Drucksache - 1166/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 04.12.03 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
18.12.03 1. Gegenstand
der Vorlage: Bildung
einer ständigen ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
zur bezirklichen Sozialberichterstattung 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.03 beschlossen,
die BA-Vorlage Nr. 820/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die
Vorlage ist als Anlage beigefügt. Dr. Klett Dagmar
Pohle Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Soz Plan 1 / Soz Plan2 25.
November 2003 Bearbeiter : Augustin / Höhne 6003
/ 6004
Vorlage für das
Bezirksamt
- zur Beschlussfassung - Nr. 820 /II A.
Gegenstand der Vorlage:
Bildung
einer ständigen ressortübergreifenden Arbeitsgruppe
zur bezirklichen Sozialberichterstattung
B. Berichterstatter: Bezirksstadträtin
Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die Bildung
einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur bezirklichen
Sozialberichterstattung. C.2 Weiterleitung an die BVV Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage zugleich
Veröffentlichung: der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Fachliche
Abstimmung aller planenden Bereiche und Erstellung
eines jährlichen Basisberichts gemäß Anlage 1 E. Rechtsgrundlage: § 15, § 36 (2) b, f
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §17 (3) Sozialgesetzbuch (SGB) I, §§ 86, 95
SGB X, § 1, Abs. 3, § 5 Abs. 2 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG), § 80 Kinder- und
Jugendhilfe Gesetz (KJHG) F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Berücksichtigung
gleichstellungsrelevanter Sachverhalte in der
Sozialberichterstattung H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Berücksichtigung
behindertenrelevanter Sachverhalte in der Sozialberichterstattung I. Migrantenrelvante Auswirkungen: Berücksichtigung
migrationsrelevanter Sachverhalte in der Sozialberichterstattung Dagmar
Pohle Bezirksstadträtin
für Soziales, Wirtschaft
und Beschäftigung Anlagen Anlage 1 Mit dem Beschluss des
Bezirksamtes wird die bisherige zeitweilige in eine ständige Arbeitsgruppe übergeleitet . Die ständige Arbeitsgruppe
“Sozialberichterstattung” wird mit dem Ziel gebildet, a)
1 x jährlich gemeinsam
einen Basisbericht mit wesentlichen sozio-demographischen und
sozio-ökonomischen Daten auf Grundlage der Stadtteilstrukturierung des Bezirkes
sowie der Daten aus dem Mikrozensus zu erarbeiten und b)
einen regelmäßigen
ressortübergreifenden fachlichen Austausch zu planungsrelevanten
Fragestellungen zu pflegen und die Fachplanungen gegenseitig abzustimmen. Ständige Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Vertreter/innen der
Jugendhilfeplanung (Jug ID 4, Jug ID 5), der Gesundheitsplanung (GesPL 1), der
Stadtplanung (Stapl BEP), der Sozialplanung (SozPlan1, SozPlan2) und die
Beauftragten (MigrB, GleichB, BehindB). Vertreter/innen der Schulplanung
(Schul PlaB) und des Wohnungsamtes sind nichtständige Mitglieder der AG. Sie
werden fakultativ themenbezogen einbezogen. Themen- und aufgabenbezogen sind weitere Bereiche in die Tätigkeit der ständigen Arbeitsgruppe einzubeziehen. Der Bereich Vermessung des LuV‘s StaplVerm erstellt bei Abforderung der Arbeitsgruppe themenbezogene Karten mit sozialräumlichen Gliederungen für alle planenden Bereiche (Stadtteile, Sozialräume). Die ständige Arbeitsgruppe
trifft sich mindestens einmal pro Quartal. Die Datenstruktur für den
Basisbericht orientiert sich an der Anlage 2, in Anlehnung an den
Hellersdorfer Sozialatlas. Die vorgeschlagene Datenstruktur wird in der neu
gebildeten Arbeitsgruppe beraten,
präzisiert, mit den Abteilungen abgestimmt und dem BA zum 31.03.04 endgültig
zur Entscheidung vorgelegt. Eine inhaltliche
Aufgabenteilung bei der Erarbeitung des Basisberichtes erfolgt in der Form,
dass jeder Planungsbereich für seinen fachlichen Teil verantwortlich ist.
Gleichstellungs-, behinderten- und migrationsrelevante Sachverhalte müssen sich
in dem Bericht widerspiegeln. Die Verantwortlichkeiten für
die Datenerstellung werden mit Vorlage der Datenstruktur festgelegt. Die Koordinierung der
Erarbeitung des Basisberichtes (Abstimmung, Endfertigung einschließlich
Binden) obliegt der Plan- und Leitstelle Gesundheit. Der Basisbericht erscheint
in einer Auflagenhöhe von 200 Stück. Gleichzeitig stellt die
Plan- und Leitstelle Gesundheit ihre technische Ausstattung zum Binden den
einzelnen Fachabteilungen für Veröffentlichungen ihrer Fachplanungen und
Berichte zur Verfügung. Dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € jährlich zu veranschlagen. Für den Doppelhaushalt 2004/05 sind jedoch keine Mittel einzuplanen, da die Finanzierung im Rahmen des Modellprojekts “Gender-mainstreaming in der Sozialberichterstattung” finanziert wird. Ab 2006 sind die erforderlichen Mittel in Kapitel 4110, Titel 51101einzustellen. Zur Vereinheitlichung von
Veröffentlichungen sind die künftigen Berichterstattungen der einzelnen
Fachabteilungen im Layout einheitlich zu gestalten, um den Wiedererkennungswert
zu verstärken (Zuordnung zum Bezirk, zu den Fachabteilungen). Es ist ein
einheitliches Deckblatt (s. Anlage 2) abteilungsbezogen in
unterschiedlichen Farben für alle Berichte zu verwenden (Jug = rot, Soz = gelb,
Ges = blau, Schule = grün). Die Veröffentlichungen erscheinen als “Beiträge zur
ressortübergreifenden Sozialberichterstattung”. Alle Berichte sind auf der bezirklichen
Homepage zu veröffentlichen. Anlage 2 – Entwurf
Datenstruktur Basisbericht Anlage 3 –
Musterdeckblatt STRUKTUR des
Basisberichts (Vorschlag, in AG zu präzisieren)
1. Umfeldvariablen
(Merkmale zur Beschreibung des Lebensraumes)
2. Kennzeichnung der
sozialen Lage 2.1. soziodemographische
Merkmale
2.2. sozioökonomische
Merkmale
Weitere
Merkmale/Merkmalskomplexe - auf sozialräumlicher
Ebene · Plätze in Kindertagesstätten (Jug) · Platz- und Nutzerzahlen in kommunalen
Jugendfreizeiteinrichtungen (Jug) · Jugendkriminalität (Jug) · unterhaltsberechtigte Kinder (Jug) · Platz- und Nutzerzahlen in kommunalen
Senioreneinrichtungen (Soz) · tätige freie Träger (Jug, Ges, Soz) - auf bezirklicher Ebene · Hilfe- und Pflegebedürftigkeit (Soz) · Behinderte (Soz, Ges, Jug) ð
Bei allen
Merkmalen/Daten ist der gender-Aspekt zu beachten!
thema des berichtes jahr Marzahn-Hellersdorf [1] Gemeint ist sowohl der kleinstmögliche als auch kleinst notwendige Bezug. So macht z.B. die Aufführung der Einwohnerdaten in ihrer kleinsten Erfassungsform, d.h. nach statistischen Blöcken, für die Zwecke eines Sozialatlasses keinen Sinn. [2] Kleinräumlichere Auswertungen wären theoretisch über das Einwohnermeldeamt möglich; vgl. Münchener Statistikamt: Mikrodemographisches Analysesystem |
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