Drucksache - 0142/VII
Kinder haben Anspruch auf einen sicheren Raum, in dem sie sich bewegen können. Somit ist eine bauliche Instandhaltung von Kinderspielplätzen von Nöten. Dies ist allerdings bei dem Kinderspielplatz im Bürgerpark nicht der Fall. So lockern sich hier die Klinkersteine am Rand der Sandkastenbegrenzung und laden die jungen Nutzerinnen und Nutzer zum Werfen ein, was eine weitere Beschädigung zur Folge hat.
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