Drucksache - 1271/VII
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Die BVV möge beschließen:
Für den im Februar 2014 neu zu bildenden Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gemäß § 34 (3) des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) drei Bezirksverordnete und drei Stellvertreterinnen nominiert:
Als Mitglieder werden vorgeschlagen:
Als stellvertretende Mitglieder werden vorgeschlagen:
Begründung: Um die Neuwahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorzubereiten, ist die Benennung dreier Bezirksverordneter als Mitglieder und dreier Bezirksverordneter als stellvertretende Mitglieder erforderlich. Die Fraktionen wurden am 06.12.2013 über die bevorstehende Neuwahl des Beirates informiert. Eine Vorberatung fand in der Sitzung des Ältestenrates am 17.12.2013 statt. |
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