Drucksache - 0211/VII  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Köhnke, Marlitt 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Mitteilung
15.02.2012 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mitteilung PDF-Dokument

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG

 

1.       eine Person zur Vertretung der Katholischen Kirche (§  35 (7) Nr. 7)

als beratendes Mitglied:              Frau  Larissa Bolich
                                               (Caritasverband Jugendmigrationsdienst)

als Stellvertreterin:                             Schwester Margareta Kühn
                                               (Manege gGmbH)

 

 

2.       eine Person aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen (§ 35 (7) Nr. 8)

als beratendes Mitglied              Herr Karsten Schütze
                                               (DRK Kreisverband Berlin-Nordost e.V.)

 

 

Die o. g. Vorschläge lagen dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannten Personen sind damit als beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 
 

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