Drucksache - 1404/V  

 
 
Betreff: Zur Kontrollpflicht des Bezirksamtes über elterliche Rechte und Pflichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der PDSFraktion der PDS
Verfasser:Horst SchubertSchubert, Horst
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.05.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.05.2004 PDF-Dokument

1

1.      Teilt das Bezirksamt die vom Berliner Rundfunk in den vergangenen Wochen verkündete Nachricht, dass in Marzahn-Hellersdorf Kinder hungern?

Der dazu laufend verkündete Spendenaufruf geht offenbar zurück auf die etwa 100-120 Kinder, die in dem in unserem Bezirk tätigen Kinder- und Jugendzentrum “Die Arche” täglich mit Mittagessen versorgt werden, weil, wie der Leiter Herr Pfarrer Siggelkow erklärt, deren Eltern bzw. alleinerziehenden Müttern oder Vätern die erforderlichen Mittel fehlen.

2.      In welcher Höhe erhalten bedürftige Familien Hilfe zum Lebensunterhalt und unter welchen Voraussetzungen werden diese Hilfen gewährt?

3.      Was tut das Bezirksamt, wenn die Erziehungsberechtigten die im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschriebene Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder nicht erfüllen bzw. nicht erfüllen können?

4.      Im gleichen Artikel des Grundgesetzes ist ausdrücklich vermerkt, dass über die Betätigung der Rechte und Pflichten der Eltern die staatliche Gemeinschaft wacht. Wie nimmt das Bezirksamt diese Aufgabe wahr?

 
 

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