Drucksache - 1030/VI
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Die o. g. mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Reinigung erfolgt entsprechend des Leistungsverzeichnisses, das Bestandteil des Reinigungsvertrages ist (siehe Anlage). Die Durchführung der jährlichen Grundreinigung vor Beginn des neuen Schuljahres wird favorisiert. Zu Frage 2: Die Grundreinigung an der Kiekemal-Grundschule konnte vor Beginn des neuen Schuljahres nicht beauftragt werden, da die Finanzierungsmöglichkeit noch nicht geklärt war. Der bemängelte Zustand in den Räumen bzw. Sanitärbereichen ist auf eine mangelhafte Unterhaltsreinigung zurückzuführen. Entsprechende Meldungen der Schulhausmeister liegen nicht vor. Somit konnte die Reinigungsfirma nicht zur Nachbearbeitung herangezogen werden. |
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