Drucksache - 1067/V  

 
 
Betreff: Einrichtung eines zentralen Bereiches für EU-Mittel-Akquise, EU-Angelegenheiten, Projektmanagement und Beschäftigungsförderung innerhalb des Amtes Wirtschaft und Beschäftigungsförderung (BA-Vorlage Nr. 708/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Uwe KlettKlett, Uwe
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.10.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.10.2003 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin     .09.03

 

 

 

   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.10.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage: Einrichtung eines zentralen Bereiches für EU-Mittel Akquise, EU-Angelegenheiten, Projektmanagement und Beschäftigungsförderung innerhalb des Amtes Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am       beschlossen, die BA-Vorlage Nr.708/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Dr. Klett                 

Bezirksbürgermeister              

 

Anlage


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    05.08.0318.07.01

PM L          2110     

 

 

 Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 708/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage: Einrichtung eines zentralen Bereiches für EU-Mittel Akquise, EU-Angelegenheiten, Projektmanagement und Beschäftigungsförderung innerhalb des Amtes für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

B. Berichterstatter:      Bezirksbürgermeister Herr Dr. Klett

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt:

 

1.       die Einrichtung des zentralen Bereiches unter Nutzung von 1/3 Stellenanteilen in der Vgr. IIa/Ib, 2/3 Stellenanteilen der BesGr. A9 und 2/3 Stellenanteilen der Besoldungsgruppe A12 bzw. adäquat der Vgr. IVa/III;

2.       die Aufstockung des zentralen Bereiches um die Stelle mit der BesGr. A12 / Vgr. IVa/III durch Umsetzung einer Stelle mit Stelleninhaber aus anderen Abteilungen des Bezirksamtes;

3.       die Fördermittelakquise, Antragstellung, Projektdarstellung, Durchführung und Abrechnung in diesem neu zu schaffenden Bereich für das Bezirksamt zentral ausführen zu lassen;

4.       die entstehenden Personalkosten gemäß KLR  in Höhe von

23.672,- € für 1/3 Stellenanteile der Vgr. IIa/Ib
21.640,- € für 2/3 Stellenanteile der BesGr. A9

31.200,- € für 2/3 Stellenanteile der BesGr A 12
und bis zur Bildung eines neuen Produktes über den Gemeinkostenträger des Bezirksamtes auf alle Abteilungen umzulegen.

5.       das Amt für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird aufgefordert, die Bildung eines neuen Produktes “EU-Angelegenheiten” noch für den Produktkatalog 8.0 einzuleiten.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                                Durch die zunehmende Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln obliegt dem gegenwärtigen Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung bereits jetzt in großem Maße die Gesamtverantwortung für die bisher zu akquirierenden wirtschaftsrelevanten Fördermittel aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen. In dem Zusammenhang ist eine umfassende inhaltliche und zusätzlich haushaltstechnische Arbeit im Amt zu leisten, da die Rechenschaftspflicht gegenüber den Fördermittelgebern alleinig vom Amt Wirtschaft und Beschäftigungsförderung zu übernehmen ist.

                                                      Die bisher dem Amt zur Verfügung stehenden Produkte per Produktkatalog in der Version 7.0 vom 01.01.03 bilden sämtliche abrechenbare Ergebnisse auf dem Gebiet Projektentwicklung/EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung nicht bzw. nicht vollständig ab und verändern in der Folge das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis zum Nachteil des Amtes.

                                                      Zudem sind zusätzliche EU-Akquisearbeiten, eine Projektentwicklung, -koordination, -durchführung und –abrechnung nicht mehr neben dem allgemeinen Tagesgeschäft in der Wirtschaftsförderung des Amtes zu realisieren, dafür sind neben der Bearbeitung der qualitativ anspruchsvollen inhaltlichen Aufgaben der finanzielle Umfang solcher Projekte wie beispielsweise “LHASA” (INTERREG IIIB/Cadses) und die damit verbundene Verantwortung gegenüber dem Bezirksamt und letztlich dem Fördermittelgeber zu groß.

Vor allem hinsichtlich der zu erwartenden Aufgaben als Leadpartner von transnationalen Förderprojekten, aber auch der fachlich und buchungstechnisch korrekten Abwicklung aller weiteren Projekte wie der bereits bewilligten Projekte

-                                                                                                                       Kooperationsnetzwerk Siedlungsverbund Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf (EFRE – wirtschaftsdienliche Maßnahmen),

-                                                                                                                       Gut Hellersdorf (EFRE – wirtschaftsdienliche Maßnahmen),

die im Rahmen des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt werden,

-                                                                                                                       dem per 01.07.03 begonnenen GA-Mittel-Projekt “Regionalmanagement Marzahn-Hellersdorf”

und dem in der Antragsphase befindlichen Projekt “Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des unternehmerischen Potenzials von KMU im Stadtraum Ost” das über die Technische Hilfe im Rahmen europäischer Förderung gemeinsam mit dem Nachbarbezirk Lichtenberg realisiert werden soll, ist eine personelle und stellenmäßige Aufstockung des Amtes unabdingbar.

 

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2b, f BezVG, § 3 (4) GO des BA Marz-Helld

 

F. Haushaltsmäßige      zusätzliche Stellenausstattung in der BesGr. A12 bzw.

    Auswirkungen:                      Vgr. IVa/III, die kostenneutral für das bestehende Amt ist

                                                     

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine


 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

 

Dr. Schmidt

Stellv. Bezirksbürgermeisterin

 

2 Anlagen

 

BzStRin SozWirt: Mitzeichnung erfolgt

 

BzStRin BildKultSport: nicht mitgezeichnet; Einigungsversuch erfolglos

 

BzStRin JugGes: nicht mitgezeichnet; Einigungsversuch erfolglos

 

BzStR ÖkStadt: Mitzeichnung erfolgt

 

BzStR WohnBauBürg: Mitzeichnung erfolgt

 

SD L: Mitzeichnung erfolgt

 

 


 Anlage 1

zur BA-Vorlage

Nr. .708/II

 

 

Strukturelle und fachlich-inhaltliche Einbindung der zusätzlichen Stelle in das Amt für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

 

 

1. Beschreibung des Aufgabengebietes für die zusätzlich zu schaffende Stelle BesGr.

A12 / Vgr. III: Sachbearbeitung für Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Be-

-schäftigungsförderung

 

 

Dazu gehören:

 

- fachbezogene Recherchen im Sinne von Fördermittelakquise zu Programmen von Land,

  Bund sowie europäischer Gemeinschaft

 

- enge Zusammenarbeit im Rahmen der Projektentwicklung, -konzipierung und –antragstel-

  lung mit den Fachabteilungen innerhalb des Bezirksamtes, freien Trägern und Unterneh-

  men des Bezirks

 

- nationale und internationale Partnersuche in Vorbereitung transnationaler Förderprojekte

 

- Gesamtkoordination, Organisation, Durchführung und Kontrolle, einschließlich Finanzkon-

  trolle in enger Zusammenarbeit zur Haushaltsbeauftragten des Amt’s bei Förderprojekten

  sowie temporäre Berichterstattung an die Fördermittelgeber

 

- inhaltliche und organisatorische Vorbereitung eines ressortübergreifenden und periodisch

  tagenden EU-Kooperationsgremiums innerhalb des Bezirksamtes zur Abstimmung mit dem

  Ziel der Erzeugung von Synergieeffekten

 

In diesem Sinne handelt es sich um das Gesamtmanagement bereits bewilligter und in der Antragstellung befindlicher Förderprojekte.

Die vergleichsweise hohe Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe ergibt sich aus dem beschriebenen anspruchsvollen Inhalt der Arbeitsaufgabe, die durch diese Stelle zu leisten ist. Daraus folgt eine erforderliche hohe Fachkenntnis des künftigen Stelleninhabers (spezifische Kenntnisse der EU-Strukturen, aktueller Förderschwerpunkte, Finanzierungsformen, der sehr guten Kenntnisse des Zuwendungs- und Vertragsrechts sowie der geforderten gründlichen Sprachkenntnisse (Englisch und Französisch) in Wort und Schrift.

 

 

2. Einordnung der neu zu schaffenden Stelle innerhalb der neu entstehenden Struktur-

einheit im Amt Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

Bei der neu zu schaffenden Stelle handelt es sich um keine Leitungsstelle. Die bisherige Fachbereichsleitung Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung erfährt insofern eine Änderung, als dass ihr künftig nur noch die Mitarbeiter/innen in der Besoldungsgruppe A 12 bzw. Vergütungsgruppe IVa/III (neu) sowie A9 (bereits im Amt vorhandene Stelle für EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung) unterstellt sind.

 

Das Aufgabenspektrum der Fachbereichsleitung sowie der bisher mit den der Besoldungsgruppe entsprechenden Aufgaben betrauten Dienstkraft (A9) gestaltet sich wie folgt neu bzw. ergänzend:

2

 

 

a) Fachbereichsleitung:                  Vgr. IIa/Ib

 

-     qualifizierte und komplexe Wirtschaftsberatung zu EU-Angelegenheiten und Beschäfti-

      gungsförderung

-                                                                                                                      verantwortliche Projektkoordination im Rahmen von Förderprojekten aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln

-                                                                                                                      inhaltliche Ausgestaltung der Projekte und verantwortliche Begleitung bis zur Antragsreife in fachbezogener Verantwortung gegenüber den unterstellten Mitarbeiterinnen

-                                                                                                                      Koordinierungsaufgaben des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit

-                                                                                                                      direkte Anleitung und Mitwirkung bei Aufgaben des Regionalmanagements

-                                                                                                                      Leitung des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung

-                                                                                                                      Erarbeitung von BA- und BVV-Vorlagen zum beschriebenen Sachverhalt

-                                                                                                                      Leitung des ressortübergreifenden und periodisch tagenden EU-Kooperationsgremiums innerhalb des Bezirksamtes

 

b) Sachbearbeiterin Projektentwicklung/Europaangelegenheiten/Beschäftigungsförderung

    BesGr. A9

 

-                                                                                                                       Recherchen zu bezirksrelevanten EU-Nachrichten, neuen EU-Programmen und zu Haushaltsrichtlinien der EU

-                                                                                                                       Beratung und Unterstützung von Unternehmen, freien Trägern, Vereinen, Verbänden, Fachabteilungen des Bezirksamtes etc.

-                                                                                                                       Vorbereitung der jährlich stattfindenden Europawoche

-                                                                                                                       Mitwirkung bei Errichtung eines ressortübergreifenden EU-Kooperationsgremiums im Bezirksamt

-                                                                                                                       Mitarbeit bei Management der Einzelprojekte aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen mit dem Schwerpunkt “Beschäftigungsförderung”

-                                                                                                                       Unterstützung bei der Koordination des bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit

-                                                                                                                       Mitarbeit in der Regiestelle sowie Erstellung des alle zwei Monate erscheinenden “Newsletters” als Instrument der Öffentlichkeitsarbeit

-                                                                                                                       Organisation und Mitwirkung bei thematischen Veranstaltungen

 

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass ein Stellenanteil von je 50 % für EU-Angelegenheiten sowie Arbeiten im Zusammenhang mit Beschäftigungsförderung erreicht wird.

 

3. Umstrukturierung des Amtes Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

 

Mit Stellenzugang für die beschriebenen neu einzurichtenden bzw. ergänzenden Arbeitsinhalte ist beabsichtigt, das Amt umzustrukturieren, auch unter dem Aspekt, der Schaffung einer weiteren Fachbereichsleitung entgegenzuwirken.

 

Im Ergebnis ist vorgesehen, die gegenwärtig im Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung angesiedelten drei Stellen mit BesGr. A10, A9 und A8 der operativen Wirtschaftsförderung im Sinne der klassischen Aufgabenbeschreibungen, wie der

 

-                                                                                                                       Unternehmens- und Existenzgründungsberatung

-                                                                                                                       Hilfe bei Ansiedlungsbegehren

-                                                                                                                       Erstellung von Wirtschaftsberichten und Statistiken

 

der Amtsleitung direkt zu unterstellen.

Anlage 2

zur BA-Vorlage

Nr. 708/II

 

 

Auswirkungen im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung

 

Mit der Verfahrensweise gemäß Beschlusspunkt 3 werden alle im Amt anfallenden Kostenbestandteile verursachungsgemäß gebucht. Damit wird einem wesentlichen Kriterium der Kosten-Leistungs-Rechnung entsprochen.

 

Eine anteilige Bebuchung des GKT des BA durch Personalkosten schlägt sich auch bei den Stellen im Amt nieder, die mit der Kontrolle, der haushaltsgemäßen Überwachung sowie praktischen Ausführung über das System Profiskal, der Vorgänge der Projektentwicklung, EU-Angelegenheiten und Beschäftigungsförderung befasst sind.

 

 

 

 

 
 

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