Drucksache - 0875/VII
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Zur Vergabe von Bundesmittel im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" in Höhe von 195,5 T? (dav. 66.6 T? für eine KoordinatorInnenstelle) durch die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes. Zu 1. Ist die Vergabe der Bundesmittel entsprechend der Empfehlung der Senatsverwaltung durch eine Ausschreibung erfolgt, damit sich alle im Bezirk ansässigen, kompetenten Träger bewerben können?
- Die Vergabe der Bundesmittel erfolgt erst nach Bestätigung des bezirklichen Rahmenkonzeptes zur Umsetzung der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" und der Zuweisung der Gelder über die Landeskoordinierungsstelle in den bezirklichen Haushalt. Die Bestätigung des Konzeptes liegt dem Bezirk vor. Die Zuweisung der Mittel ist noch nicht erfolgt.
- Mit Bekanntwerden der Bundesinitiative wurde das Thema Frühe Hilfen verstärkt in allen bezirklichen Fachgremien (z.B. NW Kinderschutz, AG 78 HzE und Familienförderung, AG 16 Kinder-, Jugend- und Familienzentren, NW Rund um die Geburt, NW Alleinerziehende) besprochen, die Möglichkeiten und Chancen der Umsetzung der Bundesinitiative diskutiert und mit einer systematischen Bestandserhebung begonnen. Im Ergebnis entstanden eine aktualisierte Zusammenstellung von konkreten Angeboten im Bereich Früher Hilfen und eine Übersicht der bereits sehr gut entwickelten Netzwerkstruktur mit den vielfältigsten Schnittstellen. So wurden vorhandene Bedarfslücken erkannt bzw. abgeleitet. - Nach Vorlage der Berliner Rahmenkonzeption und Fördergrundsätze (11/2012) wurde im Dezember 2012 eine interne Arbeitsgruppe mit Fachkräften aus den Abteilungen Jugend und Familie, Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination sowie Partnern aus bestehenden Netzwerken mit einer Ausrichtung auf Unterstützungsangeboten für Familien gebildet. Dieses multiprofessionelle Team erarbeitete das bezirkliche Rahmenkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen unter Beachtung aller Vorgaben von Bund und Land. - Ein breiter und transparenter Austausch dazu fand wiederum in den bezirklichen Fachgremien statt. Das bezirkliche Rahmenkonzept wurde in der Sitzung am 13.2.2013 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und wertschätzend zur Kenntnis genommen. Eine Aufstellung der geplanten Mittelverwendung ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes. - Unter Beachtung aller eingegangenen Fachhinweise und Ergänzungen z.B. der Bitte des JHA die regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für die Septembersitzung des JHA vorzumerken und im Konzept festzuschreiben, wurde das Rahmenkonzept Marzahn Hellersdorf als erstes Berliner Bezirkskonzept am 22.2.2013 der Landeskoordinierungsstelle und der Senatsverwaltung zugesandt. Der Förderbescheid durch die Senatsverwaltung liegt dem Bezirk noch nicht vor. - Explizit benannt und im Konzept ausgewiesen ist, dass die Stellen der Familienhebammen und der Koordinator/innen- Stelle ausgeschrieben werden. Beides wurde durch die Abteilung Jugend vorbereitet, konnte aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die differenzierten Angaben zur Vergütung auf Landesebene noch im Klärungsprozess sind. Diese Ausschreibungen sind und konnten noch nicht erfolgen.
Zu 2. Wenn ja, wann und wie erfolgte die Ausschreibung, wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgte die Vergabe der Mittel?
- Die Vergabe der Mittel kann erst nach Zuweisung der Bundesmittel durch das Land in den bezirklichen Haushalt erfolgen. Dies ist wie unter 1. dargelegt noch nicht geschehen.
- Im bezirklichen Rahmenkonzept wurden Vorraussetzungen, Qualitätskriterien und inhaltliche Schwerpunkte entwickelt, die für den Einsatz der Bundesmittel beachtet werden müssen. Im bezirklichen Rahmenkonzept heißt es dazu unter Punkt 6:
"6. Sonstige Voraussetzungen / Qualitätskriterien
- Das Konzept und die Finanzierungsschwerpunkte sind jährlich gemeinsam von den Bereichen Jugend und Gesundheit mit den Kooperationspartnern auf Änderungsbedarf zu prüfen und fortzuschreiben. - Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jährlich evaluiert. Dafür werden Kriterien entwickelt. - Die geförderten Leistungsangebote und deren Träger sind in die bezirkliche Netzwerkarbeit Kinderschutz / Frühe Hilfen eingebunden.
Folgende Qualitätskriterien sind als Fördervoraussetzung akzeptiert:
Folgende inhaltliche Schwerpunkte der Förderung Früher Hilfen sind vereinbart:
- ressourcenorientierte Projekte, die die Mitwirkung und Beteiligung der Familien fördern."
Zu 3. Welche Träger haben für welche Projekte des bezirklichen Konzeptes den Zuschlag erhalten?
- Das bezirkliche Rahmenkonzept geht gemäß den Vorgaben des Bundes von einer Erweiterung / Qualifizierung bestehenden Netzwerke und Strukturen aus. Es weist die Maßnahmen aus, wo eine Vergabe durch Ausschreibung erfolgen muss, und benennt die Projekte, die im unter 1. beschriebenen Prozess entwickelt wurden und zur Umsetzung des bezirklichen Konzeptes finanziert werden sollen.
- Benannt sind in den Anlagen alle Träger und Netzwerke, die im Bereich der Frühen Hilfen aktiv mitwirken.
- Der Bund und das Land stellt die Mittel dafür zur Verfügung, dass zusätzliche Angebote vorgehalten werden können.
- Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in dem beschriebenen Prozess aller Fachkräfte entstanden. Die interne Arbeitsgruppe verfolgte konsequent die Zielstellung, alle dem Bezirk zur Verfügung stehenden Bundesmittel auszuschöpfen, zeitnah mit der Umsetzung der Rahmenkonzeption zu beginnen, auf die bereits vorhandenen Strukturen aufzubauen und einen spürbaren Mehrwert für die Familien und Kinder unseres Bezirkes zu erlangen.
- Im Ergebnis der Diskussion in den Fachgremien wurden basieren auf der Bedarfsanalyse Projektskizzen von Trägern eingereicht. Der Fokus lag und liegt auf den Inhalten der Angebote. Die eingereichten Vorschläge kamen von:
- In der Vorstellung des Rahmenkonzeptes im Jugendhilfeausschuss wurden Fragen zu den Projektskizzen beantwortet und im Einzelfall auch erläutert, welcher Träger das bestehende bzw. neu zu installierende Angebot vorhält bzw. entwickeln wird.
Zu 4. Ist dabei die Vorgabe des Senates beachtet worden, dass nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht schon vor dem 01.01.2012 bestanden. Die Bundesmittel sollen nicht für Projekte eingesetzt werden, die durch das Land und den Bezirk bereits finanziert wurden. Es soll keine Umschichtung der Mittel stattfinden, sondern eine Erweiterung des bereits vorhandenen Angebotes erfolgen.
Zu 5. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde die Vorgabe nicht beachtet.
Entfällt.
Juliane Witt |
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