Drucksache - 1067/V
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Sachverhalt: Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin .09.03 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
23.10.03 1. Gegenstand der Vorlage: Einrichtung eines zentralen Bereiches für
EU-Mittel Akquise, EU-Angelegenheiten, Projektmanagement und
Beschäftigungsförderung innerhalb des Amtes Wirtschaft und
Beschäftigungsförderung 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am beschlossen, die BA-Vorlage
Nr.708/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die
Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dr. Klett Bezirksbürgermeister AnlageBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 05.08.0318.07.01 PM L 2110 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 708/II A. Gegenstand der Vorlage: Einrichtung eines zentralen Bereiches für
EU-Mittel Akquise, EU-Angelegenheiten, Projektmanagement und
Beschäftigungsförderung innerhalb des Amtes für Wirtschaft und
Beschäftigungsförderung B. Berichterstatter: Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt: 1.
die Einrichtung des
zentralen Bereiches unter Nutzung von 1/3 Stellenanteilen in der Vgr. IIa/Ib,
2/3 Stellenanteilen der BesGr. A9 und 2/3 Stellenanteilen der Besoldungsgruppe
A12 bzw. adäquat der Vgr. IVa/III; 2.
die Aufstockung des
zentralen Bereiches um die Stelle mit der BesGr. A12 / Vgr. IVa/III durch
Umsetzung einer Stelle mit Stelleninhaber aus anderen Abteilungen des
Bezirksamtes; 3.
die
Fördermittelakquise, Antragstellung, Projektdarstellung, Durchführung und
Abrechnung in diesem neu zu schaffenden Bereich für das Bezirksamt zentral
ausführen zu lassen; 4.
die entstehenden
Personalkosten gemäß KLR in Höhe von 23.672,- € für 1/3 Stellenanteile der Vgr. IIa/Ib 31.200,- € für 2/3 Stellenanteile der BesGr A 12 5.
das Amt für Wirtschaft
und Beschäftigungsförderung wird aufgefordert, die Bildung eines neuen
Produktes “EU-Angelegenheiten” noch für den Produktkatalog 8.0 einzuleiten. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur
Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen. D. Begründung: Durch die
zunehmende Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln obliegt dem gegenwärtigen
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung bereits jetzt in großem
Maße die Gesamtverantwortung für die bisher zu akquirierenden
wirtschaftsrelevanten Fördermittel aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen. In
dem Zusammenhang ist eine umfassende inhaltliche und zusätzlich
haushaltstechnische Arbeit im Amt zu leisten, da die Rechenschaftspflicht
gegenüber den Fördermittelgebern alleinig vom Amt Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
zu übernehmen ist. Die
bisher dem Amt zur Verfügung stehenden Produkte per Produktkatalog in der
Version 7.0 vom 01.01.03 bilden sämtliche abrechenbare Ergebnisse auf dem
Gebiet Projektentwicklung/EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung nicht
bzw. nicht vollständig ab und verändern in der Folge das
betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis zum Nachteil des Amtes. Zudem
sind zusätzliche EU-Akquisearbeiten, eine Projektentwicklung, -koordination,
-durchführung und –abrechnung nicht mehr neben dem allgemeinen Tagesgeschäft in
der Wirtschaftsförderung des Amtes zu realisieren, dafür sind neben der
Bearbeitung der qualitativ anspruchsvollen inhaltlichen Aufgaben der
finanzielle Umfang solcher Projekte wie beispielsweise “LHASA” (INTERREG IIIB/Cadses)
und die damit verbundene Verantwortung gegenüber dem Bezirksamt und letztlich
dem Fördermittelgeber zu groß. Vor allem hinsichtlich der zu
erwartenden Aufgaben als Leadpartner von transnationalen Förderprojekten, aber
auch der fachlich und buchungstechnisch korrekten Abwicklung aller weiteren
Projekte wie der bereits bewilligten Projekte -
Kooperationsnetzwerk
Siedlungsverbund Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf (EFRE – wirtschaftsdienliche
Maßnahmen), -
Gut Hellersdorf (EFRE –
wirtschaftsdienliche Maßnahmen), die im Rahmen des
bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt werden, -
dem per 01.07.03
begonnenen GA-Mittel-Projekt “Regionalmanagement Marzahn-Hellersdorf” und dem in der
Antragsphase befindlichen Projekt “Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im Stadtraum
Ost” das über die Technische Hilfe im Rahmen europäischer Förderung gemeinsam
mit dem Nachbarbezirk Lichtenberg realisiert werden soll, ist eine personelle
und stellenmäßige Aufstockung des Amtes unabdingbar. E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2b, f BezVG, § 3 (4) GO des
BA Marz-Helld F. Haushaltsmäßige zusätzliche Stellenausstattung in der
BesGr. A12 bzw. Auswirkungen: Vgr. IVa/III, die kostenneutral für das
bestehende Amt ist G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I. Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Dr. Schmidt Stellv. Bezirksbürgermeisterin 2 Anlagen BzStRin
SozWirt: Mitzeichnung erfolgt BzStRin
BildKultSport: nicht mitgezeichnet; Einigungsversuch erfolglos BzStRin
JugGes: nicht mitgezeichnet; Einigungsversuch erfolglos BzStR
ÖkStadt: Mitzeichnung erfolgt BzStR
WohnBauBürg: Mitzeichnung erfolgt SD
L: Mitzeichnung erfolgt Anlage 1 zur BA-Vorlage Nr. .708/II Strukturelle und
fachlich-inhaltliche Einbindung der zusätzlichen Stelle in das Amt für
Wirtschaft und Beschäftigungsförderung 1. Beschreibung des Aufgabengebietes für die
zusätzlich zu schaffende Stelle BesGr. A12 / Vgr. III: Sachbearbeitung für
Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Be- -schäftigungsförderung Dazu gehören: - fachbezogene Recherchen im Sinne von Fördermittelakquise zu Programmen von Land, Bund sowie europäischer Gemeinschaft - enge Zusammenarbeit im Rahmen der
Projektentwicklung, -konzipierung und –antragstel- lung mit den
Fachabteilungen innerhalb des Bezirksamtes, freien Trägern und Unterneh- men des
Bezirks - nationale und internationale Partnersuche in
Vorbereitung transnationaler Förderprojekte - Gesamtkoordination, Organisation, Durchführung und
Kontrolle, einschließlich Finanzkon- trolle in
enger Zusammenarbeit zur Haushaltsbeauftragten des Amt’s bei Förderprojekten sowie
temporäre Berichterstattung an die Fördermittelgeber - inhaltliche und organisatorische Vorbereitung eines
ressortübergreifenden und periodisch tagenden
EU-Kooperationsgremiums innerhalb des Bezirksamtes zur Abstimmung mit dem Ziel der
Erzeugung von Synergieeffekten In diesem Sinne handelt es sich um das
Gesamtmanagement bereits bewilligter und in der Antragstellung befindlicher
Förderprojekte. Die vergleichsweise hohe Besoldungs- bzw.
Vergütungsgruppe ergibt sich aus dem beschriebenen anspruchsvollen Inhalt der
Arbeitsaufgabe, die durch diese Stelle zu leisten ist. Daraus folgt eine
erforderliche hohe Fachkenntnis des künftigen Stelleninhabers (spezifische
Kenntnisse der EU-Strukturen, aktueller Förderschwerpunkte,
Finanzierungsformen, der sehr guten Kenntnisse des Zuwendungs- und
Vertragsrechts sowie der geforderten gründlichen Sprachkenntnisse (Englisch und
Französisch) in Wort und Schrift. 2. Einordnung der neu zu schaffenden Stelle innerhalb der neu entstehenden Struktur- einheit im Amt Wirtschaft und Beschäftigungsförderung Bei der neu zu schaffenden Stelle handelt es sich um
keine Leitungsstelle. Die bisherige Fachbereichsleitung Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung erfährt insofern eine Änderung, als dass ihr künftig
nur noch die Mitarbeiter/innen in der Besoldungsgruppe A 12 bzw.
Vergütungsgruppe IVa/III (neu) sowie A9 (bereits im Amt vorhandene Stelle für
EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung) unterstellt sind. Das Aufgabenspektrum der Fachbereichsleitung sowie
der bisher mit den der Besoldungsgruppe entsprechenden Aufgaben betrauten
Dienstkraft (A9) gestaltet sich wie folgt neu bzw. ergänzend: 2 a) Fachbereichsleitung: Vgr. IIa/Ib - qualifizierte und komplexe Wirtschaftsberatung zu EU-Angelegenheiten und Beschäfti- gungsförderung - verantwortliche Projektkoordination im Rahmen von Förderprojekten aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln - inhaltliche Ausgestaltung der Projekte und verantwortliche Begleitung bis zur Antragsreife in fachbezogener Verantwortung gegenüber den unterstellten Mitarbeiterinnen - Koordinierungsaufgaben des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit - direkte Anleitung und Mitwirkung bei Aufgaben des Regionalmanagements - Leitung des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung - Erarbeitung von BA- und BVV-Vorlagen zum beschriebenen Sachverhalt - Leitung des ressortübergreifenden und periodisch tagenden EU-Kooperationsgremiums innerhalb des Bezirksamtes b) Sachbearbeiterin Projektentwicklung/Europaangelegenheiten/Beschäftigungsförderung BesGr. A9 -
Recherchen zu
bezirksrelevanten EU-Nachrichten, neuen EU-Programmen und zu
Haushaltsrichtlinien der EU -
Beratung und
Unterstützung von Unternehmen, freien Trägern, Vereinen, Verbänden,
Fachabteilungen des Bezirksamtes etc. -
Vorbereitung der
jährlich stattfindenden Europawoche -
Mitwirkung bei
Errichtung eines ressortübergreifenden EU-Kooperationsgremiums im Bezirksamt -
Mitarbeit bei
Management der Einzelprojekte aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen mit dem
Schwerpunkt “Beschäftigungsförderung” -
Unterstützung bei der
Koordination des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit -
Mitarbeit in der
Regiestelle sowie Erstellung des alle zwei Monate erscheinenden “Newsletters”
als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit -
Organisation und
Mitwirkung bei thematischen Veranstaltungen Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass ein
Stellenanteil von je 50 % für EU-Angelegenheiten sowie Arbeiten im Zusammenhang
mit Beschäftigungsförderung erreicht wird. 3. Umstrukturierung des Amtes Wirtschaft und
Beschäftigungsförderung Mit Stellenzugang für die beschriebenen neu
einzurichtenden bzw. ergänzenden Arbeitsinhalte ist beabsichtigt, das Amt
umzustrukturieren, auch unter dem Aspekt, der Schaffung einer weiteren
Fachbereichsleitung entgegenzuwirken. Im Ergebnis ist vorgesehen, die gegenwärtig im
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung angesiedelten drei Stellen
mit BesGr. A10, A9 und A8 der operativen Wirtschaftsförderung im Sinne der
klassischen Aufgabenbeschreibungen, wie der -
Unternehmens- und
Existenzgründungsberatung -
Hilfe bei
Ansiedlungsbegehren -
Erstellung von Wirtschaftsberichten
und Statistiken der
Amtsleitung direkt zu unterstellen. Anlage
2
zur BA-Vorlage Nr. 708/II Auswirkungen im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung
Mit
der Verfahrensweise gemäß Beschlusspunkt 3 werden alle im Amt anfallenden
Kostenbestandteile verursachungsgemäß gebucht. Damit wird einem wesentlichen
Kriterium der Kosten-Leistungs-Rechnung entsprochen. Eine
anteilige Bebuchung des GKT des BA durch Personalkosten schlägt sich auch bei
den Stellen im Amt nieder, die mit der Kontrolle, der haushaltsgemäßen
Überwachung sowie praktischen Ausführung über das System Profiskal, der
Vorgänge der Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung
befasst sind. |
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