Drucksache - 1475/V
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Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine
Konzeption für dieses und die kommenden Jahre zu erstellen, die den Bürger ungehindert
in die Lage versetzt, in der Sommersaison in Gewässern unseres Bezirks baden zu
gehen. Begründung: Die Badesaison 2004 wird
überschattet durch Veröffentlichungen des Senats mit der “Verordnung über die
Qualität der Badegewässer” (Badewasserverordnung) aufgrund des §112a der
Berliner Wasserbetriebe, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.1995.
Diese Verordnung, die in unserem Bezirk öffentliches Baden weitestgehend
verbietet, kommt zum falschen Zeitpunkt und ist in der laufenden Saison dem
Bürger nicht zu vermitteln. Eine Kriminalisierung der Bevölkerung zu vermeiden,
sollte Ziel des zu erstellenden Konzeptes sein, positive Folgehandhabungen mit
eingeschlossen. |
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