Drucksache - 0117/VIII
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Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Begründung der Dringlichkeit: Die Kiekemal-Schule ist 2,4 zügig und die Ulmengrundschule 2,8 zügig laut Schulentwicklungsplan. Bereits in der Vergangenheit wurden beide Schulen entgegen ihrer geplanten Kapazitäten 3 zügig und die Ulmengrundschule einmalig 4 zügig belegt. In den GEV-Sitzungen der beiden Grundschulen (11.01.2017 und 16.01.2017) wurde den Eltern mitgeteilt, dass entgegen sämtlicher Absprachen mit dem Bezirksamt sowie geltender Sicherheitsvorschriften und Möglichkeiten der Nutzung von Platzkapazitäten (Klassen- und Teilungsräume, Turnhallen, Mensen, Aulen etc.) beide Grundschulen im kommenden Schuljahr 4 zügig belegt werden sollen. Weder die Friedrich-Schiller-Grundschule noch die Franz-Carl-Achard-Grundschule, als weitere Grundschulen im Einzugsgebiet, können aufgrund eigener Überlastung bzw. baulicher Substanz zur Entlastung beitragen. Damit sind der gewohnte Schulalltag und eine den Kindern zustehende grundschulgerechte Beschulung nicht mehr möglich! Dieses Problem gilt es im Bezirksamt zügig zu klären und eine für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern erträgliche Lösung zu finden. |
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