Drucksache - 0115/VIII
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O. g. Mündliche Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:
Halter von verkehrsordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen werden mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die Kontrolle erfolgt im Rahmen des Streifendienstes des Außendienstes des Ordnungsamtes und auf Anzeige von Bürgerinnen und Bürgern.
Hier können keine Angaben gemacht werden, da es eigens zum Parken vor Bordsteinabsenkungen keine Nachweisführung gibt. Die Verstöße werden von den Mitarbeitern in ‘Mobile - Daten – Erfassungsgeräte‘ (MDE) eingegeben und nach der Schicht elektronisch an die Bußgeldstelle der Polizei übermittelt.
Johannes Martin |
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