Drucksache - 0171/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich Sanierungsmaßnahmen für Schul- und Sportanlagen des Bezirkes gegenüber dem Senat anzuzeigen und entsprechende Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm zu beantragen. Diese sind in Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und der Gewährleistung der gesetzlichen Schulpflicht zu begründen, so dass eine Mittelausreichung auch unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft nach Art. 89 der Verfassung von Berlin erfolgen kann. Begründung: Bis zur Beschlussfassung des Landeshaushaltes werden auch die Bezirke unter vorläufiger Haushaltswirtschaft arbeiten. Es besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen in Schulen und Sportstätten nicht durchgeführt werden können. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung besteht jedoch die Möglichkeit, mit einer entsprechenden rechtssicheren Begründung der jeweiligen Maßnahme bereits jetzt Mittel aus dem Schul- und Sportstättensanierungsprogramm zu akquirieren. Dies ist erforderlich, damit die jeweilige Maßnahme bereits in den Sommerferien 2012 umgesetzt werden kann.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem notwendigen Antrags- und Planungszeitraum, um mögliche Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Entsprechende Maßnahmen sollten schnellstmöglich angegangen werden, um diese ggf. noch vor Beginn des neuen Schuljahres durchzuführen. Eine Information zum Verfahren wurde erst in der vergangenen Woche von der Senatsbildungsverwaltung an die Bezirke gesandt. |
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