Drucksache - 2217/VI  

 
 
Betreff: Zur Eröffnung der Dauerausstellung im Juni 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR BildKultIm
Verfasser:Richter, Stephan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzStR BildKultIm
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
26.05.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Beantwortung, Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft:

 

1.       Entspricht es den Tatsachen, dass für den Standort der Dauerausstellung kein neues       Brandschutzgutachten notwendig gewesen wäre und damit der Eröffnungstermin unnötig verzögert wurde?

 

2.       Wird die Eröffnung im Juni 2011 stattfinden, und wie wird die Betreibung haushaltstechnisch gelöst?

 

Nein, dies entspricht nicht den Tatsachen.

 

Ein Brandschutzgutachten war im Fall der Immobilie Alt-Marzahn 55 wegen der veränderten Nutzung durch den Fachbereich erforderlich, obwohl es sich um eine verfahrensfreie Umnutzung gemäß § 62 Abs. 2 BauO Bln handelt.

 

a)

Grundsätzlich werden Brandschutzkonzepte sowie andere bautechnische Nachweise nur im Verfahren um eine Baugenehmigung zwingend benötigt. Hier muss neben dem Brandschutz z.B. auch die Standsicherheit gegenüber der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden.

 

Ursprünglich hatten wir eine Baugenehmigung beim Bauaufsichtsamt (BWA) für die bauliche Ertüchtigung des Hauses gestellt. Ein Bescheid über die Verfahrensfreiheit erging mit Datum vom 18.05.2009. Damit war ein Baugenehmigungsverfahren nicht erforderlich. Lediglich für den Einbau der Aufzugsanlage benötigten wir eine Baugenehmigung, die wir auf Antrag auch erhalten haben.

 

b)

Unabhängig vom Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung müssen auch verfahrensfreie Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, der Brandschutz und auch die Standsicherheit sind zu gewährleisten.

 

Im verfahrensfreien Vorhaben gilt die Selbstverantwortung des Eigentümers, er muss den Brandschutz gewährleisten.

 

Durch die Veränderung der Nutzung wurden die Wegebeziehungen im Gebäude verändert und über die Ausstellungstätigkeit wurden andersartige Brandlasten in das Gebäude eingebracht, als es zuvor im Rahmen des Bibliotheksbetriebs der Fall war. Deshalb musste der vorbeugende Brandschutz anhand der aktuellen Gebäudenutzung neu betrachtet werden.

 

Hierzu war die Beauftragung eines Brandschutzgutachtens erforderlich.

 

Die Einhaltung des Brandschutzes und der Standsicherheit kann nur durch sachkundige Personen in Form von Konzepten, Nachweisen und Gutachten überprüft werden.

 

Das BWA wies mich im November 2010 in einem Schreiben nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die aus dem zu beauftragenden Brandschutzgutachten resultierenden Maßnahmen unter Berücksichtigung des geltenden Brandschutzes für das bestehende Gebäude und von § 85 BauO Bln, realisiert werden sollten.

 

Eine Nutzungsaufnahme des Gebäudes als Ausstellungsgebäude ist erst dann möglich, wenn

 

·         eine sachkundige Person den Brandschutz des fertig gestellten Gebäudes für gewährleistet bescheinigt und

 

·         eine sachkundige Person die Standsicherheit des fertigen Gebäudes bescheinigt und diese dem Betreiber vorliegen.

 

Ein im Februar beauftragtes Gutachten eines Statikers lag am 12. April vor.

 

Eine Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen konnte bisher nicht vollständig erfolgen, weil die im Februar vom BA beschlossenen Gelder für die bauliche Ertüchtigung bisher noch nicht zugewiesen wurden.

Sobald die avisierten Gelder im Fachbereich vorhanden sind, können die Planungsbüros bezahlt werden und die notwendigen Maßnahmen (z.B. Brandschutztüren, Entrauchungsanlage)  umgesetzt werden.

 

Gleichwohl kann bereits jetzt eine Eröffnung der Ausstellung erfolgen, weil kein neuer zweiter baulicher Rettungsweg errichtet werden muss. Nach intensiver Prüfung konnte eine rechtlich tragfähige Lösung gefunden werden, mit der der vorhandene Rettungsweg weiter genutzt werden kann.

 

Mit der Brandschutzgutachterin könnte daraufhin abgestimmt werden, dass die notwendigen Brandschutzmaßnahmen in einem Zeitraum von zwei Jahren sukzessive durchgeführt werden.

 

Alle diese notwendigen Gutachten und Abstimmungen benötigten Zeit, weshalb eine Ausstellungseröffnung weiter nach hinten verschoben werden musste.

 

Nach Einschätzung des Heimatmuseums benötigen die Mitarbeiterinnen etwa vier bis sechs Wochen, um die Ausstellung zu eröffnen. In der nächsten Woche wird hierzu die erste Bauberatung im Heimatmuseum stattfinden.

 

Ich hatte bei der Jahresversammlung des Heimatvereins am 04.05.2011 mitgeteilt, dass wir die Ausstellung in neun Wochen eröffnen werden. An diesem Zeitplan halten wir weiter fest. Die Eröffnung wäre daher Anfang Juli 2011. Ein konkreter Termin wird vom Heimatmuseum noch bekannt gegeben.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin