dies
sind neben dem vorliegenden Bericht zur sozialen Infrastruktur des Bereiches
Soziales insbesondere -
der Basisbericht mit
wesentlichen soziodemografischen und sozioökonomischen Daten, -
die
Sozialhilfeberichte, -
die Altenplanung 2003 –
2006, -
die jährliche
Berichterstattung des Netzwerkes im Alter an den Beirat zur Umsetzung der
Altenplanung. Insofern
gibt es nicht den Sozialbericht, sondern im Interesse der Aktualität und
der Zumutbarkeit (Umfang eines Gesamtwerks) Einzelberichte mit
unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Der
Bericht ist auch im Internet unter www.marzahn-hellersdorf.de
abrufbar. Anregungen
und Hinweise für die Fortschreibung sind ausdrücklich erwünscht. Dagmar
Pohle Bezirksstadträtin
für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung 1. Sozialräumliche
Gliederung Marzahn-Hellersdorf Der Bezirk besteht aus zwei sehr unterschiedlichen
Siedlungsstrukturen: a) den Großsiedlungsgebieten Marzahn und Hellersdorf, die geprägt sind durch -
industriell
gefertigte Bauweise mit geschlossener Bebauung mit bis zu 18 Geschossen -
gut
erschlossene Verkehrsinfrastruktur -
vorwiegend
junge Bevölkerung (demographische Welle) -
Abwanderung
sozial stärkerer Einwohner/-innen und Nachzug sozial schwacher Einwohner/-innen -
eine
gut erschlossene soziale Infrastruktur b) den
Siedlungsgebieten Biesdorf,
Kaulsdorf und Mahlsdorf; die geprägt sind durch -
größtenteils
traditionelle Bauweise mit offener niedriggeschossiger Bebauung -
hohen
Erschließungs- und Ausbaubedarf der Verkehrsinfrastruktur -
homogen
gewachsene ältere Bevölkerung -
langjährige
Stammbewohner und laufender Zuzug junger und sozial stärkerer Einwohner/-innen -
kaum
vorhandene soziale Infrastruktur Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung und großen
Bevölkerungszahl dieser beiden Gebiete sind weitergehende kleinräumigere
Gliederungen als Planungsgrundlagen erforderlich. Ausgehend von vorhandenen
sozialräumlichen Strukturierungen in beiden ehemaligen Bezirken wurde nach der
Fusion Marzahn-Hellersdorf mit Bezirksamts-Beschluss Nr. 32/I vom 2.8.2001 in 9
Stadtteile und 33 Sozialräume kleinräumig gegliedert. Die Stadtteilstrukturierung erfolgt unter
Berücksichtigung sozialplanerischer, stadtplanerischer und wohnungswirtschaftlicher
Aspekte. Wesentliche Kriterien dabei sind: -
Flächennutzungs-
und Siedlungsstrukturen, -
Bewohnerstrukturen -
abgrenzbare
Gebietseinheit, -
Berücksichtigung
städtebaulicher und natürlicher Barrieren -
gewachsener
historischer Zusammenhang -
Zentrenbildung -
Kompatibilität
der Grenzen der Statistischen Gebiete Sozialräume und Stadtteile lassen sich gemäß einem
Baukastenprinzip zu größeren Planungseinheiten zusammensetzen:
Karte 1
2.
Bevölkerung[1] Am 31.12.2003 lebten im Gebiet von
Marzahn-Hellersdorf 249.676 melderechtlich registrierte Einwohner/-innen, davon
knapp ¾ in der Großsiedlung (181.426 EW) und gut ¼ in den Siedlungsgebieten
(68.250 EW). Das waren 3.126 Einwohner/-innen weniger als im Vorjahr.
In der Großsiedlung sank die Einwohnerzahl im Vergleich zum Vorjahr um 3.404
Personen, während in den Siedlungsgebieten 278 Einwohner/-innen mehr wohnten
als im Vorjahr. Im Bezirk gibt es einen leichten Frauenüberschuss:
Insgesamt leben 126.538 Frauen und 123.138 Männer im Bezirk. Die
Einwohnerzahlen je Stadtteil bewegen sich etwa zwischen 20.000 und 35.000
Bewohnern/-innen. Eine
Ausnahme bildet der Stadtteil Marzahn-Mitte mit knapp 46.000 Einwohnern/-innen. Einwohner/-innen nach Stadtteilen
Altersstruktur Gut ein Drittel der Bevölkerung sind Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene bis unter 25 Jahre. Ein weiteres Drittel ist
älter als 50 Jahre. Die übrigen 40% sind zwischen 25 < 50 Jahre. Das Durchschnittalter im Bezirk beträgt 39 Jahre. Migrant/-innen
Im Bezirk leben knapp 8.000 Ausländer/innen, das
entspricht 3,1% der Bevölkerung. Damit hat Marzahn-Hellersdorf den niedrigsten
Ausländeranteil Berlins. Darüber hinaus leben
im Bezirk schätzungsweise 10.000 bis 15.000 Aussiedler/-innen[2].
Die Mehrheit davon wohnt in Marzahn. 3. Übersicht
über soziale Angebote und Einrichtungen 3.1
Einrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen Ø
Stadtteilzentren/Nachbarschaftseinrichtungen Stadtteilzentren sind Nachbarschaftseinrichtungen, die allen Bewohnern/-innen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sozialer Herkunft usw. offen stehen. Es sind Zentren der Begegnung, Beratung, Hilfe, Freizeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements. Ziel ist die Bewältigung bzw.
Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung der Lebensqualität im
Kiez. Vordergründiges Gestaltungsprinzip dabei ist die Aktivierung der Bürger
zu eigenverantwortlichem Engagement. Die
Träger der Stadtteilzentren erbringen stadtteilbezogen, d.h. wohnortnah, in
Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle und anderen freien Trägen
folgende Leistungen: 1.
Förderung
von Ehrenamt, Selbsthilfe, Nachbarschaftshilfe
2.
Beratung und Betreuung 3. Beschäftigungsförderung
4. Angebote zur
Unterstützung der Familie
5. Integrative
Freizeitangebote
In jedem Stadtteil gibt es ein soziales Stadtteilzentrum, das auch als Verbundstruktur unterschiedlicher Träger bis zu drei Standorte im Stadtteil hat. Die
Stadtteilzentren bilden ein Netzwerk zur Sicherung einer flächendeckenden
sozialen Grundversorgung im Bezirk. Eine
ausführliche Darstellung zu Grundsätzen, Zielstellung, Inhalten und
Leistungsprofilen der Stadtteilzentren ist im Abschnitt 4 “Verbundsysteme”
enthalten. Standort- und Trägerübersicht der Stadtteilzentren (Ö Karte 3):
Ø Selbsthilfekontaktstelle Es
gibt eine Selbsthilfekontaktstelle im Bezirk. Sie unterstützt und ergänzt die
Arbeit der Stadtteilzentren im Rahmen der Selbsthilfe. Im Vordergrund steht
dabei die Unterstützung von Menschen, die sich in gleicher oder ähnlicher
Lebens- und Problemlage für ihre eigenen Belange engagieren, austauschen und
individuelle Bewältigungsstrategien entwickeln und trainieren möchten. Schwerpunkte der Selbsthilfeunterstützung sind: -
Gesundheit -
Patienteninteressen und
–vertretung -
Selbstorganisation auf
der Ebene gleicher Betroffenheit Selbsthilfekontaktstelle
(Ö Karte 3):
Ø
Sozialamt Das
Sozialamt Marzahn-Hellersdorf ist in 5 Fachbereiche und eine Service-Einheit für
Personal, Organisation und Haushalt untergliedert. Fachbereiche des
Sozialamtes:
Karte 3
3.2.1
Seniorengerechter Wohnraum Wohnen als Lebensbereich ist ein wesentlicher
Bestandteil von Lebensqualität. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang
die eigenverantwortliche und selbständige Haushaltsführung, die soziale
Eingebundenheit, das kommunikative Umfeld, aber auch die Ausstattungsqualität
der Wohnung, des Wohnhauses oder des Wohnumfeldes. Die Mehrzahl der Senioren/-innen lebt in ihrer angestammten Wohnung bzw. im
eigenen Haus. Diese können z.B. in Folge von Pflegebedürftigkeit,
gegebenenfalls zur seniorengerecht modernisierten Wohnung individuell und
bedürfnisgerecht umgestaltet und baulich angepasst werden. Im Vordergrund steht
dabei immer die Aufrechterhaltung der eigenständigen Lebens- und
Haushaltsführung. Die Wohnungen sind mengenmäßig nicht erfasst. Darüber hinaus gibt es im Bezirk Wohnformen wie
eingestreute Seniorenwohnungen, Seniorenwohn-häuser und Seniorenwohnanlagen. Der Interessenverbund “Wohnen im Alter” hat
Grundsätze für die Entwicklung des altengerechten Wohnens im Bezirk erarbeitet[3].
Zu diesem Thema wurde ebenfalls vom Interessenverbund “Wohnen im Alter” im Jahr
2002 eine “ Woche des Wohnens im Alter” mit einer Fachtagung durchgeführt[4]. Ø
Eingestreute
Seniorenwohnungen Eingestreute Seniorenwohnungen sind Ein- oder
Zweipersonenwohnungen, die nach Bemessung, Ausstattung und Lage den
Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen
sollen bzw. über eine speziell
auf den Nutzer abgestimmte Ausstattung und Gestaltung verfügen. Sie sind
räumlich in die übliche Wohnbebauung integriert. Eventuell notwendige
Beratungen oder Versorgung mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
selbständigen Lebensführung werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst
organisiert. Eingestreute Seniorenwohnungen sind 29 bekannt. Sie
liegen im Wohngebiet Landsberger Tor. Eingestreute Seniorenwohnungen:
Ø
Seniorenwohnhäuser
und Seniorenwohnanlagen Seniorenwohnhäuser oder Seniorenwohnanlagen stellen
Gebäude dar, in denen ausschließlich Seniorenwohnungen räumlich konzentriert
sind. Für die Wohnungen gelten die bereits genannten Anforderungen. Die Seniorenwohnhäuser
bzw. -anlagen sind aufgangs- bzw. gebäudeweise in die übliche Wohnbebauung
integriert. Das gesamte Gebäude bzw. die Anlage sollte eine auf die Bedürfnisse
der Senioren abgestimmte bauliche Ausstattung und Gestaltung aufweisen.
Ergänzend können Räumlichkeiten für Gemeinschaftszwecke zur Verfügung stehen.
Der Zugang zu Beratungs- bzw. Dienstleistungen kann sehr unterschiedlich sein.
Einerseits sind diese ergänzenden oder notwendigen Leistungen von den
Bewohnerinnen und Bewohnern selbständig oder mit Unterstützung zu organisieren,
andererseits werden von Vermietern oder Betreibern der Wohnanlagen diese
Leistungen angeboten. Im Bezirk gibt es 22 Seniorenwohnhäuser bzw.
Wohnanlagen mit insgesamt 1.141
Wohnungen. Davon verfügen drei Wohnhäuser bzw. Wohnanlagen über
Serviceangebote. Teilweise erfolgte eine qualitative Bewertung dieser
Häuser im Rahmen einer Untersuchung in
Verantwortung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen[5]. Seniorenwohnhäuser (Ö Karte 4):
Seniorenwohnanlagen mit
Service-Angeboten (Ö Karte 4):
Karte 4
Ø
Koordinierungsstelle Rund ums Alter Berlin verfügt mit den
Koordinierungsstellen Rund ums Alter über ein bundesweit einmaliges Netz von
Beratungsstellen für ältere Menschen, deren Angehörige und andere
Interessenten. Sie erhalten aus dem gesamten Bereich der Altenhilfe Information
und Beratung zu allen Fragen rund ums Alter, wie z.B. zum Wohnen im Alter, zur
Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige, zur Pflegeversicherung,
Hilfen im Alltag und zur Pflege.
Im September 2003 wurde die
gemeinsame Rufnummer 0180 59 500 59
für alle Berliner Bezirke eingerichtet, die den Bürgerinnen und Bürgern
den Zugang zu den passenden Hilfen und Dienstleistungen erleichtern soll.
Ebenso wurde die gemeinsame Datenbank für gesundheitliche und soziale Hilfen
ins Internet gestellt (www.hilfelotse-berlin.de). Ziel der Arbeit der
Koordinierungsstellen ist es, den Verbleib älterer Menschen in der eigenen
Häuslichkeit oder die Rückkehr dorthin zu ermöglichen und ihnen auch bei
Krankheit und Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich ein selbstbestimmtes,
selbstständiges Leben zu sichern. Arbeitsfelder der
Koordinierungsstelle
Die Arbeit umfasst die
Ermittlung des tatsächlichen Hilfebedarfs, die detaillierte Information über
alle vorhandenen Hilfsmöglichkeiten, die Unterstützung bei der
Entscheidungsfindung sowie die Einleitung und Koordinierung von Maßnahmen der Rehabilitation.
Der Begriff der Rehabilitation bezieht sich auf die medizinischen,
pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen, die Einbindung in soziale Netze
sowie die Teilhabe am kulturellen Leben. Die individuellen Wünsche,
Interessen und Bedürfnisse der Nutzer/-innen stehen im Zentrum des Beratungsprozesses. Die Beratung ist
lebenswelt- und alltagsorientiert. Zur Verwirklichung der o.g.
Ziele beteiligen sich die Koordinierungsstellen auch an der Förderung der
Kooperation zwischen den Leistungsanbietern in der Region und tragen durch die
Mitarbeit in Gremien oder Verbünden zur Weiterentwicklung des
Versorgungsstruktur bei. Durch Aufklärung im Rahmen
von umfangreicher Öffentlichkeitsarbeit leisten die Koordinierungsstellen auch
einen Beitrag zur Prävention. Durch die Entwicklung von nutzerorientiertem
Informationsmaterial erhöhen sie die Transparenz im Hilfesystem und schaffen
die Voraussetzung zur Entwicklung von Kundenkompetenz und
Verbraucherbewusstsein. Als niedrigschwelliges
Angebot richten sich die Koordinierungsstellen besonders an Menschen, die
bisher keine oder nur geringe Erfahrungen im Bereich der Altenhilfe haben und
Unterstützung bei der Orientierung im Versorgungssystem benötigen. Sie ergänzen
das vorhandene Beratungsangebot und nehmen als einzige anbieterneutrale und
kostenträgerunabhängige Beratungsstelle eine in das Hilfesystem vermittelnde
Funktion ein. Sie sind Erstanlauf- und Beratungsstellen für ältere Menschen,
deren Angehörige und andere soziale Bezugspersonen. Das Angebot richtet sich
auch an gesetzliche Betreuer/-innen, ehren- und hauptamtliche
Mitarbeiter/-innen aus dem gesamten Bereich der Altenhilfe, des
Gesundheitswesens und der Pflege sowie Auszubildende. In der Marzahn-Hellersdorfer Koordinierungsstelle
begleiten hauptamtliche Mitarbeiter/-innen gemeinsam mit ehrenamtlichen
Mitarbeiter/-innen die “Ständige Ausstellung zum altengerechten Wohnen”. Sie
demonstrieren an Hilfsmitteln und Alltagshilfen Möglichkeiten zur Bewältigung
des täglichen Lebens in den eigenen vier Wänden, auch bei Krankheit,
Behinderung oder Pflege. In 19 großflächigen Bildpositionen sind die Bereiche
Wohnumfeld, Hauseingang, Treppenhaus, Wohnungseingang, Wohnungsflur,
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Balkon, Einkaufsmöglichkeiten mit Rollator und
Seniorenwohnhäuser in der Region dargestellt. Eine Musterküche, versehen mit
Elementen des altengerechten Wohnens, wie unterfahrbarer Arbeitsplatte,
dazugehörigen Elektrogeräten zur Demonstration der Funktionsfähigkeit, bildet
einen zentralen Punkt. Badewanne mit Einhängesitz und variabler
Handlaufführung, barrierefreie Dusche mit eingehängtem Sitz und rutschfester
Umsetzhilfe vervollkommnen die “Wohnung”. Zur Erleichterung des täglichen Lebens bieten sie
Senioren/-innen in 27 Positionen Alltagshilfen und Hilfsmittel zum
Ausprobieren, von der Aufrichtehilfe, Greifhilfe, TV-Lupe bis hin zum Kehrset
an. Mit interessierten und betroffenen Einzelpersonen und
Leistungsanbietern werden Informations- und Beratungsgespräche zu
Wohnanpassungsmaßnahmen durchgeführt. Koordinierungsstelle Rund ums Alter (Ö Karte 4):
Ø
Regionale
Seniorenarbeit Grundlage für die Regionale Seniorenarbeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, Abt. Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung, ist die Umsetzung des § 75 BSHG, d.h. für alle älteren Menschen Aktivitäten anzuregen und zu fördern sowie Freiräume dafür zu schaffen. Ziel der Seniorenarbeit ist es, den älteren Menschen
zu ermöglichen, durch ein selbstgestaltetes aktives Alter Vereinsamung
vorzubeugen und vorzeitige Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Für den Regionalen Sozialdienst (RSD) ergeben sich
daraus folgende Aufgaben, die von den regionalen Seniorenarbeiter/-innen vor
Ort in der Region erbracht werden: · Knüpfen eines kleinmaschigen, kiezbezogenen Netzes
von Möglichkeiten zu Kommunikation und Betätigung für Senioren/-innen · Einbeziehung aller Akteure/innen und Koordinierung und Vernetzung der
Möglichkeiten für Seniorenarbeit · Organisation integrativer Angebote zur Nutzung von
Erfahrungswissen und kreativem Potential der Senioren/-innen · Förderung der Eigeninitiative von
Senioren/-innen in den verschiedensten
Organisationsformen · Organisation bedarfsgerechter und
zielgruppenspezifischer Möglichkeiten für Senioren/-innen verschiedenen Alters · Mitwirkung an der Lösung seniorenrelevanter Probleme Ein wichtiger Teil der Arbeit bezieht sich auf
Veranstaltungen und Aktivitäten in den Sozialräumen vor Ort. Die
Mitarbeiter/-innen koordinieren die Inhalte der einzelnen Veranstaltungen und
suchen nach neuen Möglichkeiten, um so eine große Vielfalt zu erreichen und
eine möglichst breite Bedarfslage abzudecken. Diese regionale Seniorenarbeit
verfolgt drei Schwerpunkte: ·
In bereits bekannten
und für die Seniorenarbeit erschlossenen Einrichtungen werden direkt durch die
regionalen Mitarbeiter/-innen Veranstaltungen organisiert und durchgeführt. ·
Bereits tätige Vereine,
Verbände, Projekte und anderer Träger erhalten Unterstützung bei der
Vorbereitung, Durchführung und Veröffentlichung von Aktivitäten für Senioren/-innen
in ihren bzw. anderen Räumlichkeiten.
Bereits bestehende Seniorengruppen bekommen, wo erwünscht, Hilfe bei ihrer
Veranstaltungsplanung und -gestaltung. ·
Die regionalen
Mitarbeiter/-innen initiieren neue Seniorengruppen bzw. organisieren neue
Treffpunkte für Senioren /-innen in ihrem Kiez. In jeder Region ist eine
Mitarbeiterin für die regionale Seniorenarbeit zuständig. Ihre Aufgaben in der
Region sind ·
die Entwicklung eines
Gesamtkonzeptes für die Seniorenarbeit in der Region, ·
die Knüpfung eines
kleinräumigen Netzes von Möglichkeiten und Angeboten, ·
die Beteiligung an der
Vorbereitung und Durchführung der
Stadtteilkonferenzen, ·
die Förderung
integrativer Angebote und Möglichkeiten, ·
die bedarfsgerechte
Angebotsentwicklung entsprechend der Umfrageergebnisse der Studie “50 und älter
in Hellersdorf und Marzahn 2000”, ·
die
Öffentlichkeitsarbeit, ·
die Sensibilisierung
der Menschen für die Belange der Senioren/-innen, ·
die Eruierung von
Sponsoring in der Region. Zur Strukturierung der regionalen Seniorenarbeit wurden mehrere Stadtteile zu einer Region zusammengefaßt, wobei die entsprechenden Sozialdaten beachtet wurden: Region Marzahn: Großsiedlung Marzahn und Biesdorf umfasst ca.129.000 Einwohner/-innen,
darunter ca. 16.000 Senioren/-innen. Sitz im Sozialamt, Premnitzer Str. 11 (ab
07.05.2004 ) Region
Hellersdorf: Großsiedlung Hellersdorf, Kaulsdorf und
Mahlsdorf, Sitz
im “Pestalozzi-Treff”, Pestalozzistraße 1A Zusätzlich werden in den Stadtteilzentren
“Pestalozzitreff” und “MOSAIK” von je einer Mitarbeiterin für Seniorenarbeit des RSD spezielle Angebote für
Senior/-innen und Vorruheständler/-innen unterbreitet. Ø
Mobilitätshilfedienste In der Regel fördert die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und
Verbraucherschutz pro Bezirk einen
Mobilitätshilfedienst. Dieser ist eine Form der sozialen Betreuung im
Wohnumfeld und zielt nicht auf die Mobilität der Rollstuhlbenutzer/-innen im
Straßenverkehr ab. Er stellt ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen dar,
die ihre Wohnung nicht mehr eigenständig verlassen können. Die Tätigkeit der Mobilitätshilfedienste beinhaltet
Aktivierung, Begleitung sowie psychosoziale-kommunikative Betreuung und ist
darauf gerichtet, · den Nutzern/-innen
im Wohnumfeld die Teilnahme am Leben in der Öffentlichkeit - ggf. unter
Nutzung des ÖPNV - zu ermöglichen, · Inaktivität, Vereinsamung und sozialer Isolation
entgegenzuwirken, · bei Bedarf gezielt an Leistungsangebote, insbesondere
ambulante Pflegeeinrichtungen, heranzuführen, · vermeidbare Übergänge in die vollstationäre Pflege
bzw. in die Klinik zu verhindern. Mobilitätshilfedienste
(Ö
Karte 4):
Neben dem vom Land Berlin geförderten Mobilitätshilfedienst bestehen
weitere über den zweiten Arbeitsmarkt finanzierte Dienste. Sie haben sich zum
“Arbeitskreis Mobilitätshilfe” im Rahmen des “Interessenverbundes Gesundheit im
Alter” zusammengeschlossen.[6]
Die Darstellung der Aufgaben und der Stuktur ist der “Altenplanung 2003 – 2006”
für den Bezirk zu entnehmen. 3.2.3 Seniorenfreizeitstätten In der Vergangenheit wurden im Land Berlin die
Seniorenfreizeitstätten in vier Kategorien in Abhängigkeit von Größe und
Ausstattung eingeteilt. Mit den “Leitlinien der künftigen Seniorenpolitik”
verzichtet das Land Berlin auf die strenge Kategoriebildung. Erforderlich ist es statt dessen, eine
Angebotsvielfalt zu entwickeln, die das aktive Altersselbstbild berücksichtigt
und unterstützt und differenzierte, kleinräumige, bedürfnisorientierte und
qualifizierte Betätigungsmöglichkeiten beinhaltet. Freizeitstätten für
Senioren/-innen sollen sich u.a. an folgenden Prämissen orientieren: ·
ortsnahe, attraktive
Einrichtungen sind unverzichtbarer Bestandteil der offenen Altenarbeit ·
Einrichtungen sollten
Möglichkeiten für generationsübergreifende Kontakte bieten und sich in das
System der Stadtteilzentren einpassen. ·
Vorhandene
Räumlichkeiten sollen für selbstorganisierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. ·
Öffnung der
Einrichtungen für neue Besucher- und Interessengruppen. Da diese Prämissen im Rahmen der Arbeit der Stadtteilzentren erfüllt werden, wurden die Angebote der bisherigen Seniorenfreizeitstätten im Bezirk in die Stadtteilzentren integriert (s. Pkt. 3.1). Es gibt daher im Bezirk keine kommunale Freizeit- und Begegnungsstätte, die ausschließlich Senioren/-innen vorbehalten ist. Einige Wohnungsunternehmen betreiben in eigener Verantwortung oder unterstützen Kommunikations- bzw. Begegnungsstätten für Mieter/-innen und teilweise auch für Bewohner/-innen des Stadtteils, so z. B. die WBG Marzahn, die WG Marzahner Tor e.G., die WG Grüne Mitte e.G., die WG Friedenshort e.G., das Wohnungsunternehmen Fortuna e.G., die Genossenschaft Eigentum 2000 e.G. 3.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeit Ø
Freie und andere
Seniorengruppen Derzeit gibt es im Bezirk ca. 50 Seniorengruppen
verschiedenster Träger und privater Initiativen in unterschiedlicher
Organisationsform, für die die beiden Koordinatorinnen für regionale
Seniorenarbeit ständige Ansprechpartnerinnen
sind. Vier mal pro Jahr (Februar, April, September,
November) treffen sich alle Seniorengruppenleiter/-innen mit den
Koordinatorinnen für regionale Seniorenarbeit zum Erfahrungs- und
Informationsaustausch. Diese Zusammenkunft hat sich im Laufe der Zeit zu einem
wichtigen Instrument der bezirklichen Koordination der Seniorenarbeit
entwickelt. Die Seniorengruppen haben je nach Interessenlage unterschiedliche Inhalte und Vorhaben. Die Mitgliederzahl liegt zwischen 15 und 25 Senioren/-innen. Ø
Sozialkommissionen Auf der Grundlage der Allgemeinen Anweisung über den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich des Landes Berlin vom 08.08.1995 wurden am 27.02.2003 239 Bürger/innen mit Beschluss der BVV (Drucksache 757/V) für die Dauer von drei Jahren als Mitglieder gewählt. Sie arbeiten in 35 territorialen (sozialraumbezogenen) und 4 Sondersozialkommissionen. Mit Stand vom 01.04.2004 sind wegen Umzug, Krankheit und Auflösung einer Kommission noch 226 von ihnen tätig. Bei zwei weiteren Mitgliedern ruht aus gesundheitlichen Gründen das Ehrenamt. Zwei Bürger/-innen wurden zwischenzeitlich vorläufig bestellt. Die Schwerpunkte ehrenamtlicher Arbeit der territorialbezogenen Sozialkommissionen liegen in den Bereichen persönliche Kontakte, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs, persönliche Hilfeleistungen, Informationen über soziale Angebote und Förderung der Teilnahme am öffentlichen Leben. Sondersozialkommissionen bestehen für die Bereiche Wohnen im Alter, d. h. Beratung zu und Begleitung bei Problemen “ Rund ums Wohnen”, Besuchsdienst, d. h. Verminderung von Einsamkeit sowohl in der eigenen Wohnung als auch beim Wechsel in Pflegeheime durch persönliche Kontakte mit kleinen Hilfeleistungen, Beratung und Begleitung von Ausländer/innen und AussiedlerInnen bei Bedarf an Hilfe im niedrigschwelligen Bereich, Erarbeitung der bezirklichen Seniorenzeitung “Spätlese” als einem Informationsmaterial sowohl für Senior/-innen als auch deren Angehörige. Durch zwei ehrenamtliche Mitarbeiter werden in Heimen und Einrichtungen zu feststehenden Terminen gerontotherapeutische Gruppenarbeit sowie Beratung und Hilfe bei Rentenangelegenheiten angeboten. Mehrere Mitarbeiter/-innen des ehrenamtlichen Dienstes sind im Netzwerk im Alter in Arbeitskreisen der Interessenverbünde “Wohnen im Alter”, “Gesundheit im Alter” und “Aktiv im Alter” tätig. Im Beirat zur Umsetzung der Altenplanung und in der Seniorenvertretung wurde im Jahr 2003 die Fortschreibung bestehender Aufgabenstellungen für die Sozialkommissionen diskutiert. Die Abteilung Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung des Bezirksamtes bereitet gegenwärtig die Umsetzung der Diskussionsergebnisse vor. Regionale Sozialkommissionen:
Eine Übersicht über die Sozialkommissonen ist im
Internet unter www.marzahn-hellersdorf.de
abrufbar. 3.3. Einrichtungen
und Angebote für Menschen mit Behinderungen 3.3.1 Betreutes Wohnen Zum Betreuten Wohnen gehören Wohnheime,
Wohngemeinschaften und das betreute Einzelwohnen. Ø
Wohnheime Nach dem “Berliner Rahmenvertrag gemäß § 93 d Abs. 2
BSHG für Hilfen in Einrichtungen einschließlich Diensten im Bereich Soziales”
sind Wohnheime vollstationäre Einrichtungen, in denen Hilfe gemäß §§ 39, 40
BSHG erbracht wird. Insgesamt werden unter diesem
Begriff zehn verschiedene Leistungstypen genannt, so z.B. ·
Wohnheim für erwachsene
Behinderte mit externer Tagesstruktur und Nachtwache, ·
Wohnheim für erwachsene
Behinderte mit interner Tagesstruktur und Nachtwache, ·
Wohnheim für erwachsene
körperlich und mehrfach Behinderte mit externer Tagesstruktur und besonderen
Rehabilitationserfordernissen, ·
Wohnheim für körperlich
und mehrfach Behinderte im Kindes- und Jugendalter mit besonderen
Rehabilitationserfordernissen. Zum Leistungskatalog gehören u.a. die ·
Vollversorgung für
Unterkunft, Verpflegung, Wäsche, ·
Anleitung und Hilfe bei
den Verrichtungen des täglichen Lebens, ·
Hilfe bei der
gemeinsamen und individuellen Beschäftigung und Freizeitgestaltung, ·
Bei Bedarf Absicherung
pflegerischer Leistungen. Diese Wohnform wurde für Behinderte geschaffen, die
eine Betreuung rund um die Uhr benötigen. Die Binnendifferenzierung in
Wohnheimen erfolgt durch die Bildung von Wohngruppen. Im Bereich der Wohnheime verfügt der Bezirk über 144
Plätze. Wohnheime (Ö Karte 5):
Ø Wohngemeinschaften Wohngemeinschaften stellen nach dem o.g. Rahmenvertrag Dienste dar, die Hilfen gemäß §§ 39, 40 BSHG erbringen. Hierzu gehören verschiedene Leistungstypen, so z.B. Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Behinderung. Die Kommission 93 hat für diese Wohngemeinschaften mit Beschluss Nr. 5 / 2003 vom 11.11.2003 die Leistungstypen I, II und III in der Fassung vom 21.07.2003 festgelegt. In Wohngemeinschaften leben Behinderte, die bei der
Gestaltung ihres Lebens Unterstützung, vor allem pädagogische und
lebenspraktische Hilfen benötigen, jedoch keine Betreuung rund um die Uhr.
Wohngemeinschaften (WG) umfassen in sich geschlossene Wohnungen für 4 - 6
Behinderte, die in den üblichen Wohnungsbau integriert sind. In Wohngemeinschaften werden im Bezirk 82 Plätze
angeboten. Wohngemeinschaften:
Ø
Betreutes Einzelwohnen Betreutes Einzelwohnen stellt
nach dem o.g. Rahmenvertrag Dienste dar, die Hilfen gemäß §§ 39, 40 BSHG
erbringen. Hierzu gehören acht verschiedene Leistungstypen, so z.B. Betreutes
Einzelwohnen für geistig und / oder körperlich Behinderte. Das Betreute Einzelwohnen kommt für Behinderte in
Betracht, die über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen und (in der
eigenen Wohnung lebend) nur im geringen Umfang Hilfe bei der Lebensgestaltung
benötigen. Im Betreuten Einzelwohnen ist von einer sich ständig
verändernden Anzahl auszugehen. Angeboten wird es in Trägerschaft der
Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH und der Lebenshilfe gGmbH. Ø
Familienprojekt Das Familienprojekt stellt eine Form der Betreuung für Eltern mit Behinderung und ihrer Kinder dar. Hierbei werden Hilfen nach den §§ 39/40 BSHG und dem § 31 SGB VIII erbracht. Die Aufgabenstellung wurde aus dem betreuten Einzelwohnen heraus in Anwendung auf Familien unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Kindesentwicklung erarbeitet. Es wird im Bezirk in Trägerschaft der Lebenshilfe gGmbH angeboten. 3.3.2 Behindertenfreundliche Wohnungen Als behindertenfreundliche Wohnungen werden Wohnungen
bezeichnet, die in der DDR für Behinderte gebaut wurden. Sie entsprechen
meistenteils nicht dem Standard der DIN 18025 Teil 1. Sie sind jedoch
barrierefrei zugänglich und verfügen über breitere Türen. Die behindertenfreundlichen Wohnungen befinden sich
fast ausschließlich in der Großsiedlung. Im Rahmen des Stadtumbau Ost erfolgte auch ein
Rückbau von behindertenfreundlichen Wohnungen. Daher entsteht eine Abweichung
zu den Angaben im Vorbericht. Eine genaue Aussage über den vorhandenen Wohnraum
kann nicht getroffen werden. Behindertenfreundliche
Wohnungen:
3.3.3 Behindertengerechte Wohnung (Rb-Wohnungen) Die behindertengerechten Wohnungen sind in sich
abgeschlossene Wohnungen, die in die übliche Wohnbebauung integriert sind. Sie
sind in Anlage, Ausstattung und Einrichtung besonders für Rollstuhlbenutzer
(Rb) geeignet und erfüllen die Anforderungen der DIN 18025 Teil 1, 18024 auf
der Grundlage des § 51 BauOBln. Seit 1993 wurden in Marzahn-Hellersdorf nach
vorliegenden Informationen 90 Wohnungen neu gebaut bzw. im Zuge von Sanierungs-
und Modernisierungsvorhaben umgebaut.
Eine genaue Aussage über behindertengerecht modernisierten Wohnraum kann
nicht getroffen werden. Behindertengerechte
Wohnungen (Rb-Wohnungen):
3.3.4 Werkstatt für Behinderte Im Sinne des Berliner Rahmenvertrages stellt die
Werkstatt für Behinderte eine teilstationäre Einrichtung dar, in der Hilfe
gemäß §§ 39, 40, 41 BSHG erbracht wird. Rechtsgrundlage bilden das SGB IX, die
Werkstättenverordnung und die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Sie dient der
Arbeitseingliederung für behinderte Menschen, die nicht, noch nicht oder noch
nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Werkstatt
soll die Leistungsfähigkeit der Behinderten erhalten, entwickeln, verbessern
oder wiederherstellen. Nach der Werkstättenverordnung gilt der Grundsatz der
einheitlichen Werkstatt. Der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren
Auswirkungen soll innerhalb der Werkstatt durch geeignete Maßnahmen,
insbesondere durch Bildung besonderer Gruppen im Berufsbildungs- und
Arbeitsbereich, Rechnung getragen werden. Die Werkstatt führt ein
Eingangsverfahren durch in dessen Ergebnis ein Eingliederungsplan erstellt
wird. Zur pädagogischen, sozialen und medizinischen
Betreuung verfügt die Werkstatt über begleitende Dienste. Eine psychologische
Betreuung ist sicherzustellen. Für Menschen mit Behinderungen, die die
Aufnahmevoraussetzungen nicht, noch
nicht oder noch nicht wieder erfüllen, sollen Gruppen gebildet werden, die der
Werkstatt angegliedert sind ( Förderbereiche ).
Sie stellen ein tagesstrukturierendes Angebot und Beschäftigungsangebot
zur intensiven Förderung dar. Der
Leistungskatalog umfasst lebenspraktisches Training, Hilfen bei der
Freizeitgestaltung bis hin zu auf berufliche Tätigkeit ausgerichtete
Leistungen, arbeits- und beschäftigungstherapeutische Maßnahmen, pflegerische
Versorgung. Beide Marzahn-Hellersdorfer Werkstätten verfügen über
jeweils einen Förderbereich mit 35 bzw. 18 Plätzen. Werkstatt
für Behinderte mit Förderbereich (Ö Karte 5):
3.3.5 Beratungs- und Freizeitangebote Die Angebote richten sich an Menschen, die geistig und / oder körperlich wesentlich behindert sind. Das Leistungsangebot umfasst · die eingehende, auf den Einzelnen bezogene Beratung
und Betreuung der Behinderten bzw. der Angehörigen, · in verallgemeinerter Form die Beratung weiterer
Interessierter, ·
die auf die
tatsächlichen Bedarfslagen bezogene Freizeitgestaltung Behinderter mit Einzel-
bzw. Gruppenangeboten. Im Bezirk bestehen drei Einrichtungen. Alle Einrichtungen haben ein spezielles Profil entwickelt. Insgesamt dienen sie mit ihren Angeboten der Integration der Behinderten in ihr soziales Umfeld, der Entwicklung sozialer und kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Förderung sozialer Beziehungen untereinander, der Förderung nachbarschaftlicher Kontakte, der angemessenen, sinnvollen und lustbetonten Freizeitgestaltung, der Bildung. Beratungs- und Freizeitangebote für Behinderte (Ö Karte 5 ):
3.4. Personen
mit speziellem Hilfebedarf 3.4.1 Pflegebedürftige Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit
wurde als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung die soziale
Pflegeversicherung geschaffen. Sie hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu
leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische
Unterstützung angewiesen sind. Sie soll den Pflegebedürftigen helfen, trotz des
bestehenden Hilfebedarfs, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes
Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Im SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) sind der
Vorrang der häuslichen Pflege (§ 3) und der Vorrang von Prävention und
Rehabilitation (§ 5) begründet, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in
ihrer häuslichen Umgebung bleiben können bzw. die Leistungen so einzusetzen
sind, damit die Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit überwunden, gemindert
sowie eine Verschlimmerung verhindert werden. Der Begriff und die Stufen der Pflegebedürftigkeit
sind in den §§ 14 und 15 SGB XI definiert. Die Begutachtung erfolgt durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (§ 18 SGB XI). Die Pflegeversicherung sichert nicht das gesamte
Spektrum der Hilfebedürfnisse bzw. -leistungen eines Pflegebedürftigen ab.
Weitere pflegerische Leistungen werden auf der Grundlage des SGB V und des BSHG
erbracht. Neben der Tatsache, dass Pflegeleistungen von
Angehörigen und Nachbarn erbracht werden, stehen im Bezirk Einrichtungen der
ambulanten Pflege, der vollstationären Pflege und der teilstationären Pflege
(Tagespflege) zur Verfügung. Sie erbringen, differenziert nach der jeweiligen
Aufgabenstellung und nach der Art des Einzelfalles, pflegerische Leistungen
nach dem SGB V, dem SGB XI und dem BSHG. Ø
ambulante Pflege Einrichtungen der ambulanten Pflege dienen der
Absicherung bzw. Gewährleistung der häuslichen Pflege. Kann die häusliche Pflege
nicht im erforderlichen Umfang sichergestellt werden, besteht Anspruch auf
teilstationäre Pflege, z.B. der Tagespflege (§ 41 SGB XI). Kann die häusliche
Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erforderlichem Umfang erbracht
werden und ist die teilstationäre Pflege nicht ausreichend, besteht Anspruch
auf Kurzzeitpflege (vollstationäre Pflege für vier Wochen pro Kalenderjahr; §
42 SGB XI). Einrichtungen
der ambulanten Pflege:
Fortsetzung ambulante
Pflegedienste:
Ø
Teilstationäre
Pflege Tagespflege ( Ö Karte 6 ):
Ø vollstationäre Pflege Anspruch auf vollstationäre Pflege besteht für
Pflegebedürftige, wenn häusliche und teilstationäre Pflege nicht möglich sind
oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommen (§ 43 SGB XI). Jeder Anbieter muss für seine Einrichtung ein
spezielles Pflegekonzept und Pflegeleitbild entwickeln. vollstationäre
Pflegeeinrichtungen (Ö Karte 6):
Fortsetzung
vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Ö Karte 6):
Kurzzeitpflege (Ö Karte 6 )
Ø Ambulant Betreute Wohngemeinschaften für dementiell
Erkrankte Ambulant betreute Wohngemeinschaften[14]
stellen eine Form der Versorgung
dementiell erkrankter Menschen dar. Diese Wohngemeinschaften sind keine
Einrichtung, sondern es leben in der Regel sechs bis acht pflegebedürftige
dementiell erkrankte Menschen in einer geeigneten Wohnung zusammen und werden
dort von einem selbst gewählten ambulanten Pflegedienst versorgt. Es gibt keinen Einrichtungsträger. Die
pflegebedürftigen dementiell Erkrankten schließen mit dem Vermieter einen
Mietvertrag ab. Mit dem Pflegedienst besteht ein Pflegevertrag. Vermieter und Pflegedienst
sind nicht identisch, da es sich sonst um einen Heimbetrieb handeln würde. Die pflegerischen Leistungen werden auf der Grundlage
des SGB XI erbracht. Ergänzende Leistungen tragen die Pflegebedürftigen selbst
bzw. bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen der
Sozialhilfeträger nach §§ 68 / 68 BSHG. Im Bezirk bestehen bisher zwei ambulant betreute
Wohngemeinschaften. Zwei weitere befinden sich in Vorbereitung.
3.4.2 Personen mit Betreuung nach dem
Betreuungsrecht Betreuer/-innen können vom Vormundschaftsgericht
gemäß § 1896, Abs. 1 BGB bei Vorliegen u.a. folgender Voraussetzungen
bestellt werden: · Der Betroffene muss volljährig sein. ·
Er kann seine
Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer ganz oder teilweise nicht
besorgen. ·
Ursache dafür muss eine
psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung
sein. ·
Die Bestellung eines
Betreuers/ einer Betreuerin muss
erforderlich sein. Die Bestellung der Betreuung erfolgt für bestimmte
Aufgabenkreise, in denen die Betreuung erforderlich ist. Wichtig für die Frage
einer Betreuerbestellung und den Umfang
der / des Aufgabenkreise/s ist im jeweiligen Einzelfall der Grad der
Störung des Betroffenen. Der / die Aufgabenkreis/e ist / sind vom
Vormundschaftsgericht ausdrücklich festzulegen. Es können z.B. sein: ·
Vertretung in
vermögensrechtlichen Angelegenheiten ·
Vertretung in behördlichen Angelegenheiten ·
Wohnungsangelegenheiten ·
Heilbehandlung ·
Aufenthaltsbestimmung Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die
Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten/ eine Bevollmächtigte ebenso gut
wie durch einen Betreuer / eine Betreuerin besorgt werden können. Die Betreuung kann nur auf Antrag des Betroffenen
oder von Amts wegen bestellt werden. Zum Betreuer können gemäß § 1897 BGB bestellt werden, ·
eine natürliche Person,
z.B. ein Verwandter ( ehrenamtlicher Betreuer/-in ), ·
selbständige
Berufsbetreuer/-innen ·
ein anerkannter
Betreuungsverein ·
Behörde. Nur wenn eine oder mehrere natürliche Personen nicht
ausreichend betreuen können bzw. nicht verfügbar sind, ist nachrangig die
Bestellung eines Vereins oder der Behörde möglich. Die Bedingungen für die Bestellung eines anerkannten
Betreuungsvereins oder einer Behörde sind im § 1900 BGB definiert. Gemäß § 1901
BGB hat der Betreuer u.a. die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie
es dessen Wohl entspricht. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner
Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu
gestalten. Die Betreuung hat nicht eine Erziehung oder Besserung
zum Ziel, sie soll nicht bürgerliches Wohlverhalten sichern oder unangepasste
Lebensweisen verhindern. Betreuung nach dem Betreuungsrecht:
3.4.3
Personen mit
Mobilitätseinschränkungen -
siehe unter Pkt. 3.2.2 Mobilitätshilfedienste 3.4.4 Wohnungslose und
von Wohnungslosigkeit Bedrohte Es gibt
drei Formen der Unterbringung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit
Bedrohter:
Ø
Wohnungen im
Geschützten Marktsegment Im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem
Land Berlin und städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden aus dem Bestand
dieser Wohnungsunternehmen Wohnungen für sozial schwache wohnungslose ( oder
unabwendbar von Wohnungslosigkeit Bedrohte ) Personen und Haushalte zur Verfügung gestellt mit dem Ziel, diese
Personen mit dauerhaftem und angemessenem Wohnraum zu versorgen. Im Gegenzug
dazu garantiert das Land die
Schadensregulierung ( Mietschulden / Vermögensschäden ) bis zur Höhe der jeweiligen jährlichen
Nettokaltmiete entsprechend den Bestimmungen des Kooperationsvertrages. Wohnungen im geschützten Marktsegment erhalten
Personen und Haushalte, die sich nicht
ohne Hilfe mit Wohnraum
versorgen können und für die sämtliche sozialhilferechtlichen Maßnahmen zum
Erhalt des bestehenden Wohnraumes erfolglos ausgeschöpft worden sind, z.B. wenn
eine Räumung erfolgt, aber auch Personen, deren Aufenthalt in ambulanten,
stationären und sonstigen betreuenden Einrichtungen, sowie der Haft beendet
werden kann und eine Entlassung in die
Wohnungslosigkeit bevorsteht. Der Bezirk Marzahn – Hellersdorf hat für 2004 eine
Quote ( von der Zentralen Koordinierungsstelle ermittelter Gesamtbedarf an
Wohnungen – basierend auf den gemeldeten obdachlosen Haushalten des 3.
Quartals des Vorjahres ) von 76
Wohnungen im Geschützten Marktsegment. Ø
Pensionen,
Wohnheime Eine Unterbringung in Pensionen und Wohnheimen
erfolgt meist vorübergehend. Hier werden
deutsche Obdachlose, Kriegsflüchtlinge, Asylbewerber/-innen und
ausländische Obdachlose sowie Spätaussiedler/-innen untergebracht. Wohnheime und Pensionen:
Ø
betreute Unterkünfte
nach § 72 BSHG Betreute Unterkünfte gibt es im Bezirk nicht. Diese
Unterbringungsform wird gewählt bei schwerwiegenden komplexen Problemlagen
(häufig in Verbindung mit Suchtproblemen, Aids), bei denen sich die Betroffenen
nicht mehr aus eigener Kraft helfen können. Die Unterbringung erfolgt meist für
einen längeren Zeitraum, maximal bis zu 18 Monaten. 3.4.5
Schuldner/-innen/Überschuldete Ø
Schuldnerberatungsstellen Die
Schuldnerberatungsstellen beraten Personen, die Probleme haben, ihre Schulden zu
bezahlen. Insbesondere bei Überschuldung ist das Aufsuchen einer
Schuldnerberatungsstelle ein erster Schritt, einen Ausweg aus der bestehenden
Situation zu finden. Überschuldung heißt, daß der Schuldner / die Schuldnerin
nicht nur punktuell zahlungsunfähig ist, sondern dass er / sie der Gesamtheit
seiner / ihrer Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Als Hauptindikatoren für
die Feststellung einer Überschuldung sind anzusehen: -
Dauerhafte und/oder
erhebliche Mietrückstände und/oder Obdachlosigkeit -
Energiezahlungsrückstände
und/oder –liefersperre -
Kreditkündigungen -
Abgabe der
Eidesstattlichen Versicherung Im Bezirk gibt es zwei
anerkannte Schuldnerberatungsstellen:
4. Verbundsysteme zur Sicherung der sozialen Infrastruktur 4.1. Netzwerk
im Alter Unter dem Begriff “Netzwerk im Alter” wurde für
den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die in beiden ehemaligen Bezirken bestehende
Altenplanung fortgeschrieben. Dabei kam es darauf an, in beiden Bezirken
bestehende Planungen und Strukturen zu bewahren, in neue überzuführen bzw.
weiterzuentwickeln. Zum Netzwerk im Alter gehören der Beirat zur
Umsetzung der Altenplanung und die Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im
Alter und Gesundheit im Alter. Auf eine detaillierte Darstellung wird hier
verzichtet, da sie in der “Altenplanung für den Bezirk Marzahn –
Hellersdorf 2003 – 2006” enthalten ist.
Eine Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse für das Jahr 2003 und die
Arbeitsschwerpunkte für das Jahr 2004 sind im “Netzwerk im Alter - Erster
Bericht der Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im Alter, Gesundheit im
Alter an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003” enthalten. Beide Darstellungen sind auf der Homepage des
Bezirkes Marzahn – Hellersdorf zu finden ( www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf
). Beginnend auf
der Portalseite sind folgende Begriffe “anzuklicken”: Soziales Ö Einrichtungen und Angebote für Senioren Ö Netzwerk im Alter – Interessenverbünde.
Ø
Was
sind Stadtteilzentren?
Stadtteilzentren
sind Nachbarschaftseinrichtungen, die der Begegnung und der Förderung sozialer
Kontakte der in einem Stadtteil lebenden Bürger/-innen dienen. Hier soll die
Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitbetätigung geschaffen, Eigeninitiative und
bürgerschaftliches Engagement gefördert, Selbst- und Nachbarschaftshilfe
initiiert werden, um Menschen darin zu unterstützen, partizipativ ihre
Lebenswirklichkeit gestalten zu können. Mit dem Ziel der Entwicklung von
sozialer Verantwortung ist das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben
von Menschen unterschiedlicher Generationen, Geschlechter, Weltanschauungen,
Herkunft und sozialer Lage zu fördern. Den Bürgern /-innen wird ermöglicht, die
eigene Kompetenz und Kreativität für das Leben im Stadtteil nutzbar zu machen,
um ihre Identifikation und die Verantwortung für das Gemeinwesen zu
unterstützen. Ein
wichtiges Ziel der Stadtteilzentren ist es, alle Träger der sozialen Arbeit im
Stadtteil zur kooperativen und vernetzten Zusammenarbeit zu gewinnen. Damit
werden Synergieeffekte und eine optimale Ressourcennutzung erreicht. Ø Die Entwicklung der sozialen Stadtteilzentren
Wachsende
Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Probleme und die angespannte
Haushaltssituation erfordern neue Handlungsstrategien und Lösungswege auf
bezirklicher Ebene. Die soziale Grundsicherung kann nicht länger aus einer
wohlfahrtsstaatlichen Vollversorgung bestehen. Sie muss alle Beteiligungs-,
Selbstilfe- und Mitwirkungspotentiale einbeziehen. Dazu ist die Bündelung aller
Ressourcen für ein kleinräumiges und bedarfsorientiertes System sozialer
Grundversorgung erforderlich. Berlin hat mit den Verträgen zur Förderung von Stadtteilzentren seit 1999 wichtige Schritte zur Steuerung und Bündelung vorhandener Ressourcen auf dem Gebiet der Nachbarschafts- und Selbsthilfearbeit unternommen. Aus diesem Vertrag werden in jedem Berliner Bezirk zwei Stadtteilzentren und eine Selbsthilfekontaktstelle finanziell gefördert. Für einen Bezirk, der mit rund
250.000 Einwohnern die Dimension einer Großstadt hat, sind jedoch
kleinräumigere Ansätze für die Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit
erforderlich. Daher hat der Bezirk ergänzend zu den senatsgeförderten
Stadtteilzentren Mittel für weitere Stadtteilzentren bereitgestellt. Die bezirklich geförderten Stadtteilzentren haben sich
aus bestehenden Nachbarschaftseinrichtungen, Kieztreffpunkten und sozialen
Angebotszentren verschiedenster freier Träger entwickelt, die im Bezirk seit
mehreren Jahren Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit leisten. Die bezirklich geförderten Stadtteilzentren
orientieren sich inhaltlich an den senatsgeförderten Stadtteilzentren, setzen
aber darüber hinaus ihren besonderen Schwerpunkt auf das Sozialmanagement für
den Stadtteil und die Beschäftigungsförderung. In
Ergänzung zu und unter Einbeziehung der senatsgeförderten Stadtteilzentren
entstand im Bezirk ein Netz von nunmehr acht Stadtteilzentren unter freier
Trägerschaft. In Abhängigkeit von den konkreten Gegebenheiten vor Ort wird
ein Stadtteilzentrum von einem oder mehreren Trägern getragen mit ein bis zu
drei Standorten je Stadtteil, in Abhängigkeit von der Sozialstruktur oder
räumlichen Ausdehnung des Stadtteils.
Ø
Stadtteilorientierte
Budgetierung
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist in neun Stadtteile gegliedert, die sich hinsichtlich ihrer Bevölkerungs- und Sozialstruktur sowie der sozialen Infrastruktur deutlich unterscheiden. Daher ist es fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Finanzierung der sozialen Arbeit an der Notwendigkeit und dem Bedarf des jeweiligen Stadtteils auszurichten. Zur
Erfüllung der Ziele und Aufgaben der Stadtteilzentren ist eine
finanzielle/personelle Grundausstattung pro Stadtteil notwendig, die eine
kontinuierliche Arbeit gewährleistet. Neben
dieser Kernfinanzierung erfordert die unterschiedliche soziale Situation in den
Stadtteilen eine bedarfsorientierte und damit differenzierte Ausstattung der
Stadtteilzentren in Abhängigkeit von der -Sozialstruktur und sozialen
Belastung der Stadtteile und
-
zielgruppenspezifischen
Besonderheiten in den einzelnen Stadtteilen bzw. Stadtteilzentren unter
Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Infrastruktur und der finanziellen
Mittel der senatsgeförderten Stadtteilzentren. Ø Zielstellung der Arbeit der Stadtteilzentren
Ziel
ist die Bewältigung bzw. Milderung sozialer Problemlagen und die Verbesserung
der Lebensqualität im Kiez. Die
Aktivierung der Bürger/-innen zu eigenverantwortlichem Engagement ist dabei ein
vordergründiges Gestaltungsprinzip. Es
geht im Wesentlichen um: ·
Entwicklung von
Nachbarschaftsbeziehungen und sozialer Bindungen im Stadtteil ·
Schaffung der
Möglichkeit von Selbstorganisation und Übernahme sozialer Verantwortung ·
Bewältigung bzw.
Milderung sozialer Problemlagen ·
Förderung der
Identifikation mit dem Gemeinwesen und Verantwortung für den Stadtteil ·
Integration
Benachteiligter ·
Ermittlung und
Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen ·
frühzeitiges Erkennen
von sozialen Problemlagen und deren räumlichen Schwerpunkten, Aufzeigen von und
Reagieren auf Bedarfe Ø Leistungsprofil der Stadtteilzentren
Leistungen und Angebote
Die Träger der Stadtteilzentren erbringen stadtteilbezogen, d.h. wohnortnah, mit Unterstützung der Selbsthilfekontaktstelle und in Zusammenarbeit mit anderen freien Trägen folgende Leistungen: · Förderung von Ehrenamt,
Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe
·
Beratung und Betreuung ·
Beschäftigungsförderung
·
Angebote zur Unterstützung der Familie
·
Integrative Freizeitangebote
Stadtteilmanagement
Neben den Leistungen
für den Bürger/ die Bürgerin übernimmt in jedem Stadtteil ein Träger der
Stadtteilzentren die Aufgaben eines Stadtteilmanagements zur Koordinierung der
Stadtteilarbeit mit folgenden Aufgaben:
·
Vernetzung
·
Öffentlichkeitsarbeit
·
Ressourcenbeschaffung
·
Qualitätssicherung
·
Bedarfsermittlung
Ziel ist die Bündelung und
optimale Nutzung aller Ressourcen im Stadtteil. Ø
Der Verbund der
Stadtteilzentren Aufbauend auf den Strukturen
der Stadtteilarbeit erfolgt eine stadtteilübergreifende Vernetzung und
Kooperation der Stadtteilzentren, um eine optimale Ressourcennutzung und
–bündelung zu erreichen, weitergehende Synergien zu erzielen, Transparenz zu
schaffen und die Arbeit der Stadtteilzentren qualitativ weiterzuentwickeln. Das Gremium dieser
Zusammenarbeit ist der “Verbund Stadtteilzentren”. Aufgaben des Verbundes
sind: -
Stadtteilübergreifende
Zusammenarbeit und Vernetzung der Träger der Stadtteilzentren zur Bündelung und
optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen. -
Erfahrungsaustausch -
Entwicklung von
fachlichen Standards -
Fortbildung und
Fachdiskussion -
Qualitative
Weiterentwicklung des Leistungsprofils der Stadtteilzentren [1] ausführliche Darstellung der Bevölkerungsentwicklung s. Übersicht zur demographischen Situation Marzahn-Hellersdorf 2002, BA Marzahn-Hellersdorf, Abt. Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung [2] Schätzung durch die Migrantenbeauftragte des BA Marzahn-Hellersdorf. Die Zahl der Spätaussiedler/-innen wird statistisch nicht erfaßt. [3] Netzwerk im Alter: Erster Bericht an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003 [4] Tagungsdokumentation: Woche des Wohnens im Alter vom 18.03.2002 – 22.03.2002 [5] Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen: Wohnen im Alter, Bericht 2001 [6] Netzwerk im Alter: Erster Bericht der Interessenverbünde Wohnen im Alter, Aktiv im Alter, Gesundheit im Alter an den Beirat zur Umsetzung der Altenplanung 2003 [7] Davon sind z. Zt. 18 WE im Bau befindlich ( Ahrensfelder Terrassen ). [8] Die Angabe in Klammern entspricht der auf der Karte. [9] Die Angaben zur Kapazität entsprechen denen im Landespflegeplan 2002. [10] Die Zahl in Klammern = Nummer der Einrichtung auf der Karte [11] Die Kapazitäten entsprechen den Angaben im Landespflegeplan 2002. [12] Die Angabe in Klammern entspricht der auf der Karte. [13] Die Angaben zur Kapazität entsprechen denen im Landespflegeplan 2002. [14] Verein für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter e.V.: Qualitätskriterien für ambulant betreute Wohngemeinschaften mit dementiell erkrankten Menschen |
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Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
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