Drucksache - 1038/VII  

 
 
Betreff: Zu den Grünen Terrassen im Bürgerpark Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
29.08.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

 

Frage 1:

Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es einen Käufer für die Grünen Terrassen im Bürgerpark Marzahn beim Liegenschaftsfonds Berlin gibt?

 

Ja, im Juli 2013 erfolgte durch den Liegenschaftsfonds Berlin der Grundstücksverkauf.

 

Frage 2:

Wenn Ja, gibt es seitens des Käufers schon erste Vorstellungen für eine Entwicklung des Gebäudes und Areals bzw. Bauanträge?

 

Nein, die durch den Eigentümer beabsichtigte Nutzung ist noch nicht bekannt. Es gab noch keine Abstimmung hinsichtlich der Vorstellungen für eine Entwicklung des Gebäudes und Areals mit den neuen Eigentümern. Dementsprechend liegen auch noch keine Bauanträge vor.

 

Frage 3:

Welche städtebaulichen Vorstellungen hat das Bezirksamt für diesen Bereich?

 

Unstrittig ist, dass die Wiedernutzung des Gebäudes für die weitere Entwicklung des Kiezes insgesamt positiv sein wird.

Aufgrund der homogenen baulichen Struktur der maßgeblichen Umgebung, die überwiegend durch großsiedlungstypische Wohnbebauung sowie sozialen Einrichtungen städtebaulich geprägt ist, bildet der § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Rechtsgrundlage planungsrechtlicher Beurteilungen. Die Eigenart der maßgeblichen Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung.

 

 

Damit können alle dort ermöglichten Nutzungen, wie eine Wohnnutzung, aber auch gastronomische, kulturelle und soziale Nutzungen auf dem Grundstück vorgesehen werden. Ziel des Bezirkes wird es sein, durch die Gestaltung des Grundstücks auch positive Effekte für die östlich und westlich angrenzenden Freiflächen, wie den Bürgerpark und den Hochzeitsgarten, zu erreichen.

 

Die Sicherung von Gemeinbedarfsflächen ist nicht erforderlich.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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