Drucksache - 0544/V  

 
 
Betreff: Projekt "Eastgate" am S-Bahnhof Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Heinrich Niemann 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
15.10.2003 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.10.2003 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf                                                               Berlin, den 07.10.03

 

 

                                                                                                                                                                Zur DS 544/V

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.10.03

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:            Zwischeninformation zum Ersuchen der BVV, Drs. Nr. 544/V
                                                aus der 13. BVV vom 24.10.2002

                                                                Projekt “Eastgate” am S-Bahnhof Marzahn

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Die BVV des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf von Berlin hat das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf mit der DS-Nr. 544/V aufgefordert, halbjährlich über den Fortgang des Projektes “EASTGATE Berlin” am S-Bahnhof Marzahn zu berichten.

 

In Vorbereitung der Feststellung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für das im Bereich des Bebauungsplanes XXI-25a liegende MK 1 Gebiet, haben der Vorhabenträger und der Bezirk einen Städtebaulichen Vertrag und einen Erschließungsvertrag geschlossen. In diesen Verträgen sind die Leistungen festgeschrieben, die der Vorhabenträger zur Verwirklichung seiner Planungen erbringen muss. Der Erschließungsvertrag regelt die Leistungen, die notwendig sind, um das geplante Vorhaben zu erschließen, z.B. die erforderlichen Umbaumaßnahmen an der Märkischen Allee und der Franz-Stenzer-Straße, die Gestaltung der Fußgängerzone und die Umverlegung von Ver- und Entsorgungslei- tungen auf der Vorhabenfläche. Ferner sind die Garantieansprüche des Bezirkes und entsprechende Bürgschaften für eventuelle Mängelbeseitigungen nach Fertigstellung von Erschließungsanlagen Gegenstand der vertraglichen Regelungen.

 

Für das o.g. Bauvorhaben wurde am 25.07.2003 die Baugenehmigung Nr.164/03 erteilt.

 

Wie bereits mit der Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV DS-Nr. 690/V aus der 16. BVV vom 23.01.03 mitgeteilt wurde, ist entsprechend BA-Vorlage 706/II vom 29. Juli 2003 eine Steuerungsrunde zum Bauvorhaben “EASTGATE Berlin” gebildet worden.

 

Die Steuerungsrunde trat am 03.09.2003 unter Leitung des BzStR ÖkStadt zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.

 

Im Ergebnis der ersten Beratung kann folgender Sachstand mitgeteilt werden:

 

Arbeitsweise der Steuerungsrunde: Der Investor ist geschäftsführend tätig. Der Investor stimmt die Tagesordnung mit dem Bezirk ab und führt bei den Beratungen der Steuerungs- runde das Protokoll.

 

Die politische Verantwortung wird von den BzStR ÖkStadt und BzStR WohnBauBürg getragen. Die BzStRin SozWirt wird bei Erforderlichkeit beigeladen. Das Gleiche gilt für Sachverständige, die ggf. erforderlich sein könnten.

 

 

2

 

 

Durch den Verwaltungsrat der FA. ECE wurde die Investition für das “EASTGATE Berlin” freigegeben.

 

Mit Wirkung vom 27.08.2003 ist ein Generalunternehmervertrag mit der Firma Weiß & Freitag aus Göttingen abgeschlossen worden.

 

Zur Baumaßnahme:

 

Baubeginn wird im Oktober 2003 sein und die Eröffnung des Einkaufscenters ist für den Herbst 2005 vorgesehen.

 

Terminplanung: Der Abbruch der Gebäude und baulichen Anlagen soll bis 12/03 erfolgen.

Als erste Maßnahme ist die Errichtung eines Treppenprovisoriums erforderlich, da die vorhandene Brücke zum S-Bahnsteig teilweise aufgenommen werden muss.

Der Rohbau soll bis Ende 2004 wetterfest erstellt sein. Danach erfolgt der Ausbau des Gebäudes mit dem Ziel “Eröffnung Herbst 2005”.

Die Versorgungsbetriebe (BEWAG, BWB, Telekom) führen die erforderlichen Umverlegungsmaßnahmen selbst aus. Die Umverlegung von Wasserleitungen an der Märkischen Allee wird im Pressverfahren durchgeführt. Temporäre Beeinträchtigungen der Mieter/innen können nicht völlig ausgeschlossen werden.

 

Die Zwischenlagerung der Kunstwerke “Postsäule” und “Denkmal für die Erbauer Marzahns” erfolgt auf dem Gelände des Tiefbauamtes, Schkopauer Ring 2. Eine Zwischenlagerung für die in den Gebäuden vorhandenen privaten Kunstwerke kann ebenfalls dort erfolgen.

Der Aufbau an einem neuen Standort ist während der Bauphase und hier möglichst im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen vorzusehen.

 

Zum Thema Öffentlichkeitsarbeit wurde ausgeführt, dass die Errichtung des Einkaufscenters einen Imagegewinn für den Bezirk darstellt. Die Bekanntmachung des Vorhabens “EASTGATE Berlin” und weiterer geplanter Vorhaben innerhalb des B-Plangebietes Marzahner Promenade wird in einer bezirklichen Planungszeitung erfolgen. Diese Zeitung soll möglichst bis Ende Oktober 2003 erscheinen.

 

Die Vertreter des Investors erklärten, dass die Werbeaktivitäten der Unternehmensgruppe auf drei Hauptziele ausgerichtet sind:

 

1. In der Information der unmittelbaren Nachbarschaft über das Vorhaben;

2. in der bezirksweiten Information und Bekanntmachung des Vorhabens;

3. in der berlinweiten Bekanntmachung des Vorhabens in der Tagespresse.

    Dazu wird es eine Baustellenzeitung mit dem Titel “EASTGATE aktuell” geben.

 

 

 

Dr. Klett                                Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister                                Bezirksstadtrat für

                                Ökologische Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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