Drucksache - 1112/VII
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1. Wie hoch ist die Fördersumme insgesamt? Die bestätigte Fördersumme aus den Programm-Jahren 2010-2013 für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 4.426.033,25 ?.
Angemeldet wurden für das Programm-Jahr 2014 prioritäre Maßnahmen in Höhe von 6.087.500 ? und Nachrückerprojekte in Höhe von 3.273.900 ? (Insgesamt: 9.361.400 ?).
Dem Bezirk steht kein festes Budget zur Verfügung. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entscheidet, ob und welche Fördersummen dem Bezirk jährlich zur Verfügung gestellt werden.
Durch den Beginn der neuen Förderperiode 2014-2020 und die unklare Kofinanzierung durch Bund und Land ist noch ungewiss, wie viele Fördermittel der Bezirk im Programmjahr 2014 erhält. Die zur Verfügung gestellte Fördersumme für ein Programmjahr betrug in den vergangenen Jahren ca. 4,5 Mio. ?.
2. Wie viele Projekte wurden eingereicht? Zur Stabilisierung und Aufwertung der Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf wurden im Rahmen des Stadtumbau Ost vordringlich Maßnahmen in den Handlungsfeldern Bildung und Jugend angemeldet. Die Träger der Maßnahmen sind die Fachverwaltungen des Bezirksamtes (ö) als Eigentümer der Gebäude / Flächen bzw. freie Träger (f), wenn Gebäude in diese Trägerschaft abgegeben wurden (aber weiter im Eigentum des Fachamtes liegen).
Insgesamt wurden 14 Projekte bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingereicht:
3. Welche Projekte wurden in die Planung 2014 aufgenommen?
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt entscheidet voraussichtlich bis zum Jahresende, welche Projekte im Programmjahr 2014 gefördert werden. Erfahrungsgemäß wird aber nur ein geringer Anteil dieser Fördermittel im Haushaltsjahr 2014 bereits kassenwirksam.
4. Wie ist das Auswahlverfahren geregelt?
Die Fachämter (Bedarfsträger) reichen Antragsskizzen mit Begründung und Kostenplausibiltätsaussage durch die bauenden Ämter im Stadtentwicklungsamt ein.
Die OE Städtebauförderung sammelt und überprüft die Vorschläge anhand der Schwerpunktsetzungen und der Programmziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) und erarbeitet einen Prioritätenvorschlag.
Die eingereichten Projekte werden in einem gesonderten Workshop im Frühjahr mit den Fachämtern und den bauenden Ämtern diskutiert und gemeinsam priorisiert. Ziel des Workshops ist eine von den Fachämtern abgestimmte Prioritätenliste als Empfehlung zur Beschlussfassung für das Bezirksamt.
Die ausgearbeiteten Unterlagen werden durch das Bezirksamt ggf. mit Änderungen beschlossen und zum 31.08. eines Jahres der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben.
Christian Gräff |
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