Drucksache - 1970/VI  

 
 
Betreff: Zur Erschließung des Geländes an der Kreuzung Chemnitzer Straße/Anton-von-Werner-Straße (ehem. Gärtnerei)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzStR ÖkStadt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.10.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Begründung:

 

In welchem Stadium befindet sich die Erschließung des gegenwärtig stark verwahrlosten und seit Jahren als Müllhalde benutzten Geländes an der Kreuzung Chemnitzer Straße / Anton-von-Werner-Straße (ehemalige Gärtnerei hinter dem Netto-Laden), das inzwischen nicht nur zu einem veritablen Schandfleck, sondern auch zu einer Gefahr für die dort spielenden Kinder geworden ist?

 

Das in Rede stehende Gelände westlich der Chemnitzer Straße sowie nördlich der Anton-von-Werner-Straße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-38. Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat bereits im Mai 2000 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnstandortes unter Berücksichtigung der erforderlichen Erschließung zu schaffen. Anlass der Planung war hier der private Belang des Eigentümers, die Flächen wirtschaftlich zu verwerten. Beabsichtigt war eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern. In Folge eines Eigentümerwechsels und veränderter wirtschaftlicher Bedingungen wurde das Bebauungskonzept verändert. Die Bebauungsdichte wurde reduziert. Ein Änderungsbeschluss erfolgte im April 2009.

Auf Grund des fehlenden Erfordernisses wurde der B-Plan bisher nicht weitergeführt. Wann ein Eigentümer nach geltendem Recht bzw. entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplanes die Bebauung seines Grundstücks vornimmt, obliegt ihm selbst.

 

Gegenwärtiger Eigentümer ist die Landinvest Anstalt, Am Brühl 1, Pf. 168 in 09493 Mauren.

Im August 2005 hatte das Umweltamt das letzte Mal mit der Fläche zu tun. Damals war es nach langem Hin und Her gelungen, gefährliche Abfälle entsorgen zu lassen. Bei einer augenschein-lichen Prüfung vor Ort konnte festgestellt werden, dass das Gelände sich in einem sehr unschönen Zustand befindet, welcher durch die vorhandenen Bauruinen verstärkt wird, das Gelände selbst aber ordnungsgemäß abgezäunt ist und somit vor unbefugtem Betreten gesichert ist. Eine umweltgefährdende Vermüllung konnte nicht festgestellt werden, so dass aus ordnungsbehördlicher Sicht zurzeit kein Eingriff möglich ist. Unabhängig davon wird der neue Eigentümer angeschrieben und gebeten, sich bezüglich weiterer Vorhaben mit dem Bezirk in Verbindung zu setzen. Durch den Fachbereich Bauaufsicht, Wohnungsaufsicht und Denkmalschutz wird jedoch unabhängig von der Inaugenscheinnahme ein Ortstermin anberaumt bei welchem eine konkrete Überprüfung des Grundstückes erfolgt. Sollte sich aus diesem Termin ein Handlungsbedarf ergeben, werden die entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung der Sicherheit von dem zuständigen Fachbereich meiner Abteilung eingeleitet.

 

 

 

 

Norbert Lüdtke

BzStR ÖkStadt

                            2

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin