Drucksache - 2048/VI  

 
 
Betreff: Zum Stadtentwicklungsplan Zentren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Altenburg, Dirk 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.01.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Vorsteherin:

… Ich rufe auf die Drucksache 2048, die als vierten Punkt die Kleine Anfrage 2047 mit enthält, und ich frage Herrn Altenburg, ob er seine Anfrage begründen möchte. Möchte er nicht. Dann bitte ich das Bezirksamt, auf diese Frage in der geänderten Form zu antworten.
Herr Lüdtke, Sie haben das Wort.

Herr Lüdtke:

Werte Vorsteherin, werte Damen und Herren Bezirksverordnete,
die Große Anfrage zielt ja auf die Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Zentren ab. Der Stadtentwicklungsplan Zentren ist einer der Themenpläne, die im Rahmen der Landesplanung auf der Ebene der Senatsverwaltung zu erarbeiten sind und letztendlich dann durch die entsprechende Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses also die entsprechende Gesetzeskraft die entsprechende Wirkung entfalten können. Sie sind ja auch Beschlussfassungen der Senatsverwaltung. Wir hatten im Jahre 1999 den ersten StEP Zentren in Berlin, der erarbeitet und beschlossen wurde. Wir hatten 2005 dann den zweiten StEP Zentren und wir sind aktuell bei der Erarbeitung in Berlin des dritten StEP Zentren.

Die Frage, die hier gestellt wurde: „Welche Stellungnahmen hat das Stadtentwicklungsamt zur Erarbeitung des neuen Stadtentwicklungsplanes Zentren abgegeben und im Bezirksamt vorgelegt?“

Die Senatsverwaltung hat an dieser Stelle von ihrem Recht Gebrauch gemacht, auf der Arbeitsebene entsprechende Fachstellungnahmen abzufordern. Diese Fachstellungnahmen, zwei an der Zahl, sind also vom Stadtplanungsamt auch entsprechend der Forderung der Senatsverwaltung erarbeitet worden. Die Senatsverwaltung hat von der Methodik her am
8. März vergangenen Jahres einen Workshop zur Erarbeitung des StEP Zentren durchgeführt. An diesem Workshop hat von Seiten des Bezirkes die Stadtentwicklung teilgenommen,  und die Wirtschaftsförderung war dort vertreten. Im Ergebnis dieses Workshops wurde im April, am 12. April, vergangenen Jahres an das Stadtentwicklungsamt also eine Abfrage auf Grundlage dieses Workshop gefordert. Hier ging es um die Abstimmung der Analyse-Ergebnisse, um die Abgleichung der Daten zu den Steckbriefen und anderen fachlichen Fragen. Diese Zuarbeit ist dann auch entsprechend der Forderungen der Senatsverwaltung zugearbeitet worden. Im November vergangenen Jahres erfolgte dann noch mal eine Übergabe einiger Teile, die also Bestandteil des gesamten StEP Zentren sind, u.a. der Gliederung und einiger Kapitel wie z.B. das Kapitel über Ziele und Leitlinien. Und ebenfalls dort ist eine Positionierung der Fachabteilung gefragt gewesen. Diese ist, so wie gefordert, auch von der Fachabteilung abgegeben worden. Interessanterweise habe ich festgestellt schon damals, dass hier ausdrücklich in beiden Schreibe darauf hingewiesen wird, dass die übergebenen Materialien der internen Abstimmung dienen und darum gebeten wird, sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie nicht zu veröffentlichen, also vertraulich zu behandeln. Das ist explizit in beiden Schreiben so ausgedrückt worden.

Zweite Frage: „Welche weiteren Schwerpunkte wurden aus den Beschlüssen des Bezirksamtes und der BVV bei der Stellungnahme berücksichtigt?“

Die Verantwortung bei der Erstellung des StEP Zentren liegt – wie gesagt – bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In welcher Weise sie etwas berücksichtigt, können wir aus dem heutigen Wissensstand noch nicht eindeutig sagen. Der StEP Zentren legt für die Bezirke die Hauptzentren, insbesondere die Stadtteilzentren bzw. die besonderen Stadtteilzentren und die Ortsteilzentren fest. Hier wird es zukünftig eine Änderung geben. Die Hierarchie ist abgeflacht worden. Es wird also zukünftig keine Stadtteilzentren und besonderen Stadtteilzentren mehr geben, sondern nur noch Stadtteilzentren. Das ist sicherlich also auch für die Übersichtlichkeit dann etwas hilfreicher. Und der StEP Zentren legt, sofern erforderlich, also besonderen Handlungsbedarf dar. In der fachlichen Zuarbeit sind alle relevanten Beschlüsse der BVV und des Bezirksamtes, die zu Planungen des Bezirkes angehen und also zum StEP Zentren zu beachten waren, von der Fachabteilung entsprechend berücksichtigt worden. Wir haben insbesondere bei der Stellungnahme zum StEP Zentren III der Senatsverwaltung noch mal gesagt, dass also bei den Zielen und Leitlinien sich nach unserer Auffassung eher allgemeine und teilweise auch sehr unverständliche oder schwer verständliche Formulierungen befinden und wir im Moment den Eindruck haben, dass also dieser Teil in der Praxis nicht sehr hilfreich sein wird. Gleichzeitig wurden Erwartungen in diesen Leitlinien für ganz konkrete personelle und materielle Aufwendungen definiert, die aus unserer Sicht durch die Bezirksverwaltung in dieser Weise dann nicht umsetzbar sind.

Dritte Frage: „Inwieweit wurde die Wirtschaftsförderung des Bezirkes an der Erarbeitung der Stellungnahme beteiligt?“

Darüber können wir aufgrund der Tatsache, dass die Beteiligung ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung organisiert und durchgeführt wird, keine Auskunft geben. Wir gehen davon aus, dass, wenn dem Bezirk ein kompletter Entwurf des StEP Zentren vorliegt, das ist im Moment noch nicht der Fall, wir dann auch eine Stellungnahme als Bezirk abgeben müssen und für diese Stellungnahme würden wir dann auch davon ausgehen, dass alle relevanten Ämter entsprechend zu beteiligen sind.

Dann wird in der vierten Frage noch mal explizit danach gefragt: „Wie weit hat das Bezirksamt die Beschlusslage des Bezirksamtes und der BVV zur Ansiedlung des PORTA-Einrichtungshauses im Rahmen der Neuerarbeitung des StEP Zentren gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung vertreten?“

Zeitnah mit der Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde den beiden Senatoren Frau
Junge-Reyer und Herrn Wolf, durch die Bürgermeisterin und meinen Kollegen Stadtrat Herrn Gräff die Beschlusslage persönlich übergeben und erläutert. Wir haben von Seiten der Fachabteilung der Senatsverwaltung mitgeteilt bekommen, dass also diese Beschlusslage rechtzeitig und hinreichend begründet dort vorlag und in der Erarbeitung des StEP Zentren mit eingearbeitet – also nicht eingearbeitet, sondern berücksichtigt wurde. Insofern war also ein erneutes Handeln auf der Fachebene nicht erforderlich.

Vorsteherin:

Schönen Dank, Herr Lüdtke. Herr Altenburg.

Herr Altenburg:

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Herr Lüdtke, ich hatte Wortprotokoll beantragt und hab noch einige Nachfragen zur Präzisierung. Zum einen wollte ich nachfragen, wann im Hinblick auf Punkt 4 – zum PORTA-Einrichtungshaus – die Erklärung gegenüber der Senats-verwaltung abgegeben wurde. Dann wollte ich noch mal konkret nachfragen, ob ich das richtig verstanden hab, dass im aktuellen Verfahren zur Stellungnahme das Stadtentwicklungsamt die Wirtschaftsförderung nicht angefragt hat wegen einer abzugebenden Stellungnahme. Und dann wollte ich noch mal fragen, inwieweit die Stellungnahme des Stadtentwicklungsamtes gegenüber der Senatsverwaltung im Bezirksamt besprochen bzw. beschlossen wurde. Wenn ja, wann, oder nicht?
 

Vorsteherin:

Frau Kittler.
 

Frau Kittler:

Ich möchte das Wortprotokoll beantragen, der Beantwortung.
 

Vorsteherin:

Wir machen es nur einmal. Das ist schon beantragt gewesen. Herr Lüdtke.
 

Herr Lüdtke:

Ja, zu den Nachfragen, Herr Altenburg: Ich hatte ja ausgeführt, dass Frau Bürgermeisterin und Kollege Gräff also bei der Senatorin und dem Senator persönlich die Beschlussfassung des Bezirksamtes übergeben haben. Da weiß ich jetzt aus dem Hut nicht das Datum, da war ich auch nicht dran beteiligt. Die Senatsverwaltung, die zuständige Abteilung, hat uns bestätigt, dass also diese Beschlussfassung rechtzeitig bei ihr und in für sie ausreichendem Maß begründet vorhanden war zu diesem Zeitpunkt der Erarbeitung des StEP Zentren. Die zweite Sache: Die Beteiligung der Wirtschaftsförderung - explizit hat die Senatsverwaltung hier eine Fachstellungnahme des Stadtplanungsamtes abgefordert. Die Fachstellungnahmen, die wir zu geben hatten, insbesondere die Fachabgleiche, die hier zu machen sind, entsprachen der Beschlusslage des Bezirkes und es war auch nicht notwendig, fachlich die Wirtschaftsförderung zu beteiligen. Wie gesagt, wir haben uns jeweils immer nur zu einzelnen Teilen, die uns vorgelegt wurden, äußern können. Ich gehe davon aus, dass der Gesamtentwurf des StEP Zentren uns noch vorgelegt wird. Dann war die dritte Fragestellung: Im Bezirksamt wurde diese fachliche Stellungnahme nicht besprochen.


Vorsteherin:

Frau Pohle
 

Frau Pohle:

Frau Vorsteherin, ich möchte sozusagen eine Richtigstellung vornehmen schon wegen des Protokolls: Das Gespräch mit der Senatorin für Stadtentwicklung und Senator für Wirtschaft fand mit mir statt und nicht mit mir und Herrn Gräff.


Vorsteherin:

Dann haben wir das auch geklärt. Gibt es weiteren Redebedarf? Sehe ich nicht.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin