Drucksache - 2190/VI  

 
 
Betreff: Berufung eines beratenden Mitglieds in den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorstand
Verfasser:Wermke, Petra 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragDringlicher Antrag
   Beteiligt:Vorstand
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.04.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlicher Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Folgende Person wird gemäß § 35 (7) Ziffer 6 AG KJHG als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen:

 

Vertreter des Bezirksschulbeirates

 

Herr Michael   S c h u l z e

 

 

Das bisherige beratende Mitglied Frau Rosemarie   Vo ß 
scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

Begründung für die Dringlichkeit:

Begründung:

Die bisherige Vertreterin des BSB im JHA ist nicht mehr Eltersprecherin und somit vom BSB abberufen. Der Nachfolger wurde einstimmig im BSB bestätigt und kann somit von der BVV berufen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der erforderlichen Arbeitsfähigkeit des Jugendhilfeausschusses.
Die Information des Bezirksamtes über die Änderungen im BSB liegt der Vorsteherin der BVV seit dem 07.04.2011 vor.

 
 

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