Drucksache - 1870/VII  

 
 
Betreff: Zum Wasserschaden im Stadtteilzentrum Pestalozzi-Treff
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStRin GesSoz
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.03.2015 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Stadtteilzentrum (STZ) hatte nach eigener Aussage keine Probleme mit der Unterbringung seiner Gruppen. Im Verbund der STZ Marzahn-Hellersdorf erwiesen sich die anderen Träger und Stadtteilzentren als äußerst hilfsbereit und solidarisch. Die Gruppen konnten zum überwiegenden Teil innerhalb des Bezirkes bis hin nach Marzahn-Nordwest in den Kiez Treff untergebracht werden. Es gab auch Kurse und Gruppen, die sich nur ortsnah treffen wollen und daher selbst vorübergehend andere Örtlichkeiten in der Nähe gesucht und überwiegend auch gefunden haben.

 

Das Bezirksamt selbst verfügt über keinerlei eigene Räumlichkeiten, die es für Gruppen zur Verfügung stellen könnte.

 

zu 2.

Gemäß dem Vertrag zwischen Bezirksamt und Träger ist für alle Schäden am Gebäude der Humanistische Verband Deutschland, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., zuständig, der sich für diese Fälle auch über eine Versicherung abzusichern hat.

 

Das STZ Pestalozzitreff wird über den sog. großen Stadtteilzentrenvertrag der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gefördert. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen stehen dem STZ hilfreich und beratend zur Seite. Ebenso besteht enger Kontakt zur Koordinatorin für die Stadtteilzentren des Bezirksamtes.

 

Vorerst werden die in sämtlichen Räumen des Hauses laufenden Trocknungsarbeiten noch mindestens weitere 4 Wochen andauern. Erst danach kann genau geklärt werden, welcher Schaden in den einzelnen Räumen entstanden ist, welchen Anteil die vom Träger ausgewählte Versicherung zahlt und was ggf. darüber hinaus benötigt wird, um den Betrieb wieder aufnehmen zu können.

 

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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