Drucksache - 0486/VII
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der Bezirksbürgermeister dafür einzusetzen, dass das Musterraumprogramm seitens des Senats überarbeitet wird. Die Bezirke sollten finanziell und materiell in die Lage versetzt werden, keine Doppelnutzung von schulischen Räumen für den Lehr- und Hortbetrieb zu- lassen zu müssen. Begründung: Der Entwurf der Schulentwicklungsplanung deutet darauf hin, dass in weiteren Grundschulen des Bezirkes künftig eine Doppelnutzung von Räumen für den Lehr- und Hortbetrieb stattfinden wird. Das vorgelegte Musterraumprogramm sieht keine ausschließlichen Horträume vor. Bildungspolitisches Ziel in Berlin war es bislang, dass eine solche Doppelnutzung verhindert wird. Es unterstützt die pädagogische Arbeit in beiden Bereichen, wenn eigene Horträume zur Verfügung stehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 14 Ja-Stimmen |
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