Drucksache - 0875/VII  

 
 
Betreff: Zur Vergabe von Mitteln aus einem Bundesprogramm durch das Jugendamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStRin JugFamWeiKult
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.04.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die Große Anfrage der SPD-Fraktion bezieht sich auf die Vergabe von Bundesmitteln im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" in Höhe von 195,5 T? (dav

Zur Vergabe von Bundesmittel im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" in Höhe von 195,5 T? (dav. 66.6 T? für eine KoordinatorInnenstelle)  durch die zuständige Fachabteilung des Bezirksamtes.
 

              Zu 1. Ist die Vergabe der Bundesmittel entsprechend der Empfehlung der                            

                       Senatsverwaltung durch eine Ausschreibung erfolgt, damit sich alle im Bezirk                        ansässigen, kompetenten Träger  bewerben können?

 

-          Die Vergabe der Bundesmittel erfolgt erst nach Bestätigung des bezirklichen Rahmenkonzeptes zur Umsetzung der "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" und der Zuweisung der Gelder über die Landeskoordinierungsstelle in den bezirklichen Haushalt. Die Bestätigung des Konzeptes liegt dem Bezirk vor. Die Zuweisung der Mittel ist noch nicht erfolgt.

 

-          Mit Bekanntwerden der Bundesinitiative wurde das Thema Frühe Hilfen verstärkt in allen bezirklichen Fachgremien (z.B. NW Kinderschutz, AG 78 HzE und Familienförderung, AG 16 Kinder-, Jugend- und Familienzentren, NW Rund um die Geburt, NW Alleinerziehende) besprochen, die Möglichkeiten und Chancen der Umsetzung der Bundesinitiative diskutiert und mit einer systematischen Bestandserhebung begonnen. Im Ergebnis entstanden eine aktualisierte Zusammenstellung von konkreten Angeboten im Bereich Früher Hilfen und eine Übersicht der bereits sehr gut entwickelten Netzwerkstruktur mit den vielfältigsten Schnittstellen. So wurden vorhandene Bedarfslücken erkannt bzw. abgeleitet.

-          Nach Vorlage der Berliner Rahmenkonzeption und Fördergrundsätze (11/2012) wurde im Dezember 2012 eine interne Arbeitsgruppe mit Fachkräften aus den Abteilungen Jugend und Familie, Abteilung Gesundheit, Soziales und Planungskoordination sowie Partnern aus bestehenden Netzwerken mit einer Ausrichtung auf Unterstützungsangeboten für Familien gebildet. Dieses multiprofessionelle Team erarbeitete das bezirkliche Rahmenkonzept zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen unter Beachtung aller Vorgaben von Bund und Land.

-          Ein breiter und transparenter Austausch dazu fand wiederum in den bezirklichen Fachgremien statt. Das bezirkliche Rahmenkonzept wurde in der Sitzung am 13.2.2013 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und wertschätzend zur Kenntnis genommen. Eine Aufstellung der geplanten Mittelverwendung ist Bestandteil des Rahmenkonzeptes.

-          Unter Beachtung aller eingegangenen Fachhinweise und Ergänzungen z.B. der Bitte des JHA die regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung und Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für die Septembersitzung des JHA vorzumerken und im Konzept festzuschreiben, wurde das Rahmenkonzept Marzahn Hellersdorf als erstes Berliner Bezirkskonzept am 22.2.2013 der Landeskoordinierungsstelle und der Senatsverwaltung zugesandt. Der Förderbescheid durch die Senatsverwaltung liegt dem Bezirk noch nicht vor.

-          Explizit benannt und im Konzept ausgewiesen ist, dass die Stellen der Familienhebammen und der Koordinator/innen- Stelle ausgeschrieben werden. Beides wurde durch die Abteilung Jugend vorbereitet, konnte aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen, da die differenzierten Angaben zur Vergütung auf Landesebene noch im Klärungsprozess sind. Diese Ausschreibungen sind und konnten noch nicht erfolgen.

 

Zu 2. Wenn ja, wann und wie erfolgte die Ausschreibung, wenn nein, nach welchen 

         Kriterien erfolgte die Vergabe der Mittel?

 

-          Die Vergabe der Mittel kann erst nach Zuweisung der Bundesmittel durch das Land in den bezirklichen Haushalt erfolgen. Dies ist wie unter 1. dargelegt noch nicht geschehen.

 

-          Im bezirklichen Rahmenkonzept wurden Vorraussetzungen, Qualitätskriterien und inhaltliche Schwerpunkte entwickelt, die für den Einsatz der Bundesmittel  beachtet werden müssen. Im bezirklichen Rahmenkonzept heißt es dazu unter Punkt 6:

 

"6. Sonstige Voraussetzungen / Qualitätskriterien

 

-         Das Konzept und die Finanzierungsschwerpunkte sind jährlich gemeinsam von den               Bereichen Jugend und Gesundheit mit den Kooperationspartnern auf               Änderungsbedarf zu prüfen und fortzuschreiben.

-         Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jährlich evaluiert. Dafür werden Kriterien               entwickelt.

-         Die geförderten Leistungsangebote und deren Träger sind in die bezirkliche               Netzwerkarbeit Kinderschutz / Frühe Hilfen eingebunden.

 

Folgende Qualitätskriterien sind als Fördervoraussetzung akzeptiert:

 

  •     die Angebote müssen niedrigschwellig (offen und einfach) und nicht stigmatisierend               für alle Eltern ab Schwangerschaft und Familien / Eltern mit Kleinkindern sein
  •     die Frühen Hilfen sind in Regelstrukturen im Bezirk eingebunden, vor allem in Kinder-               Jugend und Familienzentren, Kitas, Familienzentren an Kitas,               Jugendfreizeiteinrichtungen, Familienbildungs- und Beratungsprojekte
  •     die Anbieter/innen von Maßnahmen und Projekten verfügen über Erfahrungen und               Kompetenzen in der Förderung von Eltern ab Schwangerschaft und Familien / Eltern               von Kindern unter 3 Jahren
  •     es müssen in den Projekten auch Ressourcen für Kooperation und Gestaltung von               Übergängen berücksichtigt werden
  •     der Träger der Frühen Hilfen muss Bestandteil des bezirklichen Netzwerkes               Kinderschutz / Frühe Hilfen sein
  •     bei der Planung und Umsetzung Früher Hilfen werden Angebote für Zielgruppen mit               besonderem Unterstützungsbedarf vorrangig berücksichtigt.
  •     es handelt sich um eine zusätzliche Maßnahme, die nicht bereits vor dem 1. 1. 2012               bestanden hat. Die Voraussetzung der Zusätzlichkeit ist insbesondere dann erfüllt,               wenn ein Nachweis über die Schaffung eines neuen Angebotes oder die Ergänzung               eines bestehenden Angebotes durch zusätzliche Leistungen und zusätzliche               personelle Ressourcen erfolgt
  •     Der Träger verfügt über umfassende Kenntnisse der Bedingungen in der Region / im               Bezirk (Bedarfslage und Kenntnis zur sozialen Infrastruktur, Vernetzung in der               Region), Nachweis der Einbindung öffentlicher und freier Jugendhilfe
  •     vorrangig werden anerkannte freie Träger der Jugendhilfe gefördert
  •     das Konzept enthält Aussagen zur Gewährleistung des Kinderschutzes, der               Partizipation der Betroffenen und der Qualitätssicherung

 

Folgende inhaltliche Schwerpunkte der Förderung Früher Hilfen sind vereinbart:

  •     Präventive Angebote beginnend in der Schwangerschaft
  •     Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung, Entwicklung,               Versorgung und Betreuung
  •     besondere Angebote für minderjährige (werdende) Eltern und Alleinerziehende in               schwierigen Lebenslagen
  •     Netzwerkarbeit
  •     Projekte zum Ausbau des Ehrenamtes zur Unterstützung von Familien
  •     Angebote der Elternbildung zur Stärkung der elterlichen Kompetenz, insbesondere               auch für Eltern mit Migrationshintergrund
  •     Initiierung, fachliche Strukturierung und befristete Begleitung von               Elternselbsthilfegruppen und anderen Formen der Selbstorganisation von Eltern

-        ressourcenorientierte Projekte, die die Mitwirkung und Beteiligung der Familien               fördern."

 

Zu 3. Welche Träger haben für welche Projekte des bezirklichen Konzeptes den

         Zuschlag erhalten?

 

-          Das bezirkliche Rahmenkonzept geht gemäß den Vorgaben des Bundes von einer Erweiterung / Qualifizierung bestehenden Netzwerke und Strukturen aus.

              Es weist die Maßnahmen aus, wo eine Vergabe durch Ausschreibung erfolgen muss,               und benennt die Projekte, die im unter 1. beschriebenen Prozess entwickelt wurden               und zur Umsetzung des bezirklichen Konzeptes finanziert werden sollen.

 

-          Benannt sind in den Anlagen alle Träger und Netzwerke, die im Bereich der Frühen Hilfen aktiv mitwirken.

 

-          Der Bund und das Land stellt die Mittel dafür zur Verfügung, dass zusätzliche Angebote vorgehalten werden können.

 

-          Die inhaltlichen Schwerpunkte sind in dem beschriebenen Prozess aller Fachkräfte entstanden. Die interne Arbeitsgruppe verfolgte konsequent die Zielstellung, alle dem Bezirk zur Verfügung stehenden  Bundesmittel auszuschöpfen, zeitnah mit der Umsetzung der Rahmenkonzeption zu beginnen, auf die bereits vorhandenen Strukturen aufzubauen und einen spürbaren Mehrwert für die Familien und Kinder unseres Bezirkes zu erlangen.

 

-          Im Ergebnis der Diskussion in den Fachgremien wurden basieren auf der Bedarfsanalyse Projektskizzen von Trägern eingereicht.

              Der Fokus lag und liegt auf den Inhalten der Angebote. Die eingereichten Vorschläge               kamen von:

    • Kinder-, Jugend- und Familienzentren (SOS Kinderdorf; JAO; pad e.V.; Familienzentren an Kitas: "Katz und Maus"; "Zwergenoase")
    • Netzwerken (NW Kinderschutz; NW Rund um die Geburt; NW Alleinerziehende)
    • den Fachabteilungen des Bezirksamtes und
    • der Freiwilligenagentur.

 

-          In der Vorstellung des Rahmenkonzeptes im Jugendhilfeausschuss wurden Fragen zu den Projektskizzen beantwortet und im Einzelfall auch erläutert, welcher Träger das bestehende bzw. neu zu installierende Angebot vorhält bzw. entwickeln wird.

 

Zu 4. Ist dabei die Vorgabe des Senates beachtet worden, dass nur Maßnahmen

         gefördert werden, die nicht schon vor dem 01.01.2012 bestanden. Die 

         Bundesmittel sollen nicht für Projekte eingesetzt werden, die durch das Land

         und den Bezirk bereits finanziert wurden. Es soll keine Umschichtung der

         Mittel stattfinden, sondern eine Erweiterung des bereits vorhandenen

         Angebotes erfolgen.

 

  •     Die Vorgaben des Senates wurden selbstverständlich beachtet, ansonsten wäre auch keine Bewilligung des bezirklichen Rahmenkonzeptes durch die Landeskoordinierungsstelle möglich.

 

Zu 5. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde die Vorgabe nicht beachtet.

 

Entfällt.

 

 

Juliane Witt

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin