Drucksache - 1206/V
Im
Zusammenhang mit den vom Bundestag im Dezember 2003 beschlossenen Gesetzen “Hartz
III und IV” frage ich das Bezirksamt: 1.
Welche
Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich aus den neuen Gesetzen für die
Bezirksverwaltung in Marzahn-Hellersdorf? 2.
Welche
Änderungen ergeben sich für die Zusammenarbeit von Bezirk und der Agentur für
Arbeit, Regionaldirektion Berlin, insbesondere in Bezug auf die Errichtung von
Arbeitsgemeinschaften in den Job-Centern (§ 44 SGB II)? 3.
Welche
Anforderungen ergeben sich für den Bezirk aus der Arbeitsteilung zwischen
kommunalem Träger und Bundesagentur für Arbeit bezüglich der Grundsicherung für
Arbeitsuchende? 4.
Welche
Möglichkeiten sieht das Bezirksamt zur Wahrnahme der Option, ab 01.01.2005 die
kommunale Trägerschaft über die Aufgaben der Agentur für Arbeit zu übernehmen? |
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