Drucksache - 0101/VIII  

 
 
Betreff: Zum S-Bahnhof Ahrensfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR WirtSG
Verfasser:Martin, Johannes 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.01.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

O.g. Große Anfrage möchte ich Ihnen wie folgt beantworten:

  1. Liegt dem Bezirksamt mittlerweile eine Antwort des Kommunalen Nachbarschaftsforums der Deutschen Bahn (DB) hinsichtlich der Umsetzung des Bürgerhaushaltsvorschlags „Verschönerung der S-Bahnbrücke Ahrensfelde“ (Vorschlagsnr. 2016-0337) vor? (siehe KA-635/VII)

Eine Antwort der DB Netz AG als Eigentümer der Fußgängerbrücke liegt vor:

Ein Ersatzneubau der Fußgängerbrücke ist in den nächsten Jahren nicht geplant. Auf Grund des starken Vandalismus werden regelmäßig Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.

In 2016 wurden folgende Maßnahmen vorgenommen:

Bauteilfugenerneuerung im Bereich des Galgens

Reinigung und Instandsetzung der Entwässerung

Erneuerung der Deckenverkleidung einschließlich Teilerneuerung der Beleuchtung

Regelmäßig werden folgende Maßnahmen umgesetzt (laufender Prozess wegen anhaltendem Vandalismus)

Erneuerung der zerstörten Scheiben

Erweiterung der Taubenvergrämung

Graffitibeseitigung

In 2017 sind folgende Maßnahmen geplant:

Stützenfundamentsanierung

Die Fußgängerbrücke wird täglich gereinigt. Dazu besteht ein Reinigungsvertrag mit der DB Service GmbH.

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um der langjährigen Forderung der Bürgerinnen und Bürger nach einer Verbesserung des Zustands der S-Bahn-Brücke nachzukommen?
     

Die in Rede stehende Fußgängerbrücke befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. Insofern sind direkte Maßnahmen seitens des Bezirksamtes nicht möglich und demnach auch nicht geplant.

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um der ebenfalls langjährigen Forderung nach der Schaffung eines sicheren Fußgängerüberwegs in der Märkischen Allee (Höhe Märkische Allee 140 (410)) Nachdruck zu verleihen?


Der Hauseingang Märkische Allee Nr. 140 befindet sich ca. 300 m südlich der Poelchaustraße, wo eine Fußgängerampel zur Verfügung steht.

Die Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in der Märkischen Allee ist entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen unzulässig, da es sich um eine Straße mit dreistreifigen Richtungsfahrbahnen handelt und die Kfz-Belegung der Märkischen Allee viel zu hoch ist.

Auch in Höhe der Haus-Nr. 410 hat die Märkische Allee mehrstreifige Richtungsfahrbahnen, an denen die Anlage von Fußgängerüberwegen unzulässig ist. Eine Reduzierung auf einen Fahrstreifen, was einen Fußgängerüberweg evtl. ermöglichen könnte, ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens hier nicht möglich.

 

Johannes Martin

 
 

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