Drucksache - 0297/VII
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Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. In welchem Umfang wurden bisher im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung abgerufen?
Per 31. März 2012 wurden durch 9.005 Anspruchsberechtigte Anträge für 21.953 Einzelleistungen für Bildung und Teilhabe gestellt. Dies entspricht einem Anteil von insgesamt 44,0 % der Antragsberechtigten (20.466).
Davon
2. In welchem Umfang standen Mittel dafür zur Verfügung und in welchem Verhältnis stehen die bereitgestellten Mittel zu den tatsächlich ausgereichten?
Seit dem 30. März 2011 (Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) sind die Kommunen Träger der neuen Leistung Bildung und Teilhabe (BuT) für Kinder und Jugendliche aus dem Rechtskreis
· des Sozialgesetzbuches II (SGB II) nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II · des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) · des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) für Kinderzuschlagsberechtigte sowie Wohngeldempfänger nach § 6 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BKGG. Die Regelungen BuT-Paket gelten gemäß § 77 Abs. 8 SGB II mit Ausnahme der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf rückwirkend zum 01.01.2011. Die Jobcenter sind für BuT-Leistungen an Berechtigte nach dem SGB II zuständig (Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrtkosten und Teilhabe), soweit die Leistungen nicht von anderen Stellen des Landes oder der Bezirke erbracht oder gewährleistet werden. Die Transferausgaben für diese Leistungen werden der Bundesagentur aus dem Bezirkshaushalt erstattet und den Bezirken vom Land zu 100 % im Rahmen der Basiskorrektur ausgeglichen.
Die Gewährung der BuT-Leistungen für Klassenfahrten, Schulbedarf, Fahrtkosten und Teilhabe an die Empfängerkreise nach dem WoGG, dem SGB XII, dem AsylbLG und dem BKGG erfolgt grundsätzlich in den Bezirken (für AsylbLG teilweise auch in der Zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber beim LAGeSo – Landesamt für Gesundheit und Soziales). Diese können im Rahmen ihrer Haushaltswirtschaft überplanmäßige Ausgaben zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zulassen. Am Jahresende werden diese Ausgaben durch Basiskorrektur ausgeglichen. Da es sich bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe um gesetzliche Aufgaben handelt, stellt sich die Frage nach den „bereitgestellten“ bzw. „ausgereichten“ Mitteln nicht.
3. Welche Übersicht hat das Bezirksamt über die konkreten Einzelleistungen, für die Berechtigte Anträge zur (Teil)finanzierung aus Mitteln des BuT gestellt haben, wurden Anträge abgewiesen, und wenn ja, welche?
Im Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.03.2012 wurden folgende Leistungen beantragt:
Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden bei Nichtvorhandensein der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen abgelehnt.
Einige Beispiele zur Inanspruchnahme der Leistungen:
Die Leistung Mittagsverpflegung im Bereich Schule nehmen ca. 260 Kinder monatlich in Anspruch. Es handelt sich dabei um die Kinder, deren Eltern einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Caterer abgeschlossen haben. Die Anzahl der Kinder, die die Mittagsversorgung im Offenen Ganztagsbetrieb (OGB) erhalten, liegt dem Schul- und Sportamt nicht vor. Im Jahr 2011 wurden für die Mittagsverpflegung im Bereich Schule rd. 19.250,00 € verausgabt, im Jahr 2012 sind es bisher rd. 14.000,00 € (außer OGB).
Für Schulausflüge werden den Schulen in Anlehnung an die Anzahl der lernmittelbefreiten Schüler/innen pauschal Mittel zur Verfügung gestellt, die dann jeweils zum Abschluss des Haushaltsjahres im Schul- und Sportamt abzurechnen sind. In 2011 wurden für Schulausflüge insgesamt Mittel in Höhe von rd. 32.700,00 € verausgabt. Für das Haushaltsjahr 2012 wurden den Schulen bisher Mittel in Höhe von 69.000,00 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
SenBildJugWiss teilte mit, dass für die zusätzliche Lernförderung an kommunalen Schulen seit Oktober 2011 37.500,00 € ausgezahlt wurden.
Für Lernförderung an Privatschulen, die von 9 Kindern in Anspruch genommen wurde, wurden in 2011 501,38 € und in 2012 bisher 911,62 € verausgabt. Hierfür wiederum ist das Schul- und Sportamt des Bezirksamtes zuständig.
Der Bereich der Kindertagesbetreuung des Jugendamtes Marzahn-Hellersdorf ist in Umsetzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verantwortlich für die Erstattung der Leistungen Mittagessen und Tagesausflüge im Bereich Kita und Tagespflege sowie für die Erstattung der Leistungen Mittagessen im Bereich ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen (eFöB). Für den Bereich Kita erfolgt die Erstattung gegenüber den Trägern der Einrichtungen. Im Bereich eFöB erfolgt die Abrechnung gegenüber den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder. Angaben zum Abruf der Leistungen können nur in begrenztem Umfang getätigt werden, da die Abrechnung im Bereich Kita seit dem 01.11.2011 und im Bereich eFöB seit dem 01.01.2012 über das Fachverfahren ISBJ läuft und diesbezüglich noch keine statistischen Werte hinterlegt sind.
Für den Zeitraum bis 31.10.2011 (Kita) und bis 31.12.2011 (eFöB) wurden die Leistungen wie folgt abgerufen:
4. Wie bewertet das Bezirksamt die Erfahrungen mit der Umsetzung, insbesondere, was die Bekanntheit des Programms bei den Berechtigten, die Antragstellung und praktische Durchführung angeht?
Bei dem Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich um kein Programm der Bundesregierung, sondern um die in den o.g. Gesetzen formulierten Leistungen.
Die Anspruchsberechtigten können sich im Internet unter http://www.berlin.de/sen/bjw/bildungspaket/ über diese Leistungen informieren. Durch die Schulen und Kindertagesstätten wurden die Eltern mit entsprechenden Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren erfolgt die Beratung der Anspruchsberechtigten in unserem Bezirk durch die Bürgerämter, das Jobcenter und das Sozialamt. Durch das Bezirksamt wurden Träger, Vereine, Beratungsstellen etc. sowohl über das Antragsverfahren aber auch als Beraterinnen und Berater für die Anspruchsberechtigten informiert.
Insgesamt wird das Antragsverfahren im Land Berlin als bürgerunfreundlich, bürokratisch und verwaltungsintensiv eingeschätzt.
Nachfolgend einige Beispiele: - Für die Anspruchsberechtigten ist leider oft nicht erkennbar, welche Leistungen an die Anbieter oder an die Antragsteller/innen gezahlt werden oder für welche Leistungen der BuT-Berlinpass gültig ist. Durch die Beibringung von Passbildern der Kinder und Jugendlichen für den BuT-Berlinpass werden zusätzliche Kosten für die Anspruchsberechtigten verursacht. - Auch für die Leistungsanbieter/innen ist z.B. im BuT-Berlinpass nicht ersichtlich, welche „Leistung dem Grunde nach“ den Anspruchsberechtigten bewilligt wurde. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Schulen und Kindertagesstätten zur Abrechnung von Leistungen wird als hoch eingeschätzt. - Leider führen oft unvollständig ausgefüllte Anträge (fehlende Unterschriften, Konto-Nr. etc.) zu zeitaufwändigen Rückfragen, die in Folge zu Bearbeitungsrückständen führen. - Durch die Senatsverwaltung für Soziales wurde per Rundschreiben für die Rechtskreise SGB II und SGB XII die Bearbeitung der Leistungen für Bildung und Teilhabe geregelt. Dies wurde bisher durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für die Wohngeldempfängerinnen und – empfänger nicht realisiert. - Der Verwaltungsaufwand der Behörden und bei der Mittagsverpflegung auch für die Catering-Firmen ist erheblich und führt somit zu unverhältnismäßig hohen Personalkosten. - Für den Bereich Kita wurden die Eltern zur Inanspruchnahme der Leistungen (Mittagessen und Tagesausflüge) an die Träger der Einrichtungen verwiesen. Diese haben dann die Erstattungsansprüche gegenüber dem Jugendamt abgerechnet. Bis zum 31.10.2011 galt die Zuständigkeit des Abrechnungsverfahrens nach dem Hauptsitz des Trägers. Seit dem 01.11.2011 erfolgt die Abrechnung (Mittagessen) kindbezogen über das Fachverfahren ISBJ. Ausflüge werden auch weiterhin einrichtungsbezogen abgerechnet. Für den Bereich ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen gestaltete sich die Erstattung gegenüber den anspruchsberechtigten Eltern aufgrund fehlender Verfahrensregelungen seitens der Senatsschulverwaltung sehr schwierig. So wurden die Erstattungsbeträge erst mit Beginn des Jahres 2012 an die Eltern ausgezahlt. Zudem war die getroffene Regelung hinsichtlich der Aufteilung der Beträge auf die einzelnen Monate für Eltern schwer nachvollziehbar (Kita - 3,00 €/Monat, eFöB monatlich unterschiedliche Beträge).Ab dem 01.01.2012 läuft die Abrechnung (Mittagessen) auch über das Fachverfahren ISBJ, wobei monatlich 4,40 € berücksichtigt werden. Wie die Erstattung erfolgt, ist noch nicht geklärt.
5. Sieht das Bezirksamt Probleme bei der Zielsetzung und Umsetzung des Programms der Bundesregierung und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
Das Hauptproblem ist, dass nicht alle anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen einen unkomplizierten Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Nachfrage von Herrn Dahler Welche Verwaltungs-Kosten sind dem Bezirksamt entstanden?
Dem Bezirksamt sind im IV. Quartal 2011 in den einzelnen Bereichen folgende Aufwendungen für Personalkosten im Zusammenhang mit BuT-Leistungen entstanden:
Amt für Soziales BuT Wohn/Soz 57.601 Euro Jugendamt BuT Jug 7.219 Euro Schul- und Sportamt BuT Schul 16.800 Euro ----------------------------------------------------------------- Gesamt 81.620 Euro. ==========
Komoß Bezirksbürgermeister |
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