Drucksache - 1804/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Nutzerinnen und Nutzern bei Sportereignissen in Turnhallen und anderen Sportstätten des Bezirkes die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Müll entsprechend des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin vom 21.07.1999 an den Standorten der Sportveranstaltungen zu ermöglichen. Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 30.04.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.
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