Drucksache - 0212/VII  

 
 
Betreff: Zum Bebauungsplan XXIII-33
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerinBürgerin
Verfasser:Hartwig, MariaHartwig, Maria
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Seit September 2010 arbeitet in Mahlsdorf eine Bürgerakteursrunde unter fachlicher Leitung des Stadtplanungsamtes an einem Leitbild für das Ortsteilzentrum Mahlsdorf / Hönower Str

Wortprotokoll

 

Vorsteherin:

Für das Bezirksamt antwortet Herr Gräff.

Herr Gräff:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hartwig, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Für das Vorhaben Lidl wird anders, als mit der Fragestellung vermutet, kein abweichendes Verfahren gegenüber dem Vorhaben REWE am S-Bahnhof Mahlsdorf und Edeka an der B1/B5 vorgenommen. Auch der geplante Lidl-Markt im Geltungsbereich des sich befindenden Bebauungsplans XXIII-33 muss den Zielen dieses Planes entsprechen. Die beabsichtigte Einordnung eines Lebensmittelmarktes, der der Nahversorgung dient und weniger als 800 m² Verkaufsraumfläche hat, ist regelmäßig in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig. Damit entspricht ein solcher Markt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans. In Übereinstimmung mit dem zuständigen Tiefbauamt wurde festgestellt, dass auch die geplante Straßenbegrenzungslinie im Sinne der Sicherung der zukünftigen Erschließung, wie sie im Bebauungsplan beabsichtigt ist, mit dem Vorhaben eingehalten werden kann. Da das geplante Vorhaben sowohl nach § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuches zulässig ist und den Zielen des Bebauungsplanes nicht widerspricht bzw. deren Umsetzung nicht erschwert, bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Versagungsgründe. Die Sicherungsinstrumente des Baugesetzbuches mussten deshalb hier nicht angewendet werden. Bezüglich der Einhaltung des zukünftigen Leitbildes hat der Vorhabenträger bereits seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Akteursrunde bekundet und dargelegt.

Zu Frage 2:
Es gibt keine Gründe, die gegen eine Weiterführung des Verfahrens mit den geplanten Inhalten sprechen, es besteht jedoch auch keine Dringlichkeit.

Zu 3.:
Eine Baugenehmigung ist nach § 71 der Bauordnung für Berlin zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen stehen, die im bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind. Das heißt, auch die abstandsflächenrechtlichen Regelungen des § 6 Bauordnung Berlin eingehalten werden müssen.
Eintragungen im Grundbuch haben in erster Linie zivilrechtliche Wirkung und enthalten Bindungswirkungen zwischen den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Auf öffentlich-rechtliche Entscheidungen der Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens haben derartige Eintragungen keinen direkten Einfluss. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit ist auf folgenden Sachverhalt zu verweisen: Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Vorhabens beurteilt sich nach § 34 Baugesetzbuch, Abs. 1. Danach ist es zulässig, wenn sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtig werden.

Die Eigenart der näheren Umgebung wird im Wesentlichen durch die bauliche und funktionale Struktur des Ortsteilzentrums Mahlsdorf bestimmt. Sie sind geprägt durch das Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Einrichtungen der Nahversorgung sowie Infrastruktureinrichtungen. Charakteristisch sind insbesondere die vielfältigen, in den Erdgeschosszonen der Wohngebäude gelegenen Ladengewerbe und kleingewerblichen Nutzungen in Hofgebäuden. Die Vorhabengrundstücke selbst sind gegenwärtig mit gewerblichen Anlagen eines Transportunternehmens, durch Büro- und Gewerbegebäude, Geschäfte des Einzelhandels bzw. Handwerks sowie Gartenhäusern bzw. Nebengebäuden baulich genutzt. Damit ist dieser betreffende Bereich durch Handwerk, Gewerbe sowie Wohnen vorgeprägt. Das Einfügungsgebot im Sinne des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch umfasst in besonderer Weise das Rücksichtnahmegebot gegenüber den vorhandenen Nutzungen, vorrangig die Wohnnutzung in unmittelbarer Umgebung.
 

Der beantragte Lebensmittelmarkt unter 800 m² Verkaufsfläche muss sich somit in diese maßgebliche Struktur einfügen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um bodenrechtliche Spannungen auszuschließen. Dazu gehören unter anderem geeignete Lärmschutzmaßnahmen, angepasste Betriebszeiten, Gestaltung und Organisation der Verkehrsflächen. Diese Sachverhalte sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Durch die Bürgerin angefragte Sonderregelungen werden keine Anwendung finden und sind dementsprechend im geltenden Planungsrecht auch nicht möglich.

Ich möchte – wir haben uns ja kurz zu Beginn der Sitzung schon mal darüber verständigt – noch mal darauf hinweisen, dass die Gewerbetreibenden nicht nur, die sich dort jetzt auf diesem Gelände befinden, das möglicher Weise durch diese Bebauung oder von dieser Bebauung betroffen ist, sondern sämtliche Gewerbetreibenden aufgerufen sind von mir – ja alle Gewerbetreibenden im Zentrum von Mahlsdorf noch mal persönlich eingeladen habe für den März, sich an der Akteursrunde zu beteiligen.

Ich hab’s in der letzten BVV an dieser Stelle schon gesagt. Ich glaube, Herr Dr. Niemann hat es noch mal für sich unterstrichen, der das Verfahren ja auch lange begleitet, dass ich überhaupt nicht nachvollziehen kann und auch überhaupt nicht zufrieden damit bin, dass im Grunde genommen sich kein einziger Gewerbetreibender aus dem Ortsteilzentrum Mahlsdorf an der Entwicklung des Leitbildes ihres eigenen Stadtteiles, ihrer Existenzgrundlage, beteiligt. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich werd das auch nicht akzeptieren auf der anderen Seite. Ich muss es allerdings nach ´nem letzten Versuch, den wir jetzt hier noch mal vornehmen, dann akzeptieren. Dann allerdings kann man sich am Ende auch nicht darüber beschweren, ich sage das so deutlich, weil es ein Punkt ist, der mich umtreibt und den ich nicht verstehe, wie man sich als Gewerbetreibender dafür nicht interessieren kann, dann darf man sich am Ende auch nicht wundern, wenn es zu Entwicklungen kommt und vielleicht auch zu einem Leitbild kommt, an dem man nicht mitgearbeitet hat, das man auch nicht mit bestimmt hat und in dem dann auch Bebauungen zustande kommen, mit denen man möglicherweise nicht zufrieden ist. Ich würde mir wünschen, dass sich die Gewerbetreibenden vor Ort dort einbringen und nicht nur dann, wenn sie - Entschuldigung bitte – direkt betroffen sind, sondern auch dann, wenn sie nur indirekt betroffen sind. Wobei, vom Zentrum Mahlsdorf sind am Ende alle betroffen, egal, wo etwas gebaut wird, ob ganz im Norden oder ganz im Süden. Vielen Dank.

 

Vorsteherin:

Herzlichen Dank, Herr Bezirksstadtrat Gräff. Bitte schön, Frau Hartwig.


Frau Hartwig:

Zum Leitbild und dem Standpunkt auch der Gewerbetreibenden, dazu ist mir nicht bekannt, dass Gewerbetreibende das bis jetzt ja nur in Teilen erarbeitete und vorliegende Leitbild beanstanden. Jetzt aber zur Sache, zu diesem Areal oben, da gilt unsere Sorge vor allen Dingen - und die Sorge teilen eigentlich alle – der Verkehrslösung und damit verbunden ist ein großer Verlust an – so wie es angedacht ist – den Anliegern sind ja schon Vorstellungen Kund getan, wie

Vorsteherin:

Frau Hartwig, wir sind in einer Bürgerfragestunde. Sie müssten bitte eine Frage formulieren.

Frau Hartwig:

Ja, die formuliere ich jetzt – wie das also sein soll, wenn dann so sehr viele Parkplätze bereit gestellt werden müssen und Zufahrten? Wie wird damit umgegangen? Denn das Areal ist jetzt doch gut bebaut und ein zufriedenstellendes Wohnareal, nicht nur ein Gewerbeareal. Also die Frage nach dem Verkehr: In wie weit kann er dann in Gestalt von Tiefgaragen bewältigt werden?

 

Vorsteherin:

Für das Bezirksamt antwortet Bezirksstadtrat Gräff.

Herr Gräff:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin. Sehr geehrte Frau Hartwig, also Sie haben ja eben einen riesen Schlenker gemacht von: Das, was wir eigentlich gefragt haben aus dem Bebauungsplanverfahren – fügt sich das ein – fügt sich das nicht ein – interessiert mich jetzt eigentlich nicht mehr. Mich interessiert die Verkehrslösung Mahlsdorf.
 

Dazu habe ich in der letzten Akteursrunde noch mal eindeutige Aussagen gemacht. Das, was der Senat im Moment dort andenkt – der Bezirksbürgermeister hatten dazu auch noch mal ein Gespräch in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – befriedigt uns auch Marzahn-Hellersdorfer Sicht überhaupt nicht - das kann ich hier gerne noch mal zu Protokoll geben – befriedigt uns überhaupt nicht und wir werden auch an dieser Stelle dafür werben, dass es nicht dabei bleibt.
Jetzt fragen Sie über diesen kleiner Schlenker Verkehrslösung Mahlsdorf – kommen Sie jetzt wieder auf das Areal und fragen nach der Verkehrslösung. Ich bin mir nicht ganz sicher, Frau Hartwig, ob das von mir hoch geschätzte Unternehmen, das bisher dort als Transport- und Fuhrunternehmen und Kfz-Werkstatt tätig gewesen ist, weniger Verkehr erzeugt als möglicherweise eine Einzelhandelsnutzung. Da müsste ich noch mal ganz scharf drüber nachdenken. Ich gebe Ihnen in einem Punkt, falls Sie das gemeint haben, Recht, wo wir sehr sensibel drauf achten werden – auch ich, das habe ich auch in der Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zu diesem Vorhaben – was mit mir jedenfalls nicht machbar sein wird, ist, dass wenn es dort zu einer Einzelhandelsnutzung kommen sollte, diese von drei Seiten angefahren werden kann. Ich halte das für absurd, dass man diese Einzelhandelsnutzung von drei Seiten anfahren kann, weil das auch Abkürzungsverkehr, sage ich mal, von der einen in die andere Straße erzeugt. Da sind wir uns völlig einig. Über die Einordnung des Vorhabens insgesamt und im Speziellen und im Besonderen und zum Bebauungsplanverfahren habe ich, glaube ich, viel gesagt. Danke.

Vorsteherin:

Vielen Dank, Herr Bezirksstadtrat Gräff.

 
 

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