Drucksache - 0877/V  

 
 
Betreff: Ressourcen sinnvoll nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUStellvertretender Bezirksbürgermeister
Verfasser:Dr. Manuela SchmidtSchmidt, Manuela
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.06.2003 
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.08.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 05.08.2004 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                           04.08.2004

 

 

 

                                          Vorlage zur Kenntnisnahme

 

                   für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.2004

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:  Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV,

                                              Ds-Nr.877/V aus der 22. Sitzung der BVV

                                              vom 22.05.2003 -

                                              Ressourcen sinnvoll nutzen

 

 

2. Die BVV hat in ihrer 22. Sitzung mit der DS-Nr.877/V folgenden Beschluss 

    gefasst:

 

    Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, unter welchen Bedingungen freie Träger

    in kommunalen  Einrichtungen in Kooperation arbeiten können.

 

 

    In Erfüllung des Ersuchens wird folgende Abschlussinformation zur Kenntnis

    gegeben:

 

    Der § 63 LHO regelt grundsätzlich den Erwerb und die Veräußerung von

    Vermögensgegenständen in Kommunalbesitz. In diese Regelung eingeschlossen

    sind auch mietfreie Überlassungen bzw. Überlassungen unter Wert.

    Auf Grund der prekären Haushaltslage des Landes Berlin wurden die Regelungen

    des § 63 LHO in den aktuellen Haushaltswirtschaftsrundschreiben (z.Zt. 1. HWR      

    2004 vom 19.12.2003 bzw. 2. HWR 04 vom 01.04.2004) dahingehend präzisiert,

    dass bei Einnahmeverzichten vorab das Einvernehmen mit der Senatsverwaltung

    für Finanzen bzw. in finanziell bedeutsamen Fällen mit dem Hauptausschuss des

    Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden muss.

    Dieses Einvernehmen ist je Einzelfall durch entsprechende Antragstellung des

    Bezirkes bei der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. ggf. über die Senatsver-

    waltung für Finanzen beim Hauptausschuss herbeizuführen. Dem Antrag des

    Bezirkes muss in jedem Falle eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO

    zu Grunde liegen. Erst nach Vorliegen einer positiven Entscheidung kann der

    Bezirk im jeweiligen Einzelfall entsprechende Überlassungen unter Wert an Dritte

    einschließlich freier Träger eingehen.

 

 

 

 

Dr. Schmidt

Stellvertretende

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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