Drucksache - 0506/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 20.01.2005 Vorlage
zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.02.05 1. Gegenstand der Vorlage: Nachhaltige Entwicklung des
Landschaftsraumes Wuhle- 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
18.01.05 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.1197/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett Dr. Niemann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 06.01.05 Abt. Ökologische Stadtentwicklung 6720 Nat FBL
Vorlage
für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 1197/II A. Gegenstand der Vorlage: Nachhaltige Entwicklung des
Landschaftsraumes Wuhletal B. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, den
Planungsstand und die Maßnahmen zum Biotopschutz zur Kenntnis zu nehmen. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich
Veröffentlichung: Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und
umgehend zu veröffentlichen. Entwicklung
Biotopverbund D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: § 1 Geschäftsordnung des BA (GO BA); F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 2 I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr.
Niemann Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlage Nachhaltige Entwicklung des
Landschaftsraumes Wuhletal als Biotopverbund Anlage Nr.1197/II Für das Wuhletal und den Seelgraben liegen untereinander
abgestimmte, einzelne, fachliche Konzepte für Teilräume mit den insgesamt 11
Landschaftsplänen XXI-L-1, XXI-L-2, XXI-L-3, XXI-L-4, XXI-L-5, XXI-L-6,
XXI-L-7, XXI-L-8, XXIII-L-2, XXIII-L-3 und XXIII-L-4 vor, die den Biotopverbund
thematisch mit bearbeiten. Darüber hinaus liegen weitere Konzepte, Gutachten
und Untersuchungen zu ökologischen Fragestellungen vor, insbesondere auch ein
Konzept zum ökologisch wertvollen Bereich nördlich des Zusammenflusses der
neuen und alten Wuhle sowie zum Weidengrund, den Kaulsdorfer Teichen und dem
Karpfenteich (Zusammenstellung der Gutachten siehe BA-Beschluss Nr. 538/II aus
der 57. BA-Sitzung vom 25.02.2003, Zwischeninformation zur DS 506/V). Allen Gutachten und Konzepten gemeinsam ist die Zielstellung, - das Wuhletal als naturnahen Landschaftsraum zu gestalten, - die Gewässer alte und neue Wuhle zu renaturieren, - die Talmitte für die Natur- und Landschaftsentwicklung zu
stärken, - wertvolle Landschaftsteile zu entwickeln und zu entlasten, - die gewässerbegleitenden Biotoptypen als Feucht- und
Frischwiesen zu entwickeln, - den Besucherverkehr auf die Talränder zu verlegen und den
querenden Verkehr zu bün- deln, - die Attraktivität des Tales als zentralem Grünzug des
Bezirks für Besucher/innen, insbe- Grundlage des Biotopverbundes im Wuhletal sind, entsprechend
den Ergebnissen der Diskussion in der Lokalen Agenda 21 (AG Natur und
Landschaft), die neue und die alte Wuhle. Nach dem Umbau in Folge der
Schließung des Klärwerks Falkenberg werden diese eine gewässerorientierte
Biotopvernetzung zwischen dem Regionalpark Barnim und der Spree schaffen.
Entlang dieser insgesamt rund 16 km langen Fließstrecke wird dieses System
ergänzt durch die einfließenden Gräben, die die Vernetzung in die
anschließenden Bezirksflächen hinein ausweiten. Teil dieses Verbunds sind die
an die Gewässer anschließenden Flächen sowie die Feuchtbiotope Karpfenteich,
Kaulsdorfer Teiche und Weidengrund. Das Konzept kann fachlich umgesetzt werden, ohne dass die
rechtlichen Anforderungen des § 3 Biotopverbund des Gesetzes zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung
anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002 bisher in das
Landesrecht eingeflossen sind. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
wird zur Zeit an der Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes gearbeitet. Es
ist Ziel des Bezirksamtes, im Zuge der Beteiligung an dieser Novelle daran
mitzuwirken, einen Rechtsrahmen für die Erarbeitung bezirksweiter Konzepte,
z.B. zum Biotopverbund, im Rahmen der Novellierung der Landschaftsplanung für
die örtliche Ebene (Bezirk) zu schaffen. Grundlage dafür sind die Ansätze aus
dem "Grünen Stadtplan". Dies steht aber der aufgrund des zeitlichen
Drucks erforderlichen fachlichen Bearbeitung der Aufgaben zum Biotopverbund im
Wuhletal nicht entgegen. Die Renaturierung der alten und neuen Wuhle durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, entsprechend den gemeinsamen
Vereinbarungen (siehe BA-Beschluss 538/II), ist die wichtigste Maßnahme zum
Biotopverbund. Mit der Beseitigung von Verrohrungen und Absturzbauwerken sowie
der Gestaltung von rauhen Sohlgleiten wird der Raum des Wuhletales für Tiere
und Pflanzen gewässerbegleitend erheblich durchlässiger. Hinzu kommen
Sohlanhebungen, die eine Anhebung des Grundwasserspiegels bewirken. Diese
verbessern auch die Zuführung von Wasser in den GLB Weidengrund sowie die
schützenswerten Biotope Karpfenteich und Kaulsdorfer Teiche. Bei ausreichendem
Wasserdargebot bewirkt diese auch die Vernässung der gewässerbegleitenden
Wiesen. 2 Konkrete weitere Abstimmungen auf diesen Grundlagen werden
zur Zeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Planungsbüro WASY
und Vertretern/innen der lokal tätigen Naturschutzorganisation zu einzelnen
Teilthemen geführt. Diese sind - die Fortsetzung des Wegebaus, - die Unterbrechung von Wegen und - die Bündelung der Brückenstandorte. Im Bereich Jelena-Santic-Friedenspark/Kienberg wird der
Talzugang beidseitig, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Bürger/innen,
verbessert. Hier werden zwei neue Brücken [über neue Wuhle und alte Wuhle
(Ersatz des alten Übergangs)] gebaut, die den Seitenwechsel des
Wuhlewanderweges von Marzahn nach Hellersdorf ermöglichen, den
Hellersdorfern/innen einen verbesserten Zugang zum Kienberg schaffen und den
Marzahnern/ Die Querung der neuen Wuhle weiter südlich über das
Absturzbauwerk nördlich des Zusammenflusses sowie parallel dazu der alten Wuhle
westlich von diesem Bauwerk wird im Zuge der Renaturierung aufgehoben. Diese
Maßnahme entlastet den wertvollen Bereich zwischen neuer und alter Wuhle ab dem
Zusammenfluss nordwärts bis hin zur Querung des Wuhlewanderweges am Kienberg
(insbesondere den Dammweg West) nahezu vollständig vom Besucherverkehr. Als Ersatz
für die Spaziergänger/innen wird der vorhandene Querweg zum Absturzbauwerk vor
der alten Wuhle nach Süden verschwenkt (parallel zum Stichgraben der alten
Wuhle) und mit einer neuen Brücke über die neue Wuhle an den Wuhlewanderweg auf
der Hellersdorfer Seite angeschlossen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur
Entlastung der Talmitte im zentralen schutzwürdigen Bereich getan. Im Zuge der
geplanten Sohlanhebung der neuen Wuhle wird geprüft, ob der Damm westlich
ebenfalls entfernt werden kann. Der Übergang über die alte Wuhle auf der Höhe Suhler
Str./Kienberg wird im Zuge der Renaturierung ersatzlos entfernt. Es wird
geprüft, ob die Finanzierung auch die Entfernung der östlich davon liegenden
Brücke über die neue Wuhle deckt. Zur Verbesserung der Erschließung des
westlichen Talrandes ist als Ersatz ein Weg westlich des Waldsaumes in höherer
Lage des Kienbergs im Bau. Dieser ist mit den Naturschutzvertretern/innen vor
Ort abgestimmt. Ziel beider Maßnahmen ist die Beruhigung des Waldsaums vor dem
Kienberg, der in Übereinstimmung mit den Naturschutzvertretern/innen vorrangig
der Naturentwicklung am Übergang Wuhletal/Kienberg dienen soll. Auch hier wird
die Talmitte entlastet, wenn es gelingt, die Entfernung der Panzerbrücke
ebenfalls zu realisieren. Im nördlichen Kaulsdorfer Teich wurde in Absprache mit den
Naturschutzvertretern/innen ein Stau zur Sicherung des Regenwassers in diesem
Teich eingerichtet. Damit soll für eine Die beiden südlich gelegenen Teiche sind mit Cadmium
belastet. Sie dürfen daher zur Zeit gemäß den Auflagen der Wasserbehörde nicht
in den Grundwassereinzugsbereich gelangen. Das Büro WASY prüft zur Zeit, welche
Möglichkeiten zur Verbesserung der ökologischen Situation bestehen. Alternativ
muss entweder die Sohlanhebung im Bereich des nördlichen Kaulsdorfer Teichs
enden oder das Cadmium aus den zwei südlichen Teichen entfernt werden. Der
Fachbereich Umwelt prüft im ersten Quartal diesen Jahres gutachterlich, welche
Kosten bei einer Entfer- 3 nung des Cadmiums anfallen. Der Fachbereich Untere
Naturschutzbehörde prüft anschließend, ob für die Maßnahme Ausgleichs- und
Ersatzgelder in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Sollte beides möglich
sein, kann die Sohlananhebung auch im Bereich der südlichen Teiche fortgesetzt
werden. Dies wäre die Vorzugsvariante. Für den Karpfenteich wird ein Anschluss an die neue Wuhle in
offener Wasserführung geplant. Die vorhandene Verrohrung soll entfernt werden.
Die offenen Gräben unterbrechen den westlichen Dammweg nördlich und westlich
des Karpfenteiches mit der Folge, dass auch hier der Talraum vom
Besucherverkehr entlastet werden könnte. Für den Weidengrund ist im Zuge einer
Beschäftigungsfördermaßnahme eine Vertiefung einer Teilfläche zur Sicherung
einer dauerhafteren Wasserführung in Vorbereitung. Auch diese Maßnahme ist mit
den Naturschutzvertretern/innen abgestimmt. Darüber hinaus soll eine
verbesserte Wasserführung durch die Sohlanhebung der neuen Wuhle in diesem
Bereich erreicht werden. Bezüglich der Potenziale aus dem Stadtumbau Ost liegt dem
Natur- und Umweltamt derzeit im Rahmen der gemeinsamen Arbeit am Biotopverbund
im Bezirk eine Liste aus der Lokalen Agenda 21 mit Vorschlägen zur zukünftigen
Nutzung vor. Diese Liste wird zur Zeit geprüft. Sie wird in den nächsten
Sitzungen der Lokalen Agenda 21 diskursiv weiter entwickelt. Es besteht
grundsätzlich Übereinstimmung, dass Flächen, die im Wuhletal liegen und nicht
für eine weiter Bebauung benötigt werden, in den Landschaftsraum integriert
werden können. |
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