Drucksache - 1374/VI  

 
 
Betreff: Zu Pflegestützpunkten im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.05.2009 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

1

1. Wo werden die zwei Pflegestützpunkte im Bezirk angesiedelt?

 

Die Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin erfolgt auf der Grundlage des § 92c Sozialgesetzbuch (SGB) XI und damit in konkreter Umsetzung wesentlicher Inhalte des im Jahr 2008 in Kraft getretenen Pflege - Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG). Im Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen und auf Grundlage eines entsprechenden Landesrahmenvertrages nehmen zum Juli 2009 zunächst 24 Pflegestützpunkte ihre Arbeit auf.

 

Für den Bezirk Marzahn – Hellersdorf wurde vereinbart, dass 2 Pflegestützpunkte eingerichtet werden, die die nachfolgenden wesentlichen Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks erfüllen werden:

 

  • eine wohnortnahe, unfassende und unabhängige Beratung zu allen Fragen der Pflege in Verbindung mit den dazugehörigen differenzierten Sozialleistungen und weiteren Hilfen,
  • eine Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfe- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfen zur Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten und
  • eine Vernetzung der regional vorhandenen und aufeinander abgestimmten pflegerischen und sozialen Versorgungs- und Betreuungsangebote.   

 

Die beiden Pflegestützpunkte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf befinden sich nach derzeitigem Stand zukünftig in:

 

  • der Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“, Mehrower Allee 50, 12687 Berlin

 

  • dem Servicecenter der AOK, Janusz-Korczak-Str. 8 , 12627 Berlin.  

 

 

2. Wann nehmen diese ihre Tätigkeit auf und wie wird die Bevölkerung über die Angebote

   informiert?

  

Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales hat am 13.05.2009 in ihrer Presseerklärung zum Abschluss des Landesrahmenvertrages über die Arbeit und Finanzierung der Pflegestützpunkte informiert und mitgeteilt, dass die ersten 24 Pflegestützpunkte (2 je Bezirk) zum Juli diesen Jahres ihre Arbeit aufnehmen werden.

 

Mit entscheidend für die erfolgreiche Arbeit der Pflegestützpunkte wird sein, wie diese wohnortnahen Anlaufstellen von pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen angenommen werden. Hinsichtlich der Einbeziehung von Selbsthilfegruppen und Ehrenamtlichen, kirchlicher und gesellschaftlicher Träger und Organisationen und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit wird ein Steuerungsgremium der gemeinsamen Träger in den einzelnen Pflegestützpunkten federführend sein.

 

Eine aktive und umfassende Informationsgestaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes zu den Angeboten und Möglichkeiten der Pflegestützpunkte wird wesentlich für deren erfolgreiche Arbeit und die explizit gewollte Hilfe für jeden Einzelnen vom Thema „Pflege“ betroffenen Hilfebedürftigen bzw. Angehörigen sein. Dem Steuerungsgremium der gemeinsamen Träger in den einzelnen Pflegestützpunkten wird dafür eine besondere Verantwortung zukommen.  

 

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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