Drucksache - 0115/VIII  

 
 
Betreff: Zum Zuparken von Bordsteinabsenkungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneterBzStR WirtSG
Verfasser:Martin, Johannes 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.01.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

O. g. Mündliche Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

 

  1. Sanktioniert das Ordnungsamt im Bezirk permanent und flächendeckend das gedanken- oder rücksichtslose Zuparken von Bordsteinabsenkungen durch Autofahrer?

 

Halter von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen werden mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die Kontrolle erfolgt im Rahmen des Streifendienstes des Außendienstes des Ordnungsamtes und auf Anzeige von Bürgerinnen und Bürgern.

 

  1. Wie viele dieser Ordnungswidrigkeiten im Bezirk wurden durch das Ordnungsamt im Jahr 2016 sanktioniert?

 

Hier können keine Angaben gemacht werden, da es eigens zum Parken vor Bordsteinabsenkungen keine Nachweisführung gibt. Die Verstöße werden von den Mitarbeitern in ‘Mobile - Daten – Erfassungsgeräte‘ (MDE) eingegeben und nach der Schicht elektronisch an die Bußgeldstelle der Polizei übermittelt.

 

 

Johannes Martin

 
 

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