Drucksache - 1846/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, eine Spielplatzkommission, bestehend aus Eltern, Lehrern, Kindern und anderen Sachverständigen, einzurichten. Die Kommission soll der BVV regelmäßig über ihre Arbeit berichten. Begründung: Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) des Landes Berlin legt in § 6 fest „Das Bezirksamt bildet eine Spielplatzkommission und beruft Eltern, Lehrer sowie andere Sachverständige als Mitglieder. Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten“. Die Einrichtung einer solchen Kommission wird also vom Land Berlin ausdrücklich gewünscht und gefordert. Angesichts der aktuellen Situation im Bezirk, die meisten Spielplätze im Bezirk befinden sich in einem schlechten bis desolaten Zustand (laut Entwicklungskarte des Senats), ist die Bildung einer Spielplatzkommission geradezu zwingend geboten.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem o.g. Gesetz und dem schlechten Zustand der Spielplätze im Bezirk.
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