Drucksache - 1194/V
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Sachverhalt: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.01.2004 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 22.01.2004 1. Gegenstand der Vorlage: Umbenennung des nördlichen Teils des
Immortellenweges mit anschließender Neunummerierung der Grundstücke.
Einbeziehung des neuen Fußweges zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm
(südlich an das Schulgelände angrenzend) in den Immortellenweg (siehe Anlage) 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
06.01.2004 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 840/II der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett S.
Simdorn Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wohnen,
Bauen und Bürgerdienste Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 18.01.200418.07.01 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – A. Gegenstand der Vorlage: Umbenennung
des nördlichen Teils des Immortellenweges
mit anschließender Neunummerierung der Grundstücke.
Einbeziehung des neuen Fußweges zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm (südlich an das
Schulgelände angrenzend) in den Immortellenweg (siehe Anlage ) C.1 Beschlussentwurf: Das
Bezirksamt beschließt die Umbenennung des nördlichen Teils des Immortellenweges
in Magnolienweg . Die
Umbenennung der Straße ist dringend erforderlich, da infolge des Schulneubaus
der Immortellenweg geteilt wurde und die Straße damit in zwei nicht mehr
miteinander verbundene Straßenabschnitte zerfallen ist. Die
Neunummerierung der Grundstücke des Magnolienweges ist notwendig. Der neue,
anliegerfreie Fußweg zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm (südlich an
das Schulgelände angrenzend) wird in den Immortellenweg einbezogen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: Die
o.g. öffentliche Straße befindet sich im Fachvermögen der Abt. Wohnen, Bauen,
Bürgerdienste - Tiefbauamt - Der Name
Magnolienweg entspricht dem Namenscharakter des Viertels und passt gut in das
Gebiet der Blumen- und Pflanzennamen. E. Rechtsgrundlage: BerlStrG
v. 13.07.1999 § 5, Abschn. I Nr. 3a und Nr. 4 der AV zu § 5 BerlStrG vom
02.11.2000
§§ 15, 36 II b, f und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: 180,00 Euro für 2 Pfosten, 5 SNS und 4 SNS-Einschübe aus Kapitel 4212 Titel 52101 G. Gleichstellungsrelevante H. Behindertenrelevante I.
Migrantenrelevante S. Simdorn Bezirksstadtrat für Wohnen, Bauen
und |
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