Drucksache - 2258/VI
Vorsteherin:
Frau Pohle: Verehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Mätz, wenn ich Ihre Frage wörtlich nehmen würde, würde ich antworten müssen: Nein, das Bezirksamt hat keine konkreten Vorstellungen zur Bebauung der Fläche, weil wir selbst nicht bebauen, und schon gar nicht mit den Investoren Edeka und Porta. Aber ich glaube, Ihnen geht es eher um die Frage, welche Überlegungen gibt es zu dieser Fläche bei dem Eigentümer dieser Fläche, der mit zwei Unternehmen, nämlich Edeka …
Vorsteherin: Wir warten mal einen ganz kleinen Moment, bis wir das technische Problem geklärt haben. …
Frau Pohle: … und Verkaufsflächen eine Edeka-Center mit ca. 3.500 m², einen Selbstbedienungs-Möbelmarkt mit ca. 6.000 m² und einen Tierfachmarkt mit ca. 2.000 m². Das dürfte Ihnen aber allen bekannt sein, denn nach meiner Information oder nach der Information des Bezirksamtes war der Eigentümer mit diesen Plänen schon in diversen Fraktionen und bei diversen Bezirksverordneten. Allerdings liegt ein entsprechender Antrag bisher nicht vor. Seit wenigen Tagen, genau seit zweien, gibt es eine Voranfrage zu einem sozusagen Teilanliegen, nämlich in Bezug auf den Möbelmarkt. Da die geplanten Einzelhandelsvorhaben außerhalb der im Zentrenkonzept des Bezirkes planerisch festgelegten zentralen Versorgungsbereiche liegen, ist dieses Vorhaben sozusagen unter diesem Aspekt auch zu betrachten. Landesplanerisch – es widerspricht oder würde, wenn es sozusagen angestrebt werden würde, landesplanerischen Zielen sowie den Planungszielen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf, insbesondere, wie gesagt, dem bezirklichen Zentrenkonzept. Ihnen dürfte bekannt sein, dass das Bezirksamt am 2. März 2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes 10-60 beschlossen hat. Damit ist beabsichtigt, für das Grundstück Märkische Allee 310, welches im überwiegenden Teil dem Plangebiet entspricht, ein eingeschränktes Gewerbegebiet und ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen sowie Ausschlussfestsetzungen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche zu treffen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, welches im Januar und Februar dieses Jahres durchgeführt wurde, ist die Auseinandersetzung mit einem derartigen großformatigen Einzelhandelsvorhaben erfolgt. Ansonsten würde ich hier an der Stelle noch mal darauf – und das Verfahren wird jetzt also entsprechend fortgesetzt. Die Einwendungen, die Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit läuft derzeitig, und zu gegebener Zeit werden wir das dann auch entsprechend vorlegen. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen. Ich hatte darauf verwiesen, dass seit zwei Tagen eine Voranfrage zu einem Teilaspekt des Vorhabens des Eigentümers vorliegt. Wir hatten, da sich dieser Diskussionsprozess schon eine ganze Weile hinzieht, sozusagen auch entsprechende Anfragen an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gerichtet. Ich beziehe mich jetzt auch noch mal speziell auf die vom Grundstückseigentümer beabsichtigte, oder im Rahmen seines geplanten Einzelhandelsvorhabens geplanten beabsichtigten Möbelmarkt mit 6.000 m² Verkaufsfläche. Dieser Markt soll überwiegend nicht zentrenrelevante Hauptsortimente anbieten, und für das Angebot zentrenrelevanter Randsortimente will er 10 % der Verkaufsfläche nicht überschreiten. Das Zentrenkonzept des Bezirkes präferiert auch für Einzelhandelsvorhaben mit überwiegend nicht zentrenrelevanten Sortimenten eine Ansiedlung in den vorhandenen Zentren, sofern sie zu deren Stabilisierung beitragen. Allerdings ist es gerade dann, wenn es sich um solche Einzelstandorte handelt, oftmals schwierig, da eine entsprechende Verortung in den Zentren vorzunehmen.
Deshalb wird mit zweiter Priorität – werden Flächen ins Auge gefasst oder kommen in Frage, die vorhandene Fachmarktagglomerationen oder sonstige Fachmarktstandorte städtebaulich und funktional ergänzen und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Wir haben, um auch hier, da es sich um ein Vorhaben handelt, was sozusagen auch die Entscheidungshoheit des Bezirkes am Ende überschreiten würde, uns an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt.
Gemäß den Ausführungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen für das Land Berlin ist in der Regel bei Einzelhandelsvorhaben mit einem überwiegenden Anteil nicht zentrenrelevanter Sortimente und der Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente auf 10 % der Verkaufsfläche, wie hier eben zutreffend, eine Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung und der Zentrenstruktur nicht zu befürchten. Die Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte, also der AV Zentrenkonzepte des Landes Berlin, eröffnen daher für diese Fälle die Möglichkeit, in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung die Ansiedlung derartiger Einzelhandelsbetriebe außerhalb der bestehenden Zentren zu untersuchen. Das ist auch unser Anliegen, weshalb wir uns an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt haben und um eine entsprechende Prüfung der Sachlage gebeten haben.
Diese Stellungnahme liegt inzwischen vor. Und hier – und da hat sich die Senatsverwaltung auch zum Edeka-Markt – also zum geplanten Edeka-Markt – und Tierfachmarkt geäußert und empfiehlt sie dessen Einordnung in die umliegenden Zentren und nicht an diesem Standort, sondern schließt sie dort eher aus. Bezüglich des Selbstbedienungsmöbelmarktes wird zwar auch von der Senatsverwaltung nicht zwingend erwartet, dass dieser stadtstrukturelle Auswirkungen bezüglich der Einzelhandels- und Zentrenstruktur auslösen könnte, weshalb also grundsätzlich die Frage der Einordnung an diesem Standort denkbar wäre. Es wird aber weiter festgestellt, dass es zur Ansiedlung eines derartigen Fachmarktes der Ausweisung eines Sondergebietes bedarf und dass eine entsprechende Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan nicht möglich ist, so dass also hier sozusagen über diese Frage der Ausweisung des Sondergebietes weiter planerisch vorgegangen werden müsste.
Die Senatsverwaltung hat deshalb in ihrer Stellungnahme angeboten, die Fläche in die Untersuchung zur gesamtstädtischen Fachmarktkonzeption einzubeziehen. Sie werden sich erinnern, dass wir darüber informiert hatten, zumindest im Fachausschuss, ich weiß nicht, ob auch hier, dass mit dem StEP Zentren ja festgeschrieben worden ist, dass bezüglich der Fachmarktkonzeption eine eigenständige Untersuchung bis zum Jahresende vorgenommen werden soll. Das umfasst auch das sozusagen Ansiedlungsbegehren eines großen Möbelmarktes in Mahlsdorf, was mit dieser Untersuchung mit untersucht werden soll, und die Untersuchungen zu diesem Standort Trusetaler Straße/Ecke Märkische Allee würde dort mit einbezogen werden. Das streben wir an, damit wir hier zu einer Entscheidung kommen. Und ich denke, mit dieser Voranfrage, die wir jetzt im Bezug auf dieses Teilprojekt Möbelmarkt bekommen haben, werden wir also diesen Sachverhalt entsprechend weiter bearbeiten.
Vorsteherin: Schönen Dank. Herr Mätz und dann Herr Huhn.
Herr Mätz: Bemerkung von Herrn Mätz unverständlich.
Vorsteherin: Herr Huhn.
Herr Huhn: Sehr verehrte Frau Vorsteherin, liebe Verordnete, Danke.
Vorsteherin: Weiteren Redebedarf kann ich nicht erkennen. |
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