Drucksache - 0410/VII  

 
 
Betreff: Begründung des Bebauungsplanes XXIII-35 vom April 2012 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-35 für das Gelände zwischen Landesgrenze Berlin-Brandenburg, den Grundstücken Zochestraße 10F-G, 11K-L, 12K-M, Zochestraße, Griebenweg, Dahlwitzer Straße und den Grundstücken Dahlwitzer Straße 41-42, Hamburger Straße 47-53A, Stettiner Straße 10A-B und Hamburger Straße 44 mit Ausnahme der Grundstücke Kötteritzweg 1-5A und Griebenweg 35/37...(BA-Vorlage Nr. 0163/IV)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtStadtAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
06.06.2012 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
14.08.2012 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung PDF-Dokument

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:
 

1.      Der Bebauungsplan XXIII-35 vom 12. Mai 2010 mit den Deckblättern vom 02. September 2010 und 07. September 2011 mit seiner Begründung vom April 2012 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird festgesetzt.

 

2.      Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-35 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG.

Begründung der Dringlichkeit:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 14.08.2012 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Drucksache wird als dringlich in die Sitzung der BVV im August 2012 eingebracht, da das Verfahren bereits seit geraumer Zeit läuft und die Behandlung im Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung aufgrund der Sommerpause der BVV erst jetzt erfolgen konnte.

 

 
 

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