Drucksache - 1429/V
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Die BVV möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, dem Investor der Mittelpunktsbibliothek bis 15.06.2004 verbindlich mitzuteilen, ob und in welcher Form das geplante Investitionsvorhaben durchgeführt werden kann. Bei der Entscheidung sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Gremien zu beteiligen. Der BVV ist zur BVV-Sitzung am 24.Juni 2004 die Mitteilung
zur Kenntnis zu geben. Begründung: Es zeugt nicht von investitionsfreundlicher Standortpolitik, den Investor seit Monaten hinzuhalten. Durch die Hinhaltetaktik besteht die Gefahr, dass der Investor auf die Investition – möglicherweise in geänderter Form – verzichtet. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Zeitschiene und der
nahenden Sommerpause. Weitere Begründung erfolgt mündlich. |
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