Drucksache - 2268/VI  

 
 
Betreff: Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 10-57/24 für das Grundstück Wolfener Straße 5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-57 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn (BA-Vorlage Nr. 1349/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadt (V)Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
   BzStR ÖkStadt (V)
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
22.06.2011 
103. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Anhörung
23.06.2011 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beschlussempfehlung
23.06.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage - vollständige Vorlage zur Beschlussfassung  
2. Beschlussempfehlung AS ÖkStedt PDF-Dokument
3. Wortprotokoll PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 10-57/24 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, für das Grundstück Wolfener Straße 5 wird zugestimmt.

Die vollständige Vorlage ist in der Anlage als PDF-Dokument hinterlegt

Vorsteherin:

… Dann möchte ich jetzt Frau Böhringer vielleicht bitten, etwas ausführlicher zu der Drucksache 2268 zu sprechen. Ich sage noch mal den Titel an: „Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 10-57/24 für das Grundstück Wolfener Straße 5 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-57 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn“.
Bitte schön, Frau Ausschussvorsitzende.

 

Frau Böhringer:

Frau Vorsteherin, werte Verordnete,
der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Soziale Stadt hat heute in einer Sondersitzung die Drucksache beraten und ich möchte Sie über das Ergebnis dieser Beratung in Kenntnis setzen. Wir empfehlen der BVV mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

Vorsteherin:

Noch mal, ich habe es mir nicht gemerkt: 3 – 3 – 3.

 

Frau Böhringer:

6 – 3 – 3.

 

Vorsteherin:

Na deshalb muss ich ja mal fragen. Gut, 6 – 3 – 3. Danke schön.
Herr Gräff dazu?

 

Herr Gräff:

Ja, Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
ich möchte an dieser Stelle nur zu Protokoll geben, entgegen des einen oder anderen Mythos, der sich da aufgebaut hat, dass ich weder dem Eigentümer noch dem Interessenten, der hier einen Discounter eröffnet habe, jemals meine Unterstützung zugesagt habe. Ich sehe jetzt keinen Vertreter hier im Raum, aber ich habe gehört, dass sich dieser Mythos aufgebaut hat. Ich möchte das an dieser Stelle noch mal ganz klarstellen. Ganz herzlichen Dank und, wenn ich das sozusagen weiter im Raum hören würde, was mir sonst nicht meine Art und Weise ist, werde ich hier jedenfalls persönlich auch gegen diejenigen vorgehen, die das behaupten. Vielen Dank.

 

Vorsteherin:

Herr Huhn.

 

Herr Huhn:

Sehr verehrte Verordnete, sehr geehrte Frau Vorsteherin,
soweit ich weiß, geht es um ein Gelände, was gerne die Firma Aldi bebauen möchte, wo sie einen Bauantrag stellen wollte zu einem Zeitpunkt, als noch keine Veränderungssperre war, zu einem Zeitpunkt, als man ihr sagte, sie mögen noch ein wenig warten, und man noch schnell eine Veränderungssperre nachgeschoben hat. Soweit ich weiß, hat die Firma Aldi durch Akteneinsicht erfahren, dass es einen Aktenvermerk gibt, dass diese Veränderungssperre rechts… - nicht rechtens sei, und hat dadurch Klage gegen den Bezirk erhoben. Das bedeutet aber auch, wer hier investiert, hat, wenn wir das verlängern, hat einfach keine Rechtssicherheit. Das heißt das.
Wir können hier jetzt weiter sagen, wir halten den Investor hin – ich bin kein Freund von Aldi, das will ich dazu sagen, aber ich bin ein Freund von Rechtssicherheit, und Rechtssicherheit heißt auch, wenn man hier mit dem Bezirksamt redet, dann wird nicht hinten rumgespielt. Dann muss man nicht den Rechtsweg gehen und kann in Akten Dinge finden, die das Bezirksamt selber reinschreibt. Ich halte das für problematisch.

Es liegen ziemliche Schadensersatzsummen auch im Raum. Ich weiß nicht, wo wir die dann in der nächsten Legislatur einsparen werden, wenn wir verurteilt werden. Im Übrigen ist eine Veränderungssperre ja eigentlich nur dazu da, einen Bebauungsplan aufzustellen. Offensichtlich war das Bezirksamt nicht in der Lage, in diesem Jahr einen Bebauungsplan aufzustellen, so dass wir jetzt hier wieder stehen.
Jetzt wird die Sache plötzlich dringlich gemacht. Wir hätten auch ein wenig mehr Zeit. Ich selber bin etwas erstaunt über diese ganze Geschichte und möchte doch sehr dafür werben, keine weitere Veränderungssperre, sondern an dieser Stelle das jetzt mal durchlaufen zu lassen. Ich weiß, in vielen Gegenden – ich bin kein Freund von Discountern, aber ich bin ein Freund von Rechtssicherheit, von Rechtssicherheit und das halte ich für wichtig und was hier gemacht wird, politisch ist das schlichtweg eine Verscheißerung des Investors. Vielen Dank.

 

Vorsteherin:

Herr Mätz und dann Frau Pohle. Erst Frau Pohle, dann Herr Mätz.
Ich kann schon mal ansagen, dass dazu geheime Abstimmung beantragt ist.

 

Frau Pohle:

Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren,
ja, es geht hier um die Verlängerung einer Veränderungssperre und Herr Huhn, es tut mir leid, wer seine Rechtsauffassung dem Hörensagen nach begründet, steht, glaube ich, auf sehr wackligen Füßen. Sie haben, glaube ich, ich hätte Ihnen gerne die Unterlagen dazu vorher gezeigt, die Sie hier meinen, zitieren zu müssen, die es in der Art, wie Sie sie hier dargestellt haben, nicht gibt.
Und ich will nur etwas zum Instrument der Veränderungssperre sagen: Ja, das Bezirksamt hat ein Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt. Das ist noch nicht abgeschlossen. Wenn Sie sich ein bisschen auskennen in der Baugesetzgebung, dann wissen Sie, dass Bebauungsplanverfahren nicht von einem Tag zum anderen umzusetzen sind und gerade dann, wenn schwierige Sachverhalte zu klären sind, ist es eben nicht möglich, das innerhalb eines – oder selten möglich, das innerhalb eines Jahres abzuschließen. Und der Zeitraum für eine Veränderungssperre bemisst sich eben danach, vom Zeitpunkt sozusagen der Antragstellung bis dann zur Einleitung und muss eben, wenn innerhalb des ablaufenden Jahres dieses Bebauungsplanverfahren nicht komplett abgeschlossen sein kann, und dazu gehört nicht nur die Beschlussfassung des Bezirksamtes, die Kenntnisnahme der BVV, dazu gehört auch die Rechtsprüfung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, und dann die letztendliche Entscheidung.
Schon das alleine dürfte Ihnen klar machen, dass das keine Frage von nicht sachgerechter oder schlampiger Arbeit ist, sondern von Zeitabläufen. Wir haben den Antrag gestellt und den Beschluss im Bezirksamt gefasst, diese Veränderungssperre zu verlängern, was auch die Möglichkeit ist, die das Baugesetzbuch hergibt, eben weil der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Und Ihre Rechtssicherheit, die Sie hier einfordern, werden Sie in jedem Fall bekommen.
Das Unternehmen hat eine Normenkontrollklage angestrebt. Das ist sein gutes Recht, dieses zu tun. Wenn wir aber diese Veränderungssperre einfach auslaufen lassen, dann tritt per se sozusagen die Möglichkeit ein, nach § 34 Baugesetzbuch zu bauen und dann hat der Eigentümer des Grundstückes per se einen Anspruch auf Schadenersatz, so dass in jedem Fall, wenn wir heute diese Veränderungssperre nicht verlängern, Kosten auf das Land Berlin in nicht unerheblichem Maße zukommen.
Ich weise hier ganz ausdrücklich – und da lege ich großen Wert drauf, dass es dazu ein Wortprotokoll gibt – ich weise ganz ausdrücklich Ihre Unterstellung zurück, dass in irgendeiner Weise Aussagen getroffen worden sind, die im Widerspruch stehen zu dem, was gesagt ist. Die Ausführungen, die in den ersten Gesprächen gemacht worden sind, ja, beziehen sich darauf, dass grundsätzlich nach § 64 Baugesetzbuch hätte gebaut werden können, und gerade deshalb kann nach Baugesetzbuch eine Kommune eine Veränderungssperre einleiten, damit sie die Belange, die sie eben auch hat, in diesem Planungsprozess noch ausreichend berücksichtigt werden können. Und diese Belange bestehen darin, und da will ich noch mal zitieren: „Wie mit Ihnen persönlich besprochen, steht bisher die zwingende Aufforderung seitens der Senatsverwaltung an uns, in diesem Gebiet, das dem Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich unterliegt und nach StEP“ – also nach diversen Planungsunterlagen ist dort die Neuansiedlung von Einzelhandelsunternehmen ausgeschlossen – „eine solche Nutzung explizit auszuschließen.“
Das ist sozusagen ein Baustein in diesem Prozess. Darauf übrigens ist sowohl der Eigentümer – und das ist in dem Falle nicht Aldi, sondern der Eigentümer ist ein anderer für diese Fläche - auch hingewiesen worden, dass zum ersten Zeitpunkt der Gespräche nach Baugesetzbuch es möglich gewesen wäre, im Falle der Zustimmung aber der Senatsverwaltung, die zu dem Zeitpunkt nicht vorlag, und wo dann später schriftlich durch die Senatsverwaltung erklärt worden ist, dass diese Zustimmung auch nicht erteilt worden ist.
Deshalb bitte ich Sie darum, unserem Beschluss des Bezirksamtes auf die Verlängerung der Sperre zuzustimmen, damit wir in der Lage sind, das Verfahren sachgerecht zu Ende zu bringen. Die andere Entscheidung wird das Gericht treffen zu der angelegten Normenkontrollklage. Und wenn wir das Verfahren zu Ende gebracht haben, und dafür stehe ich hier ein als jetzt amtierende Stadträtin, dass dieses Verfahren zügig bearbeitet wird. Und es dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass Sie inzwischen mehrere Beschlussvorlagen hatten aus dem Bereich Ökologische Stadtentwicklung, die darauf schließen lassen, dass wir zügig Sachverhalte abarbeiten, dann werden wir nach diesem Jahr längstens Veränderungssperre, für die es ja maximal diese Verlängerung gibt, den Vorgang auch hoffentlich abgeschlossen haben.

 

Vorsteherin:

Ein Geschäftsordnungsantrag von Frau Kittler.

 

Frau Kittler:

Wortmeldung nicht zu verstehen.

 

Vorsteherin:

Gut, dann ist jetzt Herr Mätz dran.

 

Herr Mätz:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Frau Bürgermeisterin,
was Herr Huhn vom Hörensagen weiß, weiß ich von Protokollen. Es stimmt. Man hat dem Investor zugesagt, er kann bauen, hat aber gesagt dann zu ihm, aber reich mal nicht gleich ein, sinngemäß, wart mal noch ein bisschen ab, und in dieser Zeit wurde diese Veränderungssperre verhangen. Das finde ich rechtlich auch nicht sehr prickelnd.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Veränderungssperre nicht anschließen. Wir werden dagegen stimmen. Wir haben Angst, dass Aldi – Aldi klagt ja bereits – wir haben Angst, dass der Besitzer von BerlinChemie ebenfalls klagen wird und auf den Bezirk größere Summen Ersatzforderungen zukommen werden. Ich glaube, im Rahmen der knappen Kassen können wir uns das nicht erlauben. Ich glaube auch nicht, dass der Bau von Aldi den Clean Tech Park beeinflussen wird, oder beeinflussen würde. Mal locker gesagt, Herr Gräff, vielleicht ist es auch sogar der einzige Investor, der da irgendwann baut. Bis jetzt haben wir noch keinen.

Wir beantragen ebenfalls geheime Abstimmung.

 

Vorsteherin:

Gibt es. Wortprotokoll.
Herr Dr. Niemann.

 

Herr Dr. Niemann:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren,
also ich kann mich nicht erinnern, dass wir solche Diskussion sehr häufig hatten – ein Glück für dieses Haus, weil hier geht es an die Substanz von Baurecht, von Stadtplanungsrecht und Selbstverständnis dieses hohen Hauses. Also ich kann nur hier ausdrücklich aus meinem Erfahrungswert und aus der Kenntnis der Sachlage hier sagen – ich hoffe, Sie haben der Bezirksbürgermeisterin sehr genau zugehört.
Das geht nicht so einfach. Dieses Haus hat vor geraumer Zeit einen Bebauungsplan eingeleitet und das hat es sicher mit Bewusstsein gemacht und nicht hier sozusagen mit spekulativen Dingen und aus guten Gründen, weil, es wurde ja erwähnt, es geht hier um ein Gebiet, wo eine Gewerbesicherung ist. Und das ist eine strategische Frage, die uns immer hier beschäftigt. Und da kann man nicht mit so einer Vermutung, Herr Mätz, bei allem Respekt, hier herkommen, ob das so ist oder nicht, und man kann auch nicht mit einer Vorwegnahme, dass also hier irgendwie ein gerichtliches Verfahren, was es überhaupt noch nicht gibt, zu irgendwelchen Ergebnissen kommt, sich aus der Verantwortung schleichen.
Also ich bitte darum, dass jeder Bezirksverordnete, wenn er hier abstimmt, sich klar ist, dass – hier kann ich nur wiederholen, was Frau Pohle gesagt hat – wenn man so etwas macht, wenn man sozusagen unterwegs einfach seinen beschlossenen Weg nicht zu Ende führen will, dass dann der Schaden, der durch – auch der finanzielle Schaden – viel, viel größer wäre, als eine sachgerechte, sachliche Zuendeführung dieser Dinge.
Und es hat ja auch ein Termin – eine Terminsituation. Man kann dem Bezirksamt oder den eingeteilten – den jetzt geltenden Fristen einer beschlossenen Veränderungssperre ja nicht sozusagen dranhängen, dass wir als Bezirksverordnetenversammlung jetzt erst wieder Ende August das nächste Mal tagen. Also schon aus diesem Grund sind wir sehr gut beraten, das heute zwingend zu entscheiden. Also ich bitte drum und appelliere drum, dass hier das baurechtliche Gewissen, das planungsrechtliche Gewissen auch und Wissen hier auch heute sozusagen stattfindet, mehrheitlich.

 

Vorsteherin:

Gibt es weiteren Redebedarf? Das sehe ich nicht. Dann beginnt jetzt die Auszeit. Um Punkt neun Uhr beginnt die geheime Abstimmung. Ich bitte Sie, das dann zügig zu machen. Wir haben noch 7 Tagesordnungspunkte …
Wir haben ein Ergebnis:
An der Abstimmung haben sich beteiligt 41 Verordnete. 41 Stimmen sind gültig.
Mit ja haben 25 Verordnete gestimmt, mit nein 16 Verordnete.
Die Verordnung ist damit angenommen worden.

 
 

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