Drucksache - 1194/V  

 
 
Betreff: Umbenennung des nördlichen Teils des Immortellenweges mit anschließender Neunummerierung der Grundstücke. Einbeziehung des neuen Fußweges zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm (südlich an das Schulgebäude angrenzend) in den Immortellenweg (siehe Anlage) (BA-Vorlage Nr. 840/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Svend SimdornSimdorn, Svend
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.01.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 12.01.2004 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                         07.01.2004

 

 

 

   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.01.2004

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Umbenennung des nördlichen Teils des Immortellenweges mit anschließender Neunummerierung der Grundstücke. Einbeziehung des neuen Fußweges zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm (südlich an das Schulgelände angrenzend) in den Immortellenweg (siehe Anlage)

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 06.01.2004 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 840/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                              S. Simdorn     

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat für Wohnen,     

                                                                          Bauen und Bürgerdienste

 

Anlage

 

        

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                      18.01.200418.07.01

Tief 16                                                                                                                          7502     

Bearbeiterin: Frau Rieth

 

 

   

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 840/II     

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Umbenennung des nördlichen Teils des Immortellenweges      mit anschließender Neunummerierung der Grundstücke.   

                                                     Einbeziehung des neuen Fußweges zwischen Immortellenweg und  Hultschiner Damm (südlich an das Schulgelände angrenzend) in den Immortellenweg      (siehe Anlage )

 

B. Berichterstatter:                       

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt die Umbenennung des nördlichen Teils des Immortellenweges in Magnolienweg .

                                                     Die Umbenennung der Straße ist dringend erforderlich, da infolge des Schulneubaus der Immortellenweg geteilt wurde und die Straße damit in zwei nicht mehr miteinander verbundene Straßenabschnitte zerfallen ist.

                                                     Die Neunummerierung der Grundstücke des Magnolienweges ist notwendig.

                                                     Der neue, anliegerfreie Fußweg zwischen Immortellenweg und Hultschiner Damm (südlich an das Schulgelände angrenzend) wird in den Immortellenweg einbezogen.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV  vorzulegen und  zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             Die o.g. öffentliche Straße befindet sich im Fachvermögen der Abt. Wohnen, Bauen, Bürgerdienste -  Tiefbauamt  -

                                                     Der Name Magnolienweg entspricht dem Namenscharakter des Viertels und passt gut in das Gebiet der Blumen- und Pflanzennamen.

 

 

E. Rechtsgrundlage:                     BerlStrG v. 13.07.1999 § 5, Abschn. I Nr. 3a und Nr. 4 der AV zu § 5 BerlStrG vom 02.11.2000                                                                                 

                                                      §§ 15, 36 II b, f und Abs. 3 BezVG

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           180,00 Euro   für 2 Pfosten, 5 SNS  und 4 SNS-Einschübe aus Kapitel 4212 Titel 52101

 

  

        

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

                                                                             

 

 

S. Simdorn    

Bezirksstadtrat für Wohnen, Bauen und

Bürgerdienste                                                     

                                                                          

 

 

Anlage

 


 

 

 
 

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