Drucksache - 2175/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Grundstückseigentümern Gebühren nach dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz vom 25.03.2006 erhoben?
2. Inwiefern wurde dabei der Beschluss der BVV, dass eine Zustimmung zu Maßnahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes nach § 3 (3) nur erfolgt, wenn die Anlieger der entsprechenden Straße der Maßnahme zu gestimmt haben, berücksichtigt?
3. Wie viele wurden als gewerbliche Grundstückseigentümer und wie viele als private Grundstückseigentümer mit Gebühren des Straßenausbaubeitragsgesetzes belastet?
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