Drucksache - 1131/VI
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft: Die Entscheidungen des Schulträgers richten sich nach der
vorgefundenen Situation und den zu erreichenden Zielen. Als Befund bleibt festzuhalten, dass
Nachdem noch bis Anfang der 90-er Jahre nur der Besuch einer
Sonderschule möglich war, wurde zunächst die Voraussetzung für Integration in
der Regelschule geschaffen und dann ab 2004 von der rot-roten Koalition diese
als Regelfall vorgesehen. Ab Januar 2009 ist zudem die UN-Konvention über die
Rechte behinderter Menschen mit weiter verstärkter Integration umzusetzen. Die Bestrebungen des Schulträgers einen Beitrag zur
Integration von Sonderschülern in die Regelschule zu leisten, sind jedoch nicht
nur davon motiviert einen gesetzmäßigen Zustand zu erreichen, sondern
entsprechen den Erkenntnissen der Bildungsforschung. Wesentliche Erkenntnisse sind im WZ Brief Bildung des
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung von November 2008 enthalten
(siehe Anlage). Ich muss zur Kenntnis nehmen, dass gegenwärtig keine
politische Mehrheit für eine aktive Begleitung eines Veränderungsprozesses in
Richtung einer häufigeren Integration in Regelschulen gegeben ist. Ich werde
deshalb die weitere Entwicklung der Schülerzahlen beobachten und bei Sicherheit
über Anmeldezahlen für das Schuljahr 2009/10 Vorschläge unterbreiten. Im Lichte dieser Ausführungen beantworte ich Ihre Fragen wie
folgt: 1. Auf welcher Grundlage sollen welche Veränderungen im
Zusammenhang mit der Dahlmann- Schule
durchgeführt werden? Grundlage bildet der Schulentwicklungsplan (SEP) 2008-2012
für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gem. BA-Vorlage Nr. 530/III vom 10.06.08. Speziell zur Dahlmann-Schule wurden folgende Aussagen im SEP
getroffen: Die Dahlmann-Schule ist eine
Sonderschule mit Sekundarstufe I (Sek I), d.h. nach der Grundschule werden die Klassen 7-10 angeboten. Im Gegensatz zu
Sonderschulen ohne Sek I geht ein
sehr hoher Anteil Kinder nach der Grundschule nicht auf Regelschulen, sondern verbleibt auf der Sonderschule.
Aus diesem Grunde wurde im SEP 2008-2012 festgeschrieben,
dass … „im Oktober 2008 eine Aussage/Festlegung zum weiteren Umgang mit den Sonderschulstandorten
erforderlich ist.“ (sh. SEP, IV. Schuldarstellung im Stadtteil Marzahn-Nord Pkt. 1.3 und
1.5; S. 32-33). Eine Aufhebung und Zusammenlegung von Schulen erfolgt
grundsätzlich nach den Leitvorstellungen gem. Rundschreiben II Nr. 56/2004
SenBildJugSport v. 27.05.04. 2. Welche Gremien
wurden informiert und/oder in die Diskussion einbezogen? Am 12.11.08 fand ein Gespräch mit der Schulleitung,
Elternvertreter der Dahlmann-Schule, Kollegen des Schul- und Sportamtes und der
Schulaufsicht statt. Davor wurde das Schulkollegium bereits von der
Schulaufsicht informiert. Es handelte sich dabei um eine sehr frühzeitige Information
vor einer Beschlussfassung. 3. Wie und auf
welcher Grundlage erfolgt die weitere Bearbeitung? Eine weitere Bearbeitung erfolgt gem. der genannten
Leitlinie, d.h. Anhörung der Gremien (Schule, BSB) → BA-Beschluss →
Behandlung BVV → Genehmigung Schulaufsicht. Komoß Hinweis: |
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