Drucksache - 1447/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die derzeitigen Arbeiten zur Aufarbeitung und zum Controlling von Forderungen des Bezirksamtes fortzusetzen und auf alle Bereiche des Bezirksamtes auszuweiten.
Insbesondere sollen aufbauend auf dem derzeit laufenden Projekt des Bezirksamtes Vorschläge erarbeitet werden, wie ein einheitliches und dauerhaftes Forderungsmanagement strukturiert und wie es in die vorhandenen Verwaltungsstrukturen integriert werden kann, wobei ein zentrales Forderungsmanagement zu favorisieren ist. Weiterhin soll eindeutig definiert und dargestellt werden, ab wann fällige Beträge aus Bescheiden, vertraglichen Vereinbarungen und ggf. weiteren Entstehungsgründen, als Forderungen gelten und wie diese haushaltstechnisch kontinuierlich transparent erfasst und dokumentiert werden können. Begründung: Das Nachverfolgen von offenen Forderungsbeträgen findet derzeit nicht nach einheitlichen Verfahrensweisen und zum Teil nur unvollständig statt. Dadurch entstehen dem Bezirksamt nicht unerhebliche Einnahmeverluste. |
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