Drucksache - 1399/VII  

 
 
Betreff: Zu Baumfällungen an der Marzahner Promenade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Gräff, ChristianRonneburg, Kristian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.03.2014 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung von Nachfragen PDF-Dokument

Im Zuge der Neugestaltung des Markplatzes in der Marzahner Promenade wurden Bäume gefällt

Zu o. g. DS möchte ich die Nachfragen von Herrn Ronneburg und Frau Schwarz wie folgt beantworten:

 

Nachfragen von Herrn Ronneburg:

Wie hat das BA diese Informationen zum Vor-Ort-Termin weiterverbreitet und wie viele haben daran teilgenommen? In geringem Umfang wird neu bepflanzt, kann ich dann davon ausgehen, dass es keinen adäquaten Ersatz für 18 Bäume gibt sondern dass weniger neu gepflanzt werden und wo sollen diese Neupflanzungen stattfinden?

 

Antwort an Herrn Ronneburg:

Zum Vor- Ort- Termin wurde gezielt eingeladen: Herr Lützenberg als Vertreter der Bürgerinitiative gegen die Baumfällungen, Herr Santruschek als Vertreter der Akteursrunde Marzahner Promenade, Frau Santruschek und Frau Suisky als Vertreterinnen der Arbeitsgruppe Bürgerhaushalt. Diese Vertreter und Vertreterinnen haben in ihren Gruppen die angekündigten Baumfällungen und den Konsens, der in der Beratung erreicht wurde, weiter kommuniziert. Weiterhin haben 2 Vertreter vom Planungsbüro, 3 Vertreter vom Bezirksamt und ein Vertreter der DEGEWO an diesem Termin teilgenommen.

Insgesamt wurden 25 Bäume gefällt. 7 Bäume für den 1. Bauabschnitt (BA) und 18 Bäume für den 2. BA. Davon fallen 21 Bäume nicht unter das Baumschutzgesetz.

Im ersten BA werden 3 Bäume neu gepflanzt und im 2. BA 18 Bäume, hier vorrangig im nördlichen Böschungsbereich.

 

              .

Nachfrage von Frau Schwarz:

 

Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie viele Ersatzpflanzungen zu tätigen sind und ob diese dann eingehalten werden?

 

Antwort an Frau Schwarz:

Gesetzliche Vorgaben zum Nachpflanzen von Bäumen bei öffentlichen Fällungen gibt es nicht. Das Ziel des Fachbereiches Grün ist es, einen Ausgleich von 1 zu 1, da wo es möglich ist, zu realisieren.

 

 

Christian Gräff

 
 

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