Drucksache - 1227/V
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Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist aufgrund der Schließung der Sporthalle
am 01.01.2004 geboten. In
den zuständigen Ausschüssen wurde bisher nicht in ausreichendem Maße Auskunft
erteilt, dafür wurden aber schon ohne Prüfung vollendete Tatsachen geschaffen. Diese
Vorgehensweise ist inakzeptabel! Die Finanzierung sowohl der JFE “Fair” als
auch der Bibliothek ist nur bei Umsetzung des Beschlusses DS 1158 möglich. |
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