Drucksache - 2175/VI  

 
 
Betreff: Zum Straßenausbaubeitragsgesetz: Nur bei Zustimmung der BVV anwenden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:1. Dahler, Klaus-Jürgen
2. Kittler, Regina
3. Dr. Niemann, Heinrich
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
14.04.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

1.       In wie vielen Fällen wurden gegenüber Grundstückseigentümern Gebühren nach dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz vom 25.03.2006 erhoben?

 

2.       Inwiefern wurde dabei der Beschluss der BVV, dass eine Zustimmung zu Maßnahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes nach § 3 (3) nur erfolgt, wenn die Anlieger der entsprechenden Straße der Maßnahme zu gestimmt haben, berücksichtigt?

 

3.       Wie viele wurden als gewerbliche Grundstückseigentümer und wie viele als private Grundstückseigentümer mit Gebühren des Straßenausbaubeitragsgesetzes belastet?

 

 
 

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