Drucksache - 1863/VII
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Die. o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Wann wird das Bezirksamt das Prüfergebnis zur Umwandlung bezirkseigener brachliegender Flächen in Dauerkleingärten vorlegen? (siehe DS 1308/VII)?
Frage 2: Welche Gründe gibt es für die Verzögerung von einem Jahr?
Das Bezirksamt konnte noch keine Beantwortung zum Ersuchen der BVV,
Der vorliegende Entwurf des Infrastrukturkonzeptes zeigt, dass die Bedarfe hinsichtlich der sozialen Infrastruktur nach wie vor bestehen und somit eine entsprechende Flächenvorhaltung erforderlich ist.
Obwohl gegenwärtig noch kein Bedarf erkennbar ist, teilte das Bezirksamt im März 2014 mit, dass auch Flächen für eine künftige kleingärtnerische Nutzung vorgehalten werden sollen: Dafür wurde das brachliegende Grundstück Hoyerswerdaer Straße 15 in Hellersdorf-Ost ausgewählt. Es bietet die Möglichkeit, 15 Kleingartenparzellen neu zu schaffen. Zur Zeit befindet es sich im Eigentum des LFB zur Bewirtschaftung. Außerdem ist im Entwurf des Bebauungsplans 10-45 am Gut Hellersdorf eine Erweiterung der bestehenden Kleingartenanlage "Alt-Hellersdorf" vorgesehen. Auch diese Fläche befindet sich im Eigentum des Liegenschaftsfonds Berlin. Im vergangenen Jahr wurde darüber hinaus mit dem Kleingartenverband die Erweiterung der Kleingartenanlage Teterower Ring in den Grünflächen des Wuhlelandschaftsraumes vereinbart.
Eine darüber hinausgehende Prüfung bezirkseigner brachliegender Flächen zur Nutzung als Dauerkleingartenanlage erfolgt derzeitig nicht.
Christian Gräff |
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