Drucksache - 0877/V
Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.08.2004 Vorlage zur
Kenntnisnahme für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 26.08.2004 1.
Gegenstand der Vorlage:
Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV,
Ds-Nr.877/V aus der 22. Sitzung der BVV
vom 22.05.2003 - Ressourcen sinnvoll nutzen 2. Die BVV
hat in ihrer 22. Sitzung mit der DS-Nr.877/V folgenden Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen,
unter welchen Bedingungen freie Träger in kommunalen Einrichtungen in Kooperation arbeiten können. In Erfüllung des Ersuchens wird folgende
Abschlussinformation zur Kenntnis gegeben: Der § 63 LHO regelt grundsätzlich den
Erwerb und die Veräußerung von Vermögensgegenständen in Kommunalbesitz.
In diese Regelung eingeschlossen sind auch mietfreie Überlassungen bzw.
Überlassungen unter Wert. Auf Grund der prekären Haushaltslage des
Landes Berlin wurden die Regelungen des § 63 LHO in den aktuellen
Haushaltswirtschaftsrundschreiben (z.Zt. 1. HWR 2004 vom 19.12.2003 bzw. 2. HWR 04 vom
01.04.2004) dahingehend präzisiert, dass bei Einnahmeverzichten vorab
das Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen bzw. in finanziell
bedeutsamen Fällen mit dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin
herbeigeführt werden muss. Dieses Einvernehmen ist je Einzelfall
durch entsprechende Antragstellung des Bezirkes bei der Senatsverwaltung für Finanzen
bzw. ggf. über die Senatsver- waltung für Finanzen beim Hauptausschuss
herbeizuführen. Dem Antrag des Bezirkes muss in jedem Falle eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach § 7 LHO zu Grunde liegen. Erst nach Vorliegen
einer positiven Entscheidung kann der Bezirk im jeweiligen Einzelfall
entsprechende Überlassungen unter Wert an Dritte einschließlich freier Träger eingehen. Dr. Schmidt Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin |
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