Drucksache - 0117/VIII  

 
 
Betreff: Zur Belegung der Kiekemal - und der Ulmengrundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Günther-Wünsch, Katharina 
Drucksache-Art:Dringliche Große AnfrageDringliche Große Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.01.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringliche Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

  1. Ist es richtig, dass die Kiekemal (Grundschule 10G32)- und Ulmengrundschule (Grundschule 10G33) im Schuljahr 2017/18 entgegen ihrer Kapazität 4-zügig belegt werden sollen?
     
  2. Wie soll bei bisheriger 3-Zügigkeit die Platzkapazität an beiden Grundschulen geschaffen werden?
     
  3. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass damit bereits zwei Grundschulen, insbesondere INKA-Schulen, gegen das Musterraumprogramm sowie geltende Sicherheitsbestimmungen verstoßen würden?
     
  4. Welche Lösungsvorschläge prüft das Bezirksamt, bis die Fuchsberg-Grundschule am Habichtshorst als Entlastung fertiggestellt ist?
     
  5. Gibt es Alternativen im Einzugsgebiet, die schnellstmöglich für den Betrieb einer Schule ertüchtigt werden könnten und wurde in diesem Zusammenhang die Aufstellung mobiler Unterrichtsräume ernsthaft in Erwägung gezogen?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Kiekemal-Schule ist 2,4 zügig und die Ulmengrundschule 2,8 zügig laut Schulentwicklungsplan. Bereits in der Vergangenheit wurden beide Schulen entgegen ihrer geplanten Kapazitäten 3 zügig und die Ulmengrundschule einmalig 4 zügig belegt. In den GEV-Sitzungen der beiden Grundschulen (11.01.2017 und 16.01.2017) wurde den Eltern mitgeteilt, dass entgegen sämtlicher Absprachen mit dem Bezirksamt sowie geltender Sicherheitsvorschriften und Möglichkeiten der Nutzung von Platzkapazitäten (Klassen- und Teilungsräume, Turnhallen, Mensen, Aulen etc.) beide Grundschulen im kommenden Schuljahr 4 zügig belegt werden sollen. Weder die Friedrich-Schiller-Grundschule noch die Franz-Carl-Achard-Grundschule, als weitere Grundschulen im Einzugsgebiet, können aufgrund eigener Überlastung bzw. baulicher Substanz zur Entlastung beitragen. Damit sind der gewohnte Schulalltag und eine den Kindern zustehende grundschulgerechte Beschulung nicht mehr möglich! Dieses Problem gilt es im Bezirksamt zügig zu klären und eine für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern erträgliche Lösung zu finden.

 
 

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