Drucksache - 1148/VII  

 
 
Betreff: Zu MAE-Kräften in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBzStRin GesSoz
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.10.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Zur o.g. Drucksache wurde der Geschäftsführer des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf um Stellungnahme gebeten.

 

Antwort:

MAE-Maßnahmen begründen sich auf den Rechtsvorschriften des § 16d SGB II. Danach können erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Erlangung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten (im allgemeinen Sprachgebrauch "MAE-Maßnahmen") zugewiesen werden. Diese Maßnahmen erfüllen damit eine wichtige Brückenfunktion, um insbesondere Langzeitarbeitslose an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren.

Die zu verrichteten Arbeiten begründen jedoch kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts.  Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten somit keinen Lohn, sondern eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der ausgeführten Tätigkeit steht (Fahrtkosten, Bekleidung etc.). Im Regelfall beträgt die Mehraufwandsentschädigung
1,50 ?/Stunde und steht dem erwerbsfähige Leistungsberechtigte abzugsfrei zuzüglich zum Arbeitslosengeld II zur Verfügung.

 

Generell gibt es im Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf keine Arbeitsgelegenheiten in Vollzeit.

Neben den Auflagen zur verpflichtenden Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit nach Zuweisung und der auszuübenden Tätigkeit am vereinbarten Arbeitsort, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit max. 30 h/Woche.

Im angeführten Vergleichsfall eines Pizza-Lieferservice handelt es sich um Lohnzahlungen aus einem Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber. Demgegenüber stehen finanzielle Leistungen des Jobcenters Berlin Marzahn-Hellersdorf, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus Steuergeldern erhalten.

Folgende Beispielrechnung zu dem in der Frage benannten "arbeiten für wenig Geld" soll dies für einen alleinstehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Arbeitsgelegenheit mit 30 Wochenstunden verdeutlichen:

Regelleistung:                            384,- ?/Monat

Kosten der Unterkunft:                            400,- ?/Monat

Mehraufwandsentschädigung:                            180,- ?/Monat

Leistungen gesamt:                            964,- ?/Monat

964,- ?/Monat entsprechen vergleichsweise auf dem 1. Arbeitsmarkt bei 30 Wochenstunden einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1.280,- ? und einem Stundenlohn von 10,67 ?.

Zum Vergleich weisen jüngste Statistiken u.a. aus, dass in den neuen Bundesländern derzeit jeder vierte Beschäftigte weniger als den zur Diskussion stehenden Mindestlohn von 8,50 ?/Stunde erhält.

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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